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Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe

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Staatliche Erlaubnis
Approbationen

Wer in Deutschland den Beruf als Apo­theker, Arzt, Psycho­logischer Psycho­thera­peut, Kinder- und Jugend­lichen-Psycho­thera­peut oder Zahn­arzt ohne Ein­schrän­kungen ausüben will, braucht eine staatliche Er­laubnis, die Appro­bation. Die Appro­bation berechtigt zur selbst­ständigen Berufs­ausübung. Sie wird unbe­fristet erteilt und ist für die gesamte Bundes­republik Deutsch­land gültig. (...)


Gleichwertigkeitsprüfungen
Pflege- und Gesundheitsfachberufe

Seit dem 01.07.2021 ist die Bezirksregierung Münster zentral zuständig für die Durch­führung der Gleich­wertig­keits­prüfungen von Pflege- und Gesund­heitsfach­berufen von Personen aus der EU, der EWR/Schweiz und den Dritt­staaten. (...)

Zusätzliche Informationen

Hinweis:

Derzeit besteht ein besonders hohes Antragsaufkommen in der Zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe.

Wir sind bemüht, alle Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. Aufgrund der hohen Antragszahlen kommt es dennoch zu unvermeidbaren Verzögerungen. Derzeit kann leider auch keine persönliche Beratung vor Ort stattfinden. Sollten Sie ein dringendes Anliegen zu Ihrem Verfahren haben, so wenden Sie sich bitte ausschließlich an die hierfür geschaltete Hotline.

Ein persönliches Erscheinen vor Ort führt nicht zu einer bevorzugten Bearbeitung Ihres Anliegens. Anträge werden ausschließlich in der Reihenfolge des Posteinganges bearbeitet. Zugunsten einer guten Erreichbarkeit in dringenden Angelegenheiten bitten wir Sie auch, von Nachfragen zum Sachstand oder zum Eingang von Unterlagen abzusehen.

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