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Arbeitsschutz
Betriebssicherheit
Was müssen Arbeitgeber beachten, wenn sie Arbeitsmittel bereitstellen? Was müssen Arbeitnehmer wissen, wenn sie Arbeitsmittel benutzen? Und welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber an überwachungsbedürftige Anlagen? Antworten zu allen Fragen der Betriebssicherheit lassen sich der bundesweit geltende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) entnehmen.
Arbeitsmittel bereitstellen und benutzen
Arbeitgeber dürfen ihren Beschäftigten nur geeignete und sichere Arbeitsmittel bereitstellen. Arbeitsmittel sind alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen. Die Benutzung durch die Beschäftigten erfordert Unterweisungen. Außerdem müssen die Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden. Für beide Aufgaben muss der Arbeitgeber befähigte Personen beauftragen.
Schutzkonzept: Arbeitsmittel und Anlagen sicher betreiben
Ob einfache oder komplexe Arbeitsmittel, aufgrund ihres Gefahrenpotenzials als überwachungsbedürftig eingestufte Anlagen oder sogar als Anlagen, die einer separaten Erlaubnis bedürfen: Die Betriebssicherheitsverordnung beinhaltet für diese Arbeitsmittel ein umfassendes Schutzkonzept.
Gefährdungsbeurteilung
Zentrales Element zur Festlegung von Arbeitsschutzmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Sie wird im Bereich der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Betriebssicherheitsverordnung spezifiziert. Die weitere Konkretisierung der Anforderungen erfolgt in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Die Arbeitsschutzmaßnahmen sind nach dem „Stand der Technik“ festzulegen.
Die Betriebssicherheitsverordnung bietet Betreibern und Arbeitgebern Freiräume, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen. Denn die Verordnung konzentriert sich auf Rahmen- und Zielvorgaben. Damit können Arbeitgeber die Arbeitsschutzmaßnahmen und die dafür erforderliche Arbeitsschutzorganisation in ihrem Unternehmen nach sicherheitsrelevanten und ökonomischen Prinzipien optimieren. Dies bedeutet allerdings auch mehr Verantwortung.
Fachdezernat Betriebssicherheit bei der Bezirksregierung
Das Fachdezernat Betriebssicherheit der Bezirksregierung
- überwacht die Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung und ihrer Technischen Regeln (TRBS),
- untersucht Arbeitsunfälle,
- steht für Fragen zur Verfügung,
- geht Arbeitnehmerbeschwerden nach.
Rechtsvorschriften
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Technische Regeln zur BetrSichV (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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- Alagen und Arbeitsmittel (MAGS.NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anlagen- und Betriebssicherheit (BAUA) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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