Mann mit Gehörschutz

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Arbeitsschutz


Betriebliches Arbeitsschutzsystem

Baumfällarbeiten

© Bezirksregierung Münster

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Jeder Arbeitgeber hat für ein betriebliches Arbeitsschutzsystem zu sorgen. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu gewährleisten und zu verbessern. Dazu hat der Arbeitgeber für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen.

Ansprechpartner zu allen Bereichen des betrieblichen Arbeitsschutzsystems ist für Beschäftigte und Arbeitgeber die Bezirksregierung. Sie kontrolliert, ob Arbeitgeber die gesetzlichen Vorschriften einhalten.

Gefährdungsbeurteilung

Um eine konsequente Verbesserung im Arbeitsschutz zu erreichen, muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen die Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt und beurteilt werden. Die sich daraus ergebenden Arbeitsschutzmaßnahmen müssen festgelegt und ihre Wirksamkeit überprüft werden. Dies gilt für jeden Betrieb, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

Ansprechpartner zu allen Bereichen des betrieblichen Arbeitsschutzsystems ist für Beschäftigte und Arbeitgeber die Bezirksregierung. Sie kontrolliert, ob Arbeitgeber die gesetzlichen Vorschriften einhalten.

 

 

Bereiche des betrieblichen Arbeitsschutzsystems

Zum betrieblichen Arbeitsschutzsystem gehören insbesondere die Bereiche:

  • Arbeitsschutzorganisation/Arbeitsschutzmanagement,
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung),
  • Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung.

GDA-Orgacheck – Selbstbewertung betrieblicher Arbeitsschutzorganisation

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, in der auch die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen intensiv mitwirken.

Mit der gemeinsamen Strategie werden gemeinsame Arbeitschutzziele und Handlungsfelder festgelegt und in bundesweiten GDA-Arbeitsprogrammen umgesetzt. In diesen Arbeitsprogrammen bündeln die Arbeitsschutzdezernate gemeinsam mit den Unfallversicherungsträgern ihre Präventions- und Überwachungsaktivitäten, stimmen sich ab und nutzen Synergien mit Kooperationspartnern. Für die Betriebe bedeutet dies: Sie profitieren von eng am betrieblichen Bedarf orientierten Arbeitsschutzzielen sowie einem zeitgemäßen Beratungs- und Überwachungskonzept.

Gesetzliche Grundlagen

Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) regelt für alle Tätigkeitsbereiche die

  • grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, wie zum Beispiel die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung,
  • die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie
  • die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz durch die zuständigen staatlichen Behörden.

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist die rechtliche Grundlage der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung. Es soll eine fachkundige Beratung der Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes sicherstellen.

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat das Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich dazu beitragen, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und den betrieblichen Gesundheitsschutz weiterzuentwickeln.

Rechtsvorschriften

Verwandte Themen

Zusätzliche Informationen

Service

Telefonische Erst­beratung für Arbeit­geber­innen, Arbeit­geber und Beschäftigte zu sicherer und gesunder Arbeit

beim Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW (www.lia.nrw.de)


Telefon: 0211 3101-1133
Zeiten: Mo – Do 9 – 15 Uhr, Fr 9 – 14 Uhr


Online-Beratungsservice KomNet NRW
Kostenfreies Expertennetzwerk für Fragen und Antworten zum Thema „Gesunde Arbeit“

www.komnet.nrw.de

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