Dampfkesselanlage

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Arbeitsschutz


Zentrale Genehmigungsverfahren

Die zentrale Verfahrensstelle der Bezirksregierung erteilt auf Antrag Erlaubnisse für überwachungsbedürftige Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung. Außerdem gibt sie Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren für Anlagen und Arbeitsstätten ab.

Dampfkessel

Dampfkessel © Georg Hagelschuer

Erlaubnisverfahren nach der Betriebssicherheitsverordnung

Die Zentrale Verfahrensstelle der Bezirksregierung ist die Erlaubnisbehörde für Erlaubnisverfahren im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.

Die Betriebssicherheitsverordnung enthält Regelungen für überwachungsbedürftige Anlagen. Überwachungsbedürftige Anlagen sind im Produktsicherheitsgesetz definiert.

Erlaubnispflichtige, überwachungsbedürftige Anlagen sind:

  • Dampfkesselanlagen,
  • Füllanlagen für Druckgase,
  • Lageranlagen, Füllstellen und Tankstellen für leicht-/hochentzündliche Flüssigkeiten und
  • ortsfeste Flugfeldbetankungsanlagen.
Kläranlage

Kläranlage © Bezirksregierung Münster

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Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren

Im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Anlagen und Arbeitsstätten gibt die Zentrale Verfahrensstelle (Dezernat 55.2) eine arbeitsschutzrechtliche Stellungnahme ab.

Dazu hat der Antragsteller den Antragsunterlagen in Abhängigkeit vom Anlagentyp und Betriebsart beurteilungsfähige Unterlagen beizufügen.

Rechtsvorschriften

Zusätzliche Informationen

Service

Telefonische Erst­beratung für Arbeit­geber­innen, Arbeit­geber und Beschäftigte zu sicherer und gesunder Arbeit

beim Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW (www.lia.nrw.de)


Telefon: 0211 3101-1133
Zeiten: Mo – Do 9 – 15 Uhr, Fr 9 – 14 Uhr


Online-Beratungsservice KomNet NRW
Kostenfreies Expertennetzwerk für Fragen und Antworten zum Thema „Gesunde Arbeit“

www.komnet.nrw.de

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