Obere Abfallwirtschaftsbehörde
Planung der Abfallwirtschaft
Zu Abfall zählen alle Stoffe oder Gegenstände, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Dazu gehören Verpackungen und Essensreste genauso wie alte Farben oder Batterien. Für die Abfallwirtschaft gilt im Umgang mit Abfall die Abfallhierarchie: zuerst Abfall vermeiden, vorbereiten zur Wiederverwertung, Recycling, energetische Verwertung und zuletzt, wenn die o.g. Möglichkeiten ausgeschöpft sind, Beseitigung. Nach diesem Grundsatz der Kreislaufwirtschafts- und Abfallpolitik richtet auch die obere Abfallwirtschaftsbehörde bei der Bezirksregierung ihre Arbeit aus. (...) Planung der Abfallwirtschaft