Fahrerlaubnisrecht
Die Bezirksregierung Münster führt die Aufsicht über die Straßenverkehrsämter des Regierungsbezirks. Im Einzelnen erstreckt sich die Fachaufsicht auf die Gebiete des Fahrerlaubnisrechts, des Fahrlehrerrechts sowie des Fahrschulrechts. Die Behörde erteilt außerdem Anerkennungen und Ausnahmen im Bereich des Fahrerlaubnisrechts, sofern nicht die Straßenverkehrsämter zuständig sind. (...) Fahrerlaubnisrecht