Frau zeigt auf Paragraphen

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Mutterschutz, Jugend- und Heimarbeitsschutz

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Gefahren aus dem Arbeitsleben
Mutterschutz

Der Mutterschutz hat die Aufgabe, Gefahren aus dem Arbeits­leben für schwangere und stillende Frauen und ihr Kind abzu­wenden. Daher gibt es für die Arbeits­verhält­nisse dieser besonders schutz­bedürftigen Personen spezielle Be­stimmungen und Regelungen. Die Bezirks­regierung unter­stützt die Frauen und ihre Arbeit­geber dabei, die mutter­schutz­relevanten Bestimmungen zu beachten. (...)

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Menschen unter 18 Jahren
Jugendarbeitsschutz

Der Kinder- und Jugendarbeitsschutz soll junge Menschen unter 18 Jahren vor einer zu frühen Arbeitsaufnahme sowie vor Gefährdungen und Überlastungen in der Arbeitswelt schützen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt fest, unter welchen Bedingungen und mit welchen Einschränkungen ein Kind oder Jugendlicher arbeiten darf. Egal, ob beim Ferienjob, in der Ausbildung oder im Beruf – der Schutz gilt immer. (...)

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Besondere Arbeitsform
Heimarbeitsschutz

Mit dem Heimarbeitsschutz wird der besonderen Arbeitsform von in Heimarbeit beschäftigten Menschen Rechnung getragen. Das Heimarbeitsgesetz und allgemeinverbindliche Entgeltregelungen (bindende Festsetzungen) sichern den Arbeits- und Entgeltschutz der in Heimarbeit Beschäftigten. Zum Kreis der in Heimarbeit Beschäftigten zählen Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister. (...)

Zusätzliche Informationen

Service

Telefonische Erst­beratung für Arbeit­geber­innen, Arbeit­geber und Beschäftigte zu sicherer und gesunder Arbeit

beim Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW (www.lia.nrw.de)


Telefon: 0211 3101-1133
Zeiten: Mo – Do 9 – 15 Uhr, Fr 9 – 14 Uhr


Online-Beratungsservice KomNet NRW
Kostenfreies Expertennetzwerk für Fragen und Antworten zum Thema „Gesunde Arbeit“

www.komnet.nrw.de

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