Der Krisenstab der Bezirksregierung Münster im Einsatz © Bezirksregierung Münster
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Ordnung und Sicherheit
Krisenstab
Der Krisenstab koordiniert Hilfsmaßnahmen und trifft Entscheidungen im Falle eines Schadensereignisses, wie einer Naturkatastrophe oder eines Unglücksfalles. Ein Krisenstab ist zur Bewältigung einer Krise oder eines Großschadensereignisses von den Kreisen und kreisfreien Städte der Bezirksregierung Münster einzurichten. Auskünfte im Krisenfall erteilt der Krisenstab der Kreise und kreisfreien Städte über eine eigene Personenauskunftsstelle.
Krisenstab der Bezirksregierung
Bei überregionalen Großschadensereignissen koordiniert die Bezirksregierung die überörtliche Hilfe bei Gefahren für das Leben und die Gesundheit von zahlreichen Menschen oder für erhebliche Sachwerte unter Beachtung der Vorgaben des Innenministeriums zum Krisenmanagement.
Bei Einsätzen vor Ort unterstützt die Bezirksregierung den Krisenstab der Verwaltung und die Einsatzleitung.
Krisenstab-Struktur
Die Struktur der Krisenstäbe in Nordrhein-Westfalen ist einheitlich geregelt. Der Krisenstab auf Landes- und Bezirksebene bündelt die Aufgaben in einem Gesamtstab.
Auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte teilt sich die Krisenbewältigung nach Funktionen auf. Der Krisenstab der Verwaltung trifft und koordiniert die nötigen Verwaltungsmaßnahmen. Die Einsatzleitung verantwortet und führt die Einsatzkräfte. Verbindungspersonen gewährleisten den Informationsaustausch zwischen dem Krisenstab der Verwaltung und der Einsatzleitung.
Die Krisenstab-Strukturen in Nordrhein-Westfalen insgesamt zeigt nachfolgendes Modell:
Krisenstab-Schulung
Der Krisenstab der Bezirksregierung Münster sowie die Krisenstäbe der Kreise und kreisfreien Städte werden durch das Institut der Feuerwehr (IdF NRW) mit Sitz in Münster geschult. Das Institut ist die größte deutsche Feuerwehraus- und -fortbildungseinrichtung.
Mitarbeit im Krisenstab: Hilfsorganisationen
Krisenlagen erfordern neben den Einsatzkräften der alltäglichen Gefahrenabwehr zusätzliche Einsatzkräfte. Diese werden vom Krisenstab angefordert. Zusätzliche Einsatzkräfte stellen die Hilfsorganisationen
- Arbeiter-Samariter-Bund (ASB),
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG),
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK),
- Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH),
- Malteser-Hilfsdienst sowie im Bedarfsfall (MHD),
- die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
dem Krisenstab zur Verfügung. Die Hilfsorganisationen unterstützen mit ihrer Ausstattung den Rettungsdienst und übernehmen die Betreuung der von einem Unglück Betroffenen.
Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ)
Auch die Bundeswehr beteiligt sich im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) an der Arbeit des Krisenstabs. Ansprechpartner sind die Verbindungskommandos der Bundeswehr für Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ).
Im Regierungsbezirk Münster arbeiten die Bezirksregierung, die Kreise und die kreisfreien Städte mit dem Bezirksverbindungskommando Münster sowie den 8 Kreisverbindungskommandos zusammen. Die Soldaten beraten den Krisenstab und koordinieren im Bedarfsfall die Unterstützung der Bundeswehr.
Krisenstab im Einsatz
Der Krisenstab der Bezirksregierung wurde bereits für unterschiedliche Einsätze eingerichtet. Unter anderem wurde ein Krisenstab aktiviert
- 2005 bei der Schneekatastrophe im Münsterland,
- 2006 und 2011 zur Durchführung der Fußball-Weltmeisterschaften,
- 2010 beim Hochwasser in den Kreisen Borken und Steinfurt,
- 2010 zur Loveparade Duisburg und
- 2011 nach der Massenkarambolage auf der A 31
- 2012 bei einem Großbrand in Krefeld
- 2013 beim Unwetter Xaver
- 2014 beim Starkregen in Münster
- 2015 beim Sturmtief Niklas
- 2015/2016 bei der Bearbeitung des Flüchtlingsstromes
- 2016 beim Unwetter im Regierungsbezirk Münster
- 2020 Covi19-Pandemie
Mindestens einmal jährlich wird der Krisenstab im Rahmen regelmäßiger Übungen für die Aus- und Fortbildung des Personals aktiviert.
Rechtsvorschriften
- Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Krisenmanagement durch Krisenstäbe im Lande Nordrhein-Westfalen bei Großeinsatzlagen, Krisen und Katastrophen – Runderlass vom 26.09.2016 (IM NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Runderlass des Innenministeriums NRW v. 25.9.2008 zum Krisenmanagement durch Krisenstäbe (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Meldungen an die Aufsichtsbehörden über außergewöhnliche Ereignisse im Brand- und Katastrophenschutz „Meldeerlass“, Runderlass vom 16. Mai 2018 (IM NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Warnung und Information der Bevölkerung im Brand- und Katastrophenschutz „Warnerlass“, Runderlass vom 26 Mai 2020 (IM NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Artikel 35 des Grundgesetzes (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)