Wie wird sich das Münsterland künftig weiter entwickeln? Wo gibt es Siedlungen, Straßen, Rohstoffabbau, Landwirtschaft und Naturschutzflächen? Auch darauf nimmt der Landesentwicklungsplan Einfluss. © Bezirksregierung Münster
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Regionalplanung
Landesentwicklungsplan für NRW
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (kurz: LEP NRW) bildet als überörtliches und fachübergreifendes Raumordnungskonzept die Grundlage für die räumliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen.
Als Flächenland mit der höchsten Bevölkerungsdichte werden in Nordrhein-Westfalen an den Raum und seine Ressourcen vielfältige Nutzungsansprüche gestellt. Dazu gehören insbesondere,
- die Bereitstellung von Siedlungsflächen für Wohnen, Handel, Gewerbe und Industrie,
- die Gewährleistung einer leistungsfähigen Infrastruktur (Straßen, Schienen, Flughäfen, Wasserstraßen, Energieversorgung, Leitungen etc.),
- der Schutz- und die Entwicklung von Natur- und Landschaft,
- der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel,
- die Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen,
- die Schaffung bzw. der Erhalt von Möglichkeiten für eine Erholung im Freiraum,
- die Sicherstellung der Rohstoffversorgung,
- der Schutz des Grundwassers und seiner Nutzung sowie
- der Schutz vor Hochwasser.
Die teilweise konkurrierenden Nutzungsansprüche müssen gegeneinander abgewogen und der Raum entsprechend geordnet, entwickelt und gesichert werden. Auf Ebene des Landes übernimmt diese Aufgabe die Landesplanungsbehörde. Ihr wichtigstes Planungsinstrument ist der LEP NRW, der für alle räumlich bedeutsamen Planungen und Maßnahmen landesweit geltende Festlegungen trifft.
Der ab dem 06. August 2019 geltende LEP NRW ergibt sich aus der LEP-Fassung von 2017 (Textteil und zeichnerischen Festlegungen) unter Änderung des LEP NRW 2019. Alle Unterlagen finden Sie im Downloadbereich der Landesplanungsbehörde auf der Seite des Wirtschaftsministeriums:
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