Hochwasser

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Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten


Kreis Recklinghausen

ACHTUNG: Diese Wasserspiegellagen sind nicht als verbindliche Auskünfte für Bau- oder Planungsvorhaben zu verwenden. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Münster (dez54@brms.nrw.de).

Im Kreis Recklinghausen sind bisher für folgende Gewässer Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz festgesetzt:

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