Ausschnitt aus dem Regionalplan

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Regionalplanung


Grenzüberschreitende Planabstimmung

Grenzüberschreitende PlanungProvinz

Niederländische Planungsnachbarn © Bezirksregierung Münster

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Der Regierungsbezirk Münster grenzt auf einer Länge von rund 110 Kilometern an die Niederlande. Für eine gute räumliche Planung ist daher eine grenzüberschreitende Planabstimmung wichtig. So müssen beispielweise Verkehrs- oder Versorgungsinfrastrukturen miteinander verbunden, Natur- und Landschaftsschutz vernetzt und Gewässer- und Hochwasserschutz aufeinander abgestimmt werden.

Als regionale Planungsbehörde hält die Bezirksregierung stets Kontakt zu den niederländischen Planungsträgern. Dabei ist gerade der Austausch mit den für die Regionalplanung zuständigen Nachbarprovinzen Overijssel und Gelderland sehr wichtig.

Eine Plattform für den Austausch und die Kooperation bildet die Deutsch-Niederländische Raumordnungskommission. 1967 gegründet, ist sie eines der traditionsreichsten Kooperationsorgane beider Länder.

Deutsch-Niederländische Raumordnungskommission

Der Zuständigkeitsbereich der Deutsch-Niederländischen Raumordnungskommission erstreckt sich von der Nordsee bis in den Raum Aachen/Maastricht. Um in diesem großen Gebiet auch die konkreten Planungsfragen gut bearbeiten zu können, sind zwei Unterkommissionen gebildet worden. Das Arbeitsgebiet der Unterkommission Nord erstreckt sich von der Nordsee bis in den Kreis Borken und die niederländischen Provinzen Overijssel und Gelderland hinein. Das Gebiet der Unterkommission Süd reicht von dort bis in den Raum Aachen/Maastricht. Aufgrund ihrer zentralen Lage entlang der deutsch-niederländischen Grenze ist die Bezirksregierung Münster in beiden Kommissionen vertreten.

Unterkommissionen

Die Unterkommissionen beschäftigen sich mit allen Angelegenheiten, die für die räumlichen Planungen im engeren und weiteren Grenzraum von Bedeutung sind. Dabei haben sich die Schwerpunkte der Arbeit im Laufe der Zeit verschoben: In den Anfangsjahren standen lediglich der gegenseitige Informationsaustausch und die förmliche Abstimmung von Plänen im Vordergrund. Hauptaufgabe heute ist es darüberhinausgehend, gemeinschaftliche Perspektiven für die räumliche Entwicklung des Grenzraums zu erarbeiten. Die Kommissionsmitglieder entwickeln zusammen Lösungen für die auf beiden Seiten der Grenze auftretenden räumlichen Probleme. Außerdem regen die Kommissionen grenzüberschreitende Projekte an und erarbeiten gemeinschaftlich Vorschläge zur Europäischen Raumordnungspolitik.

Bürgerbroschüre zu Beteiligung und Rechtsschutz bei Planungs- und Bauvorhaben in Deutschland und den Niederlanden

Die Existenz beziehungsweise der Betrieb von Anlagen in Grenzbereich Deutschland/Niederlande kann Bürger und Umwelt nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Niederlanden belasten. Mit der „Bürgerbroschüre zu Beteiligung und Rechtsschutz bei Planungs- und Bauvorhaben in Deutschland und den Niederlanden″ soll ein wenig Licht in das rechtliche Dunkel gebracht werden. Weitere Informationen und die zweisprachige Broschüre zum Download finden Sie auf folgender Seite:

Kontakt

Deutsche Geschäftsstelle der Unterkommission Nord

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Regierungsvertretung Oldenburg
Maria Gerling
Theodor-Tantzen-Platz 8

26106 Oldenburg

Telefon: 0441 799-2220 oder 2495
Telefax: 0441 799-6-2495
E-Mail: maria.gerling@rv-ol.niedersachsen.de

Deutsche Geschäftsstelle der Unterkommission Süd

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat VIII B – Landes- und Regionalentwicklung, Freiraum, Flächenvorsorge für Energiewende und Rohstoffe
Christian Rösgen

40190 Düsseldorf

Telefon: 0211 61772-597
E-Mail: christian.roesgen@mwide.nrw.de

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