Ausschnitt aus dem Regionalplan

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Regionalplanung


Landesentwicklungsplan für NRW

LEP

Wie wird sich das Münsterland künftig weiter entwickeln? Wo gibt es Siedlungen, Straßen, Rohstoffabbau, Landwirtschaft und Naturschutzflächen? Auch darauf nimmt der Landesentwicklungsplan Einfluss. © Bezirksregierung Münster

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Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) bildet als überörtliches und fachübergreifendes Raumordnungskonzept die Grundlage für die räumliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen.

Die vielfältigen Nutzungsansprüche (z. B. der Siedlungsentwicklung, der Infrastruktur, des Natur- und Landschaftsschutzes, der Rohstoffsicherung, etc.) müssen gegeneinander abgewogen und der Raum entsprechend geordnet, entwickelt und gesichert werden. Auf Ebene des Landes übernimmt diese Aufgabe die Landesplanungsbehörde. Ihr wichtigstes Planungsinstrument ist der LEP NRW, der für alle räumlich bedeutsamen Planungen und Maßnahmen landesweit geltende Festlegungen trifft.

Der geltende LEP NRW ergibt sich aus der Fassung von 2017 und der 1. Änderung 2019. Alle Unterlagen finden Sie im Downloadbereich der Landesplanungsbehörde auf der Seite des Wirtschaftsministeriums:

Aktuell: Änderung des Landesentwicklungsplans

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 2. Juni 2023 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen zu ändern und die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zu beteiligen.

Ziel des Entwurfs der Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist die schnelle Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes, welches die Sicherung weiterer Flächen für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen erfordert. Zusätzlich verfolgt die Landesregierung hiermit das Ziel, die Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergie in Nordrhein-Westfalen maßvoll zu erweitern.

Die von der Landesregierung vorgesehenen Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen werden in einer zweispaltigen Tabelle wiedergegeben. In der linken Spalte ist (auszugsweise) der Text des geltenden LEP vom 6. August 2019 enthalten, in der rechten Spalte finden sich die vorgesehenen Änderungen mit Stand vom 2. Juni 2023.

Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden bei den Änderungen des LEP NRW beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs vom 23. Juni 2023 – 28. Juli 2023 können Bürgerinnen und Bürger und die in ihren Belangen berührten öffentliche Stellen zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW, zur Planbegründung und zum Umweltbericht gemäß § 13 des Landesplanungsgesetzes und § 9 des Raumordnungsgesetzes Stellung nehmen. Mit Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Unterlagen sind abrufbar auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen sowie auf dem Internetauftritt der Landesplanungsbehörde. Sie finden sie im Downloadbereich auf der rechten Seite.

Die Unterlagen liegen u. a. auch bei der Bezirksregierung Münster (Domplatz 1-3 in 48143 Münster) von Montag bis Freitag während der normalen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.

Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung vorzugsweise elektronisch über „Beteiligung NRW“, per E-Mail (landesentwicklungsplan@mwike.nrw.de), per Post, per Fax (0211 61772-774) oder zur Niederschrift zu richten an das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Berger Allee 25 in 40213 Düsseldorf.

Auch bei der Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Münster (Dezernat 32) können Stellungnahmen abgegeben werden.

Eine Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt lediglich bei Eingaben, die über das Beteiligungsportal oder das Postfach erfolgen. Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Unterlagen und beziehungsweise oder bei der Geltendmachung von Anregungen entstehen, werden nicht erstattet. Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im betroffenen Verfahren zu. Personenbezogene Daten sind Informationen, die Ihrer Person zugeordnet werden können und bei der Registrierung im Beteiligungsportal notwendig sind. Alternativ können Sie Stellungnahmen schriftlich, elektronisch oder als Erklärung zur Niederschrift – auch ohne die Angabe von personenbezogenen Daten – abgeben. Sollten Sie in Ihrer Stellungnahme weitere personenbezogene Daten angeben, wird davon ausgegangen, dass dies freiwillig erfolgt.

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