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Kommunalaufsicht, Wirtschaft
Versicherungsaufsicht
Die Bezirksregierung übt die Versicherungsaufsicht über kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) aus. Charakteristisch für kleinere Versicherungsvereine ist ein sachlich, örtlich oder dem Personenkreis nach eng begrenzter Wirkungskreis.
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist eine besondere Rechtsform für Versicherer. Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder und Träger des Vereins.
Zu den Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit unter Aufsicht der Bezirksregierung Münster zählen:
- Sterbekassen,
- Schadenversicherungsvereine sowie
- Tierlebensversicherungsvereine.
Kleinere Versicherungsvereine
Das Gesetz unterscheidet zwischen kleineren Versicherungsvereinen und großen Vereinen. Während sich größere Versicherungsvereine bundesweit oder international betätigen, sind die kleineren Versicherungsvereine regional begrenzt tätig.
Für kleinere Versicherungsvereine gelten vereinfachte Vorschriften. Sie unterliegen aber auch gewissen Beschränkungen. So ist das Geschäft mit Nichtmitgliedern verboten.
Während für große Versicherungen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig ist, unterliegen kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit der Aufsicht durch die Länder.
Finanz- und Rechtsaufsicht kleinerer Versicherungsvereine in NRW
Dem Land Nordrhein-Westfalen wurde vom Bundesfinanzministerium die Versicherungsaufsicht über zurzeit circa 500 kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit übertragen. Diese Aufgabe üben die Bezirksregierungen aus. Die Aufsicht umfasst Tätigkeiten von der Zulassung über die laufende Finanz- und Rechtsaufsicht bis zur Auflösung eines kleineren Versicherungsvereins.
So trägt die Bezirksregierung Münster mit ihrer Finanzaufsicht dazu bei, dass die im Münsterland und der Emscher-Lippe-Region ansässigen kleineren Versicherungsunternehmen ihre Verpflichtungen gegenüber den Mitgliedern erfüllen. Hierfür prüft sie unter anderem die Jahresabschlüsse und die Geschäftsführung der Versicherungsvereine.
Die Rechtsaufsicht durch die Bezirksregierung sorgt dafür, dass kleinere Versicherungsvereine die gesetzlichen Vorschriften einhalten, die für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb notwendig sind. Stellt die Versicherungsaufsicht Missstände fest, geht sie ordnungsrechtlich dagegen vor.
Handlungsfelder der Versicherungsaufsicht
Im Wesentlichen umfasst die Versicherungsaufsicht folgende Handlungsfelder:
- Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb,
- Genehmigung von Satzungs- und Geschäftsplanänderungen,
- Freistellungen von der laufenden staatlichen Aufsicht,
- Genehmigung von Bestandsübertragungen/Fusion von Versicherungsunternehmen,
- Genehmigung von Auflösungen,
- Prüfung von Jahresabschlüssen/versicherungsmathematischen Gutachten und Geschäftsführung,
- Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern gegen Organmitglieder,
- Einsetzung von Sonderbeauftragten,
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
- Aufsicht über Liquidatoren.