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Corona: Fördernavigator für Kommunen

Fördermöglichkeiten für Kommunen im Rahmen des NRW-Programms zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Landes

Das Landeskonjunkturpaket I wird neben den bereits laufenden und erfolgreich abgeschlossenen Hilfsmaßnahmen das vom Bund aufgelegte, umfangreiche Konjunktur- und Zukunftspaket ergänzen. Dafür wird ein Mittelvolumen von rd. 3,6 Mrd. Euro bereitgestellt. Zusätzlich wird das Land mit einem Mittelvolumen in Höhe von 1,7 Mrd. Euro wichtige Maßnahmen des Bundes kofinanzieren.

Investitionspaket für Kommunen des Landes

Gewerbesteuern der Kommunen, die krisenbedingt weggefallen sind, können hälftig durch Landesanteile kompensiert werden. In vielen Bereichen werden die kommunalen Eigenanteile durch das Land reduziert oder sie werden gänzlich übernommen. Hierbei soll sichergestellt werden, dass keine Fördergelder des Bundes oder des Landes mangels kommunaler Eigenanteile bei Investitionsvorhaben verloren gehen.
Davon profitieren beispielsweise die Bereiche Städtebauförderung, der kommunale Straßenbau, Förderprogramme der nationalen Klimaschutzinitiative, der Klimaanpassung und der Bereich der Grünen Infrastruktur.

Förderpotentiale ergeben sich aus den folgenden vier Schwerpunktbereichen des Konjunkturpakets:

  • Investitionen in Digitalisierungsvorhaben im Bereich der Bildung
  • Investitionsprogramm für Krankenhäuser und Pflegeschulen sowie für Universitätskliniken ergänzend zum Zukunftsprogramm des Bundes
  • Investitionspaket für Kommunen in NRW
  • Vom Land unterstützte Impulse des Bundeskonjunkturprogramms

Auf Basis der oben aufgeführten Schwerpunktbereiche erhalten Sie an dieser Stelle einen Überblick über die unterschiedlichen kommunalen Fördermöglichkeiten, die sich aus dem Landeskonjunkturpaket ergeben. Sie bekommen des Weiteren relevante Eckdaten auf den verlinkten Seiten zu den einzelnen Programmpunkten angezeigt. Zudem erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den jeweiligen Förderrahmenbedingungen.

Weiterführende Informationen werden regelmäßig und zeitnah nach Bekanntgabe durch die zuständigen Stellen aktualisiert und in den jeweiligen „Förder-Steckbriefen“ ergänzt.

Bitte beachten Sie zur Aktualität und Gewähr den nachfolgenden Vorbehalt.

Änderungen vorbehalten
Die Bezirksregierung bemüht sich um Aktualität und Richtigkeit aller Daten und Informationen. Trotzdem behalten wir uns Änderungen vor, sodass kein rechtlicher Anspruch aus den aufgeführten Informationen und Hinweisen abgeleitet werden kann. Wir bitten diesbezüglich um Verständnis und verweisen auf die persönlichen Beratungsgespräche und auf einschlägige Gesetzestexte.

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