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Arbeitsschutz
Betriebliches Arbeitsschutzsystem
Jeder Arbeitgeber hat für ein betriebliches Arbeitsschutzsystem zu sorgen. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu gewährleisten und zu verbessern. Dazu hat der Arbeitgeber für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Ansprechpartner zu allen Bereichen des betrieblichen Arbeitsschutzsystems ist für Beschäftigte und Arbeitgeber die Bezirksregierung. Sie kontrolliert, ob Arbeitgeber die gesetzlichen Vorschriften einhalten.
Gefährdungsbeurteilung
Um eine konsequente Verbesserung im Arbeitsschutz zu erreichen, muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen die Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt und beurteilt werden. Die sich daraus ergebenden Arbeitsschutzmaßnahmen müssen festgelegt und ihre Wirksamkeit überprüft werden. Dies gilt für jeden Betrieb, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
Ansprechpartner zu allen Bereichen des betrieblichen Arbeitsschutzsystems ist für Beschäftigte und Arbeitgeber die Bezirksregierung. Sie kontrolliert, ob Arbeitgeber die gesetzlichen Vorschriften einhalten.
Bereiche des betrieblichen Arbeitsschutzsystems
Zum betrieblichen Arbeitsschutzsystem gehören insbesondere die Bereiche:
- Arbeitsschutzorganisation/Arbeitsschutzmanagement,
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung),
- Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung.
- Arbeitsschutzsystem und Gefährdungsbeurteilung (MAGS.NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verantwortung des Arbeitgebers (MAGS.NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Handlungsleitfaden Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz (MAGS.NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
GDA-Orgacheck – Selbstbewertung betrieblicher Arbeitsschutzorganisation
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, in der auch die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen intensiv mitwirken.
Mit der gemeinsamen Strategie werden gemeinsame Arbeitschutzziele und Handlungsfelder festgelegt und in bundesweiten GDA-Arbeitsprogrammen umgesetzt. In diesen Arbeitsprogrammen bündeln die Arbeitsschutzdezernate gemeinsam mit den Unfallversicherungsträgern ihre Präventions- und Überwachungsaktivitäten, stimmen sich ab und nutzen Synergien mit Kooperationspartnern. Für die Betriebe bedeutet dies: Sie profitieren von eng am betrieblichen Bedarf orientierten Arbeitsschutzzielen sowie einem zeitgemäßen Beratungs- und Überwachungskonzept.
- GDA-Portal (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gemeinsame Arbeitsschutzziele, Handlungsfelder – GDA-Portal (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Arbeitsprogramme 2013 bis 2018 – GDA-Portal (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- GDA-ORGAcheck – Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Gesetzliche Grundlagen
Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) regelt für alle Tätigkeitsbereiche die
- grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, wie zum Beispiel die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung,
- die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie
- die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz durch die zuständigen staatlichen Behörden.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist die rechtliche Grundlage der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung. Es soll eine fachkundige Beratung der Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes sicherstellen.
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat das Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich dazu beitragen, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und den betrieblichen Gesundheitsschutz weiterzuentwickeln.
Rechtsvorschriften
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Service
Telefonische Erstberatung für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte zu sicherer und gesunder Arbeit
beim Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW (www.lia.nrw.de)
Telefon: 0211 3101-1133
Zeiten: Mo – Do 9 – 15 Uhr, Fr 9 – 14 Uhr
Online-Beratungsservice KomNet NRW
Kostenfreies Expertennetzwerk für Fragen und Antworten zum Thema „Gesunde Arbeit“
www.komnet.nrw.de
Ansprechpartner/innen
Weitere Links
- Arbeitsschutzsystem und Gefährungsbeurteilung (MAGS.NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gefährdungsbeurteilung (LIA.NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- GDA-ORGAcheck – Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Handlungsleitfaden Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz (MAGS.NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- LASI-Veröffentlichungen zu den Themen Arbeitsschutzmanagementsysteme und Gefährdungsbeurteilung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- KomNet (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)