Die Originalfragmente des Neubaus aus dem Jahre 1890 befinden sich noch heute im Innenhof der Bezirksregierung am Domplatz. © Bezirksregierung Münster
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Geschichte und Gegenwart
Die Bezirksregierung Münster ist eine der ältesten Verwaltungseinrichtungen in Deutschland, die alle Umbrüche überdauert haben: Den 200. Jahrestag ihres Bestehens konnte sie bereits im Jahr 2003 feiern. „Bezirksregierung Münster“ heißt sie übrigens erst seit den 1990er Jahren. Zuvor lautet ihr Name „Der Regierungspräsident Münster“, bis 1945 war von der „Regierung Münster“ und bis 1918 von der „Königlichen Regierung zu Münster“ die Rede.
Geltungsbereich im Wandel der Zeit
Ihr Geltungsbereich umfasst seit 1815 das Hochstift des vormaligen Fürstbistums Münster, die ehemaligen Grafschaften Tecklenburg, Ober-Lingen und Steinfurt, die einstigen Herrschaften Anholt und Gemen sowie das frühere Vest Recklinghausen. Im weitesten Sinne also jenes Gebiet, das allgemein als Münsterland bekannt ist, abgesehen vom einst kurkölnischen Recklinghausen. Von 1816 bis 1975 war der Regierungsbezirk in zehn Kreise eingeteilt: Ahaus, Beckum, Borken, Coesfeld, Lüdinghausen, Münster, Recklinghausen, Steinfurt, Tecklenburg, Warendorf sowie den Stadtkreis Münster. In den 1930er Jahren kamen Bocholt, Bottrop, Gelsenkirchen sowie Recklinghausen als Stadtkreise hinzu.
Nach der 1975 in Kraft getretenen Gebietsreform besteht der Bezirk aus den Kreisen Borken, Recklinghausen, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf und zählt 75 Gemeinden. Hinzu kommen die kreisfreien Städte Münster, Bottrop und Gelsenkirchen. Auf einer Fläche von 6.900 Quadratkilometern leben zurzeit 2,6 Millionen Menschen. Im Jahr 1818 waren es 350.000, 1890 rund 536.000 und 1913 bereits 820.000 Einwohner. Bis 1866 war Münster einer von insgesamt 26, danach, bis 1918, einer von 36 preußischen Regierungsbezirken. Nach dem Ersten Weltkrieg bestand der Freistaat Preußen aus 34 Bezirken. Das 1946 aus dem nördlichen Teil der Rheinprovinz und der Provinz Westfalen gegründete Land Nordrhein-Westfalen ist heute in fünf Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln, Arnsberg, Detmold und Münster unterteilt. Ursprünglich umfasste die Fläche des Regierungsbezirkes Münster 7.200 Quadratkilometer, also 300 mehr als heute. Grenzkorrekturen und die Ausgliederung verschiedener Gemeinden in den 1920er Jahren hatten den Rückgang bewirkt.
Geburtsstunde der heutigen Bezirksregierung
Grundlage der preußischen Verwaltungsarbeit bildete die am 26. Dezember 1808 in Königsberg erlassene „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden“. Dies war sozusagen die Geburtsstunde der heutigen Bezirksregierung. In dieser Verordnung waren die künftigen Aufgabenbereiche der „Regierungen“ der Monarchie einheitlich geregelt. Zugleich wurde das Nebeneinander verschiedener Verwaltungseinrichtungen beendet, da diese „Einheit und Übereinstimmung verhindere und den Geschäftsgang schleppend mache“. Die Neuerung bestand darin, alle Verwaltungsangelegenheiten der Landeshoheit zusammenzufassen. Damit gab der Staat der horizontalen Bündelung von Aufgaben und Zuständigkeiten den Vorzug vor der bisherigen säulenartigen Struktur von Fachabteilungen. Diese Weichenstellung hatte angesichts der bis 1866 anhaltenden Zersplitterung des Staatsgebiets auch den Vorteil, allerorten mit staatlicher Präsenz aufwarten zu können. Die Regierungen bildeten dabei den Staat als einheitliche Organisation ab. Dieses Verwaltungssystem besteht bis heute.
„Kriegs- und Domänenkammer“ in Münster
Im Zuge der Neuordnung der politischen Landkarte in Deutschland zu Beginn des 19. Jahrhunderts, die mit dem Verlust der staatlichen Macht der katholischen Kirche, der „Säkularisation“, einherging, waren das Münsterland und andere Gebiete Westfalens an Preußen gefallen. Am 1. Dezember 1803 trat Karl Freiherr vom Stein an die Spitze der „Kriegs- und Domänenkammer“ in Münster, der Vorläufereinrichtung der heutigen Bezirksregierung. Mitte Oktober 1806, im Verlauf des siegreichen Feldzugs Napoleons gegen Preußen, geriet die Region bis 1813 unter französischen Einfluss. Nach dem Ende des Wiener Kongresses 1815, auf dem die europäische Staatenordnung für die folgenden Jahrzehnte geregelt wurde, fiel Westfalen, das einst aus einer Vielzahl kleiner Territorien bestand, als Ganzes endgültig an Preußen. Münster wurde Hauptstadt der neuerrichteten Provinz und zugleich Sitz des für den gleichnamigen Bezirk zuständigen Regierungspräsidenten. Westfalen war bis 1946 eine von einst zwölf preußischen Provinzen.
Ludwig Freiherr von Vincke
Nach der administrativen Unterteilung Westfalens in die Regierungsbezirke Arnsberg, Minden und Münster nahm der von König Friedrich Wilhelm III. zum Oberpräsidenten ernannte Ludwig Freiherr von Vincke am 25. Mai 1815 seine Amtsgeschäfte auf. In der „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“ vom 30. April 1815 waren Aufgaben und Befugnisse des höchsten Beamten, des Vertreters des Königs in der Provinz, festgelegt worden. Hauptsächlich ging es um gesamtstaatliche Belange, etwa im Bereich der Steuer- und Finanzverwaltung, der Landwirtschaft, der Verkehrswegeförderung und auch der Zensur. Er nahm jedoch gegenüber den Regierungen, etwa als übergeordnete Instanz, kein zwingendes Weisungsrecht wahr. Stattdessen sollte er mehr beobachten und auf eine gleichmäßige Verwaltungsführung hinwirken. Ein Amtsverständnis, das auch heute auf eine moderne Bezirksregierung zutreffen könnte.
Ebenso wie in allen anderen preußischen Verwaltungszentren amtierte der Oberpräsident in der jeweiligen Provinzialhauptstadt zugleich als Präsident der Regierung, überließ die Amtsgeschäfte aber einem Regierungsvizepräsidenten. 1887 wurde diese Personalunion aufgehoben und Münster erhielt einen eigenen Präsidenten. Die Spitzenbeamten, oftmals adeliger Herkunft, stammten aber in den seltensten Fällen aus Westfalen. Sie kamen wiederholt aus den preußischen Ostgebieten und blieben auch nicht lange in der Stadt. Die meisten waren evangelischer Konfession. Alle verfügten über eine juristische Ausbildung und lange Verwaltungserfahrung. Einige Namen sind bis heute im Regierungsbezirk geläufig, auch deshalb, weil Straßen nach diesen benannt wurden, etwa nach Ludwig Freiherr von Vincke oder Franz von Düesberg.
„Königliche Regierung“ zu Münster
Am 3. August 1816 nahm die „Königliche Regierung zu Münster“ ihre Arbeit auf. Eine der ersten Amtshandlungen war die Unterteilung ihres Bezirks in zehn Landkreise und den Stadtkreis Münster. Ihre Verwaltung bestand aus zwei Abteilungen: Die erste befasste sich mit Fragen der Landeshoheit, also mit der Polizei- und Kommunalaufsicht, mit Militärangelegenheiten sowie mit dem Bauwesen und Schulbelangen, soweit sie nicht in kirchlicher Verantwortung standen. Die zweite Abteilung war für die direkten Steuern, die Domänen und Forsten sowie für Etat- und Rechnungswesen zuständig.
Effiziente Strukturen sorgten, unter steter Rücksprache mit den Landräten, für einen zügigen, streng geregelten Ablauf der Vorgänge. Diese wurden wiederum nach einer bestimmten Ordnung dem Abteilungsdirigenten und schließlich dem Regierungspräsidenten vorgelegt. Die ihm wichtig erscheinenden Sachverhalte übermittelte er dem Oberpräsidenten und dieser dann dem Innenminister in Berlin, beziehungsweise dem Monarchen selbst.
In Münster nahm die „Königliche Regierung“ ihren Sitz im sogenannten Fürstenhof am Domplatz. Dort hatte 1803 bereits Kammerpräsident Karl Freiherr vom Stein Quartier bezogen. Die repräsentative Dreiflügelanlage aus dem 17. Jahrhundert mit ihren bis ins Spätmittelalter zurückreichenden Fundamenten war einst Sitz der fürstbischöflichen Kanzlei. Der Fürstenhof stand auf dem gleichen Grundstück, auf dem sich seither alle Nachfolgebauten der Regierung befinden. Das historische Haus war auch der Ort, an dem im Jahr 1648 die Gesandten, die über kein eigenes Domizil verfügten, den „Westfälischen Frieden“ paraphierten. 1885 wurde es abgebrochen.
Bis 1890 entstand am gleichen Ort das neue Regierungspräsidium im Stil der niederländischen Renaissance. Der stattliche Bau mit seiner kunstvollen inneren Gestaltung und seiner geradezu opulenten Raumverschwendung diente auch den Repräsentationspflichten des Regierungspräsidenten. Er selbst wohnte dort.
Politische Wende nach dem Machtantritt Preußens
Von der tiefgreifenden politischen Wende nach dem Machtantritt Preußens 1815 profitierte der Regierungsbezirk Münster in hohem Maße. Die Region, die damals noch zu den eher unterentwickelten Gebieten zählte, war 100 Jahre später zu einem der leistungsfähigsten preußischen Regierungsbezirke aufgestiegen. Handel und Gewerbe prosperierten dank der weitsichtigen Infrastrukturpolitik Berlins. Von Münster aus wurde auch die größte Industrieregion der Welt, das Ruhrgebiet, mitverwaltet. Aus der Provinzialhauptstadt wäre aber wohl nie jene Verwaltungsmetropole geworden – neben der Regierung gab es zudem zahlreiche große Provinzialbehörden – hätte die Verwaltung 1815 eine andere Stadt bevorzugt. Das damals verkehrsmäßig günstiger gelegene Hamm war im Gespräch.
Obwohl Münster der preußischen Verwaltung den Aufstieg zum Mittelpunkt Westfalens verdankte, war das Verhältnis zwischen Adel und Bürgertum auf der einen sowie der preußischen Beamtenschaft auf der anderen Seite nicht frei von Spannungen, besonders während der Revolution von 1848/49 und während des Kulturkampfs von 1873 bis 1884. Die Beziehungen waren über viele Jahrzehnte nie wirklich vertrauensvoll. Die jeweiligen Behördenleiter sahen sich breiter Ablehnung, ja Verachtung ausgesetzt. Das änderte sich erst mit dem Regierungsantritt Wilhelms II. 1888. Die überwiegend katholische Bevölkerung wollte nicht länger abseits stehen.
Reichskanzler von Papens „Preußenschlag“
Arbeitsweise und Aufgaben der münsterschen Regierung überdauerten das Ende der Monarchie im Jahre 1918. Verschiedene Krisen der Weimarer Republik, besonders die Ruhrbesetzung 1923 und die 1930 ausbrechende Weltwirtschaftskrise, setzten der Behörde in einem bisher nicht gekannten Ausmaß zu. 1932, im Zuge der rechtswidrigen Absetzung der preußischen Regierung durch Reichskanzler Franz von Papen, geriet auch Münster in den Strudel der großen Politik. Ohne Angabe von Gründen wurde der Hausherr am Domplatz, Rudolf Amelunxen, kurzerhand abgesetzt. Sein Nachfolger, Hermann Pünder, war nur ein Jahr im Amt und wurde 1933 von den Nationalsozialisten seines Postens enthoben.
Die Bezirksregierung als Instrument des NS-Regimes
Danach standen bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs fünf Parteigänger der NSDAP an der Spitze der münsterschen Regierung. Als Befehlsempfänger des allmächtigen Gauleiters Alfred Meyer besaßen sie keinerlei Gestaltungsmöglichkeiten und waren, wie zahlreiche andere in Münster ansässige Staatsinstitutionen, in die Vernichtungsmaschinerie des „Dritten Reichs“ eingebunden.
Planungen, die Regierungspräsidien im Bereich des NS-Gaues Westfalen-Nord aufzulösen und mit dem Oberpräsidium zu verschmelzen, wurden nicht mehr umgesetzt. Kriegsbedingt hatte die „Behördenstadt Münster“ ohnehin schon schweren Schaden genommen. Im Dezember 1944 wurden Abteilungen, deren Arbeit mit keinem Publikumsverkehr verbunden war, vorübergehend nach Bad Driburg verlegt.
Neuanfang im Sommer 1945
Die tiefste Zäsur in der Geschichte der münsterschen Regierung vollzog sich nach Kriegsende. Weite Teile der Region waren zerstört. Wichtigste Aufgabe des im Sommer 1945 von der britischen Besatzungsmacht zum Regierungspräsidenten bestellten Franz Hackethal war die Organisation des Wiederaufbaus, besonders der Infrastruktur, und die Schaffung demokratischer Strukturen in den Kommunen. Mit der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen im August 1946 ging zugleich auch eine Aufwertung der Behörde einher. Münster war nun nicht mehr einer von 34 preußischen Regierungsbezirken, sondern einer von ursprünglich sechs zwischen Rhein und Weser. Zugleich wurden die seit 1815 bestehenden Oberpräsidien abgeschafft. Deren Aufgabenbereiche wurden entweder den Landesoberbehörden oder den Regierungspräsidien übertragen.
Das Regierungspräsidium hatte den Zweiten Weltkrieg einigermaßen unbeschadet überstanden. Das repräsentative Haus genügte den zunehmenden Verwaltungsaufgaben seit den 1960er Jahren aber nicht mehr. Anfang der 1950er Jahre war bereits ein Anbau im rückwärtigen Teil des Grundstücks errichtet worden.
1965 nahm die Regierung dann nach 75 Jahren von ihrem altvertrauten Gebäude am Domplatz Abschied. Zugleich verschwand das einstige, an der Ecke des späteren Geisbergwegs gelegene „Konsistorium der Provinz Westfalen“, die vormalige Verwaltung der Evangelischen Kirche. 1971 war der Neubau fertig gestellt. Die Baumaßnahme war in Münster umstritten, zum einen wegen des Abrisses des historischen Hauses, zum anderen wegen des modernen Äußeren des neuen. Aber die Kritik verstummte bald.
An den aus früherer Zeit stammenden Verwaltungsstrukturen hatte sich nach Überwindung der Not im ersten Nachkriegsjahrzehnt nichts geändert, mit Ausnahme der Zusammenfassung einheitlicher Landesbehörden, etwa im Bereich des Bergbaus. Aber nahezu alle Landesregierungen in Düsseldorf, gleich welcher politischen Couleur, planten, das preußische Verwaltungserbe zugunsten neuer, vermeintlich zeitgemäßer Strukturen zu verändern. Verlierer wäre dabei vor allem der Regierungsbezirk Münster gewesen, der an die benachbarten Bezirke Arnsberg und Düsseldorf beziehungsweise an einen eigenen „Bezirk Ruhr“ Kompetenzen und Kreise hätte abtreten müssen. Die Pläne wurden nie verwirklicht.
Reformen prägen die Bezirksregierung
Erfolgreich verlief dagegen, wenn auch von jahrelangen Verfassungsgerichtsprozessen begleitet, die schon seit Jahrzehnten anstehende kommunale Gebietsreform. Die Anzahl der Städte und Gemeinden reduzierte sich 1975 von 238 auf 78. Aus den einst zehn Kreisen wurden fünf, wie erwähnt Borken, Recklinghausen, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf. Eine weitere Neuerung im Gefolge dieser Maßnahme bildete 1976 die Einrichtung der Bezirksplanungsbehörde für Regionalplanung. 25 Jahre später löste der Regionalrat, dessen zentrale Aufgabe die Aufstellung des Regionalplans ist, den bisher bestehenden Bezirksplanungsrat ab. Ende 1985 wurde schließlich das seit 1948 so bezeichnete Schulkollegium, das frühere Provinzialschulkollegium, aufgelöst. Dieses war 1958 dem Regierungspräsidenten in Münster angegliedert worden. Fortan übten die westfälischen Bezirksregierungen die jeweilige Schulaufsicht selbst aus. 2001 wurden schließlich das Landesversorgungsamt und das Landesamt für Agrarordnung in die münstersche Bezirksregierung integriert. Diese Maßnahme wurde indessen 2008 im Verlauf einer weiteren Konzentration der Behördenlandschaft zugunsten der Kommunalisierung teilweise wieder revidiert: Die Aufgaben der Versorgungsämter wurden weitgehend den Kreisen und den kreisfreien Städten sowie den Landschaftsverbänden übertragen. Die Bezirksregierung behielt jedoch die landesweite Fachaufsicht über das Schwerbehindertenrecht und das Bundeselterngeld.
In der ersten Phase der Verwaltungsstrukturreform 2007 waren bereits weitere Behörden dem Aufgabenkanon der Bezirksregierung zugeordnet worden, etwa die Staatlichen Umweltämter Herten und Münster, die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz Coesfeld und Recklinghausen sowie das Amt für Agrarordnung Coesfeld. Andere Aufgabenbereiche, so Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung sowie die Obere Flurbereinigungsbehörde, schieden dagegen aus der Verantwortung der Bezirksregierung aus. Auch die polizeiliche Mittelinstanz bei den Bezirksregierungen wurde aufgelöst und die Autobahnpolizei wurde vom Polizeipräsidium Münster übernommen.
Ein Jahr später wurden die Abläufe innerhalb der Bezirksregierung selbst neu organisiert. Durch Zusammenlegung von Arbeitseinheiten wurden sieben Abteilungen auf fünf konzentriert. Aber auch äußerlich gab es Veränderungen: Im Jahr 2005 konnte die Bezirksregierung Münster ihren neuen zweiten Dienstsitz im Verwaltungszentrum Münster-Nord einweihen. In das Gebäude zogen etwa 500 Mitarbeiter ein, die zuvor in acht über das ganze Stadtgebiet Münsters verteilten Außenstellen gearbeitet hatten.
Von 2005 bis 2006 wurde das Gebäude am Domplatz grundlegend renoviert und erhielt eine vollkommen neue Fassade.
Die Bezirksregierung Münster ist heute eine starke und effiziente Landesbehörde, die als staatliche Mittelinstanz viele Aufgaben der Landesregierung bündelt. Zugleich vertritt sie die regionalen Interessen. Zwar nimmt sie weiterhin hoheitliche Aufgaben wahr, doch versteht sie sich heute mehr denn je als Partner und Dienstleister im Sinne der Bürger und als Moderator, Berater, Problemlöser und Motor in der Region.
Im Zuge der Verwaltungsstrukturreformen reduzierte sich in den letzten Jahren die Anzahl der Mitarbeiter der Bezirksregierung. Mit rund 1.200 Beschäftigten in Münster sowie den Nebenstellen in Herten und Coesfeld gehört die Bezirksregierung Münster zu den großen Arbeitgebern im Münsterland und im nördlichen Ruhrgebiet.
Geschichtlicher Überblick
1802
Preußen nimmt einen Großteil des Fürstbistums Münster auf Grund französisch-preußischer Entschädigungsvereinbarungen in Besitz
1803
Reichsdeputations-Hauptschluss: Das Fürstbistum Münster fällt weitgehend an Preußen. Bildung der Kriegs- und Domänenkammer in Münster als Vorläufer der Bezirksregierung unter dem Reichsfreiherrn vom Stein
1806
Französische Besatzung im Gefolge der Niederlage von Jena und Auerstedt am 14. Oktober 1806
1810
Annexion durch das Kaiserreich Frankreich zur Durchsetzung der Kontinentalsperre
1815/1816
Nach der endgültigen Niederlage Napoleons Bildung der preußischen Provinz Westfalen und Konstituierung der Regierung Münster. Erster Oberpräsident und zugleich Regierungspräsident wird Ludwig Freiherr von Vincke. Die Personalunion besteht bis 1887
1871
Reichsgründung und wirtschaftlicher Aufschwung. Das Ruhrgebiet entwickelt sich zur weltgrößten Industrieregion; im Münsterland blüht die Textilindustrie auf
1928
Kommunale Neuordnung im Revier
1932
Reichskanzler von Papens „Preußenschlag“
1933
Die Bezirksregierung wird zum Instrument des NS-Regimes
1944
Zerstörung von Teilen des Dienstgebäudes, vorübergehende Verlegung nach Bad Driburg
1945
Westfalen wird Teil der britischen Besatzungszone
1946
Bildung des Landes NRW, die Regierungsbezirke bleiben erhalten
1947
Auflösung von Preußen durch Kontrollrats-Gesetz
1958
Das Ruhrgebiet fällt wirtschaftlich zurück (Erste Kohlekrise)
1971
Fertigstellung des neuen Dienstgebäudes am Domplatz 1–3
1975
Kommunale Gebietsreform: Die Zahl der Städte und Gemeinden des Bezirks verringert sich von 238 auf 78
1985
Auflösung des Schulkollegiums als Aufsichtsbehörde und Eingliederung in die Schulabteilung des Regierungspräsidenten
2001
2. Modernisierungsgesetz: Der Regionalrat löst den seit 1976 bestehenden Bezirksplanungsrat ab. Das Landesamt für Agrarordnung und das Landesversorgungsamt werden integriert
2003
200-jähriges Bestehen der Bezirksregierung Münster
2005
Neubau des zweiten Dienstgebäudes im Verwaltungszentrum Münster-Nord, Beginn der Sanierungsarbeiten Domplatz 1–3
2006
Abschluss der Sanierungsarbeiten Domplatz 1–3
2007
Erstes Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen:
- Integration der Staatlichen Umweltämter Herten und Münster, der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz Coesfeld und Recklinghausen und des Amtes für Agrarordnung Coesfeld in die Bezirksregierung Münster
- Verlagerung der oberen Flurbereinigungsbehörde in das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Verlagerung der Bereiche Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung in das Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
- Auflösung der polizeilichen Mittelinstanz bei den Bezirksregierungen:
- Verlagerung der Autobahnpolizei in das Polizeipräsidium Münster
- Verlagerung der Aufgaben der Polizeidezernate auf das Landeskriminalamt, Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste und das Landesamt für Aus- und Fortbildung, Personalangelegenheiten der Polizei
2008
Zweites Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen:
- Weitgehende Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung durch Auflösung der Versorgungsämter in NRW und Übertragung der Aufgaben auf die Kreise und kreisfreien Städte (Schwerbehindertenrecht und Bundeserziehungsgeldgesetz) sowie auf die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland (zum Beispiel Opferentschädigung)
- Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts:
- Kommunalisierung vieler Aufgaben der Umweltverwaltung und Neuausrichtung der technischen Dienste
- Neue Binnenorganisation: Die Abläufe innerhalb der Bezirksregierung selbst werden neu gestaltet. Aus sieben Abteilungen werden fünf.
2009
Die Staatliche Regionalplanung für das gesamte Ruhrgebiet wurde von der Landesregierung auf den Regionalverband Ruhr (RVR) übertragen
Heute
Die Bezirksregierung Münster ist die Vertretung der NRW-Landesregierung in den Regionen Münsterland und Emscher-Lippe. Sie wahrt die staatlichen Interessen und trifft als Bündelungsbehörde schnelle, mit allen Ressorts abgestimmte Entscheidungen. Sie übt die Aufsicht über die Kreise und kreisfreien Städte aus und berät die Kommunen. Sie ist zuständig für über 1.000 öffentliche und private Schulen und fast 30.000 Lehrer. Bei etwa 100 Flugplätzen in den Regierungsbezirken Münster, Detmold und Arnsberg nimmt sie die Aufgabe der Luftaufsicht wahr.
Die münsterschen Regierungspräsidenten
- Karl Freiherr vom und zum Stein 1802 – 1804
- Ludwig Freiherr von Vincke 1816 –1844
- Justus von Schaper 1845 – 1846
- Eduard von Flottwell 1846 – 1849
- Franz von Düesberg 1850 – 1871
- Friedrich von Kühlwetter 1871 – 1882
- Robert Eduard von Hagemeister 1883 – 1887
- August von Liebermann 1887 – 1890
- Hermann von Schwarzenberg 1890 – 1897
- Alfred von Gescher 1897 – 1909
- Jadislaus von Jarotzky 1909 – 1913
- Felix Graf von Merveldt 1913 – 1922
- Heinrich Haslinde 1922 – 1926
- Rudolf Amelunxen 1926 – 1932
- Hermann Pünder 1932 – 1933
- Repräsentanten der NSDAP 1933 – 1945
- Kurt Matthaei
- Kurt Klemm
- Günther Graf von Stosch
- Theodor Fründt
- Walter Ruhs
- Franz Hackethal 1945 – 1956
- Bernhard Reismann 1957 – 1958
- Josef Schneeberger 1959 – 1973
- Egbert Möcklinghoff 1973 – 1978
- Erwin Schleberger 1978 – 1995
- Jörg Twenhöven 1995 – 2007
- Peter Paziorek 2007 – 2011
- Reinhard Klenke 2011 – 2017
- Dorothee Feller 2017 – 2022
- Andreas Bothe seit 2022
Ein Text von Bernd Haunfelder