Dampfkessel © Georg Hagelschuer
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Arbeitsschutz
Zentrale Genehmigungsverfahren
Die zentrale Verfahrensstelle der Bezirksregierung erteilt auf Antrag Erlaubnisse für überwachungsbedürftige Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung. Außerdem gibt sie Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren für Anlagen und Arbeitsstätten ab.
Erlaubnisverfahren nach der Betriebssicherheitsverordnung
Die Zentrale Verfahrensstelle der Bezirksregierung ist die Erlaubnisbehörde für Erlaubnisverfahren im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.
Die Betriebssicherheitsverordnung enthält Regelungen für überwachungsbedürftige Anlagen. Überwachungsbedürftige Anlagen sind im Produktsicherheitsgesetz definiert.
Erlaubnispflichtige, überwachungsbedürftige Anlagen sind:
- Dampfkesselanlagen,
- Füllanlagen für Druckgase,
- Lageranlagen, Füllstellen und Tankstellen für leicht-/hochentzündliche Flüssigkeiten und
- ortsfeste Flugfeldbetankungsanlagen.
Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Anlagen und Arbeitsstätten gibt die Zentrale Verfahrensstelle (Dezernat 55.2) eine arbeitsschutzrechtliche Stellungnahme ab.
Dazu hat der Antragsteller den Antragsunterlagen in Abhängigkeit vom Anlagentyp und Betriebsart beurteilungsfähige Unterlagen beizufügen.
Rechtsvorschriften
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Zusätzliche Informationen
Service
Telefonische Erstberatung für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte zu sicherer und gesunder Arbeit
beim Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW (www.lia.nrw.de)
Telefon: 0211 3101-1133
Zeiten: Mo – Do 9 – 15 Uhr, Fr 9 – 14 Uhr
Online-Beratungsservice KomNet NRW
Kostenfreies Expertennetzwerk für Fragen und Antworten zum Thema „Gesunde Arbeit“
www.komnet.nrw.de