Wie wird sich das Münsterland künftig weiter entwickeln? Wo gibt es Siedlungen, Straßen, Rohstoffabbau, Landwirtschaft und Naturschutzflächen? Auch darauf nimmt der Landesentwicklungsplan Einfluss. © Bezirksregierung Münster
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Regionalplanung
Landesentwicklungsplan für NRW
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) bildet als überörtliches und fachübergreifendes Raumordnungskonzept die Grundlage für die räumliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen.
Die vielfältigen Nutzungsansprüche (z. B. der Siedlungsentwicklung, der Infrastruktur, des Natur- und Landschaftsschutzes, der Rohstoffsicherung, etc.) müssen gegeneinander abgewogen und der Raum entsprechend geordnet, entwickelt und gesichert werden. Auf Ebene des Landes übernimmt diese Aufgabe die Landesplanungsbehörde. Ihr wichtigstes Planungsinstrument ist der LEP NRW, der für alle räumlich bedeutsamen Planungen und Maßnahmen landesweit geltende Festlegungen trifft.
Der geltende LEP NRW ergibt sich aus der Fassung von 2017 und der 1. Änderung 2019. Alle Unterlagen finden Sie im Downloadbereich der Landesplanungsbehörde auf der Seite des Wirtschaftsministeriums:
Aktuell: Änderung des Landesentwicklungsplans
Die Landesregierung hat am 30. August 2022 Eckpunkte zu einer Änderung des Landesentwicklungsplans zum Ausbau der Erneuerbaren Energien beschlossen. Ziel der beabsichtigten Änderung ist die schnelle Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes, welches die Sicherung weiterer Flächen für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen erfordert. Zusätzlich verfolgt die Landesregierung hiermit das Ziel, die Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen in Nordrhein-Westfalen maßvoll zu erweitern.
Die Änderung des Landesentwicklungsplans wird derzeit durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie als Landesplanungsbehörde vorbereitet, da eine zeitnah verfügbare und ausreichende Flächenkulisse eine der wesentlichen Grundlagen für einen erfolgreichen Ausbau der Erneuerbaren Energien ist.
Die öffentlichen Stellen sind aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. Entsprechende Hinweise sind bis zum 31. Oktober 2022 bei der Landesplanungsbehörde einzureichen
- per E-Mail: Landesentwicklungsplan@mwike.nrw.de
oder
- per Post: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Landesplanungsbehörde Berger Allee 25 40213 Düsseldorf
Die Eckpunkte der Änderung und weitere Informationen finden Sie hier:
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