Abfallarme Kreislaufwirtschaft
Obere Abfallwirtschaftsbehörde
Zu Abfall zählen alle beweglichen Güter, von denen sich ihr Besitzer entledigen will oder muss. Dazu gehören Verpackungen und Essensreste genauso wie alte Farben oder Batterien. Für die Abfallwirtschaft gilt im Umgang mit Abfall die sogenannte Abfallhierarchie: Abfall vermeiden, wertvolle Rohstoffe verwerten und Restabfälle umweltverträglich beseitigen. Nach diesem Grundsatz der Kreislaufwirtschafts- und Abfallpolitik richtet auch die obere Abfallwirtschaftsbehörde bei der Bezirksregierung ihre Arbeit aus. (...) Obere Abfallwirtschaftsbehörde