Wie wird sich das Münsterland künftig weiter entwickeln? Wo gibt es Siedlungen, Straßen, Rohstoffabbau, Landwirtschaft und Naturschutzflächen? Auch darauf nimmt der Landesentwicklungsplan Einfluss. © Bezirksregierung Münster
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Regionalplanung
Landesentwicklungsplan für NRW
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) bildet als überörtliches und fachübergreifendes Raumordnungskonzept die Grundlage für die räumliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen.
Die vielfältigen Nutzungsansprüche (z. B. der Siedlungsentwicklung, der Infrastruktur, des Natur- und Landschaftsschutzes, der Rohstoffsicherung, etc.) müssen gegeneinander abgewogen und der Raum entsprechend geordnet, entwickelt und gesichert werden. Auf Ebene des Landes übernimmt diese Aufgabe die Landesplanungsbehörde. Ihr wichtigstes Planungsinstrument ist der LEP NRW, der für alle räumlich bedeutsamen Planungen und Maßnahmen landesweit geltende Festlegungen trifft.
Die Lesefassung des geltenden LEP NRW finden Sie auf der Homepage der Landesplanung:
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