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Fahrerlaubnisrecht

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Fahrerlaubnisrecht

Die Bezirksregierung Münster führt die Aufsicht über die Straßenverkehrsämter des Regierungsbezirks. Im Einzelnen erstreckt sich die Fachaufsicht auf die Gebiete des Fahrerlaubnisrechts, des Fahrlehrerrechts sowie des Fahrschulrechts. Die Behörde erteilt außerdem Anerkennungen und Ausnahmen im Bereich des Fahrerlaubnisrechts, sofern nicht die Straßenverkehrsämter zuständig sind. (...)



Aktuelle Informationen

Umtausch­pflicht für vor dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führer­scheine: Alle Führer­scheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungs­sicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Sämtliche Papier­führerscheine und ältere Karten­führerscheine ohne Gültigkeits­datum (vgl. Feld 4b. auf der Vorderseite) werden ersetzt. (...)

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