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Förderung
LEADER 2014 – 2020
LEADER ist ein Förderprogramm, mit dem die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen regionale und lokale Projekte unterstützen. Ziel ist es, ländliche Gemeinden gemeinsam mit den Bürgern vor Ort zu gestalten und weiterzuentwickeln. LEADER steht für „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“, auf Deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.
Das EU-Programm LEADER existiert seit 1991 und ist Teil des NRW-Programms „Ländlicher Raum“. Es wird aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. LEADER ist ein Förderprogramm, mit dem die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen regionale und lokale Projekte unterstützen. Ziel ist es, ländliche Gemeinden gemeinsam mit den Bürgern vor Ort zu gestalten und weiterzuentwickeln.
Jede LEADER-Region muss eine sogenannte Lokale Aktionsgruppe (LAG) einrichten. Dabei handelt es sich in der Regel um einen eingetragenen Verein (e.V.). Die LAG ist dafür verantwortlich, die regionale Entwicklungsstrategie umzusetzen. Die LAG ist so zu organisieren, dass sie Träger von Rechten und Pflichten sein kann, zum Beispiel als Verein.
- „Kulturlandschaft Ahaus-Heek-Legden“, Kreis Borken (2,3 Millionen Euro) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- „Baumberge“, Kreis Coesfeld (2,7 Millionen Euro) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- „Bocholter Aa“, Kreis Borken (2,7 Millionen Euro) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- „Steinfurter Land“, Kreis Steinfurt (3,1 Millionen Euro) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- „Tecklenburger Land“, Kreis Steinfurt (3,1 Millionen Euro) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Steckbrief
Bezeichnung Förderprogramm
LEADER
Wer wird gefördert?
- Natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften des öffentlichen und privaten Rechts in LEADER-Regionen,
- Gemeinden, Landkreise und Körperschaften des öffentlichen Rechts, soweit sie Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen,
- Lokale Aktionsgruppen (LAG),
- Förderung nur möglich bei einer Einwohnerzahl der Leader-Region zwischen 40.000 und 150.000 Einwohnern,
- Mindestens Gemeindegebiete von drei Kommunen müssen beteiligt sein.
Was wird gefördert?
- Konzeption und Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien,
- Regional abgestimmte Entwicklungskonzepte unter intensiver Bürgerbeteiligung („Bottom-Up“),
- Regionale Kooperationsprojekte zur gebietsübergreifenden Zusammenarbeit,
- Aufwendungen für LEADER-Aktionsgruppen.
Wie sind die Konditionen?
- Die Bezuschussung beträgt jeweils maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der maximale Zuschussbetrag pro Projekt beträgt 250.000 Euro.
- Laufende Kosten der LAGs, einschließlich der Kosten für Sensibilisierung können bis zu 20 Prozent der öffentlichen Gesamtausgaben für die lokale Entwicklungsstrategie von der Gemeinschaft bezuschusst werden.
Wann ist der Antrag zu stellen?
Vor Maßnahmebeginn.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Die Antragsunterlagen sind über die jeweilige LAG bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 33.4, einzureichen
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Kleinprojekte im Rahmen der Regionalbudgets umzusetzen.
Rechtsvorschriften
- Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- ELER-Durchführungsverordnung (EU) 808/2014 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Entwurf des NRW-Programm Ländlicher Raum (2014-2020) Nr. 19.1 ff. (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landesreisekostenrecht NRW (LRKG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landeshaushaltsordnung (LHO) des Landes NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- EFRE-Rahmenrichtlinie (EFRE-RRL) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)