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Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe

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Staatliche Erlaubnis
Approbationen

Wer in Deutschland den Beruf als Apo­theker, Arzt, Psycho­logischer Psycho­thera­peut, Kinder- und Jugend­lichen-Psycho­thera­peut oder Zahn­arzt ohne Ein­schrän­kungen ausüben will, braucht eine staatliche Er­laubnis, die Appro­bation. Die Appro­bation berechtigt zur selbst­ständigen Berufs­ausübung. Sie wird unbe­fristet erteilt und ist für die gesamte Bundes­republik Deutsch­land gültig. (...)


Gleichwertigkeitsprüfungen
Pflege- und Gesundheitsfachberufe

Seit dem 01.07.2021 ist die Bezirksregierung Münster zentral zuständig für die Durch­führung der Gleich­wertig­keits­prüfungen von Pflege- und Gesund­heitsfach­berufen von Personen aus der EU, der EWR/Schweiz und den Dritt­staaten. (...)

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