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Fahrerlaubnisrecht

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Fahrerlaubnisrecht

Die Bezirksregierung Münster führt die Aufsicht über die Straßenverkehrsämter des Regierungsbezirks. Im Einzelnen erstreckt sich die Fachaufsicht auf die Gebiete des Fahrerlaubnisrechts, des Fahrlehrerrechts sowie des Fahrschulrechts. Die Behörde erteilt außerdem Anerkennungen und Ausnahmen im Bereich des Fahrerlaubnisrechts, sofern nicht die Straßenverkehrsämter zuständig sind. (...)



Aktuelle Informationen

Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) sowie der dadurch hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 in Deutschland hat das Verkehrs­ministerium des Landes Nord-rhein-Westfalen einige Ausnahmeregelungen von der Fahrerlaubnis-Verordnung und dem Berufskraftfahrer­qualifikationsgesetz erlassen. (...)

Zusätzliche Informationen

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