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Arbeitsschutz
Arbeitsschutz auf Baustellen
Arbeiten auf Baustellen bergen ein erhöhtes Unfallrisiko. Deshalb gelten für sie besondere Arbeitsschutzvorschriften. Die Bezirksregierung überwacht den Arbeitsschutz auf Baustellen und geht Beschwerden über Verstöße zum Beispiel gegen die Baustellenverordnung nach. Außerdem informiert sie Bauherren und Beschäftigte zu Fragen des Arbeitsschutzes in den Phasen der Planung, Organisation und der Bauausführung.
Arbeitsunfälle
Auf Baustellen in Deutschland kommt es mehr als doppelt so oft zu Arbeitsunfällen wie in der gesamten gewerblichen Wirtschaft. Im Vergleich zu Unfällen in anderen Wirtschaftszweigen haben sie meist deutlich schwerere Folgen. Sie können zu Berufskrankheiten und Frühverrentungen führen.
Die Gründe für Arbeitsunfälle sind vielfältig. Sie reichen von negativen Witterungseinflüssen bis zum Stress durch Termindruck. Darüber hinaus führen konkurrierende Angebote zu sinkenden Preisen, die manche Unternehmer durch Einsparungen bei Arbeitsschutzmaßnahmen auszugleichen suchen.
Ein weiterer Trend ist der zunehmende Einsatz teilweise ungelernter Billigarbeitskräfte aus Osteuropa. Diese werden immer häufiger in prekären Arbeitsverhältnissen eingesetzt und sind zudem als „Selbstständige“ für ihren Arbeitsschutz eigenverantwortlich. Schlechte Ausrüstung und Unkenntnis der Gefahrenlage sorgen hierbei für eine erhöhte Unfallgefahr.
Gesetzliche Grundlage
Grundlegende Vorschriften für Baustellen und zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer sind
- das Arbeitsschutzgesetz,
- die Baustellenverordnung sowie
- die „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ (RAB).
Die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) regeln, wie Baustellen einzurichten und zu betreiben sind.
Die Betriebssicherheitsverordnung und die „Technischen Regeln für Betriebssicherheit“ (TRBS) geben vor, was zu beachten ist, wenn Arbeitgeber Arbeitsmittel bereitstellen und wenn Arbeitnehmer sie benutzen.
Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind zusätzlich zu berücksichtigen:
- das Chemikaliengesetz,
- die Gefahrstoffverordnung und
- die „Technischen Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS).
Auch die Biostoffverordnung mit den „Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe“ (TRBA) kann auf Baustellen zur Anwendung kommen.
Für Arbeiten unter Druckluft gilt zusätzlich die Druckluftverordnung.
Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und einschlägige Normen ergänzen die staatlichen Vorgaben.
Downloads
- Baustellenaufsicht – grafische Darstellung der örtlichen Zuständigkeiten (pdf, 660 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Vorankündigungsformular (§ 2 BaustellV) (pdf, 109 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anzeigen Asbestsanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Broschüre „Asbest im Haus? (Sicher) Renovieren und Modernisieren“ (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Flyer „Mit Sicherheit bauen. Tipps & Pflichten für Bauherrinnen und Bauherren“ (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
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Zusätzliche Informationen
Service
Telefonische Erstberatung für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte zu sicherer und gesunder Arbeit
beim Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW (www.lia.nrw.de)
Telefon: 0211 3101-1133
Zeiten: Mo – Do 9 – 15 Uhr, Fr 9 – 14 Uhr
Online-Beratungsservice KomNet NRW
Kostenfreies Expertennetzwerk für Fragen und Antworten zum Thema „Gesunde Arbeit“
www.komnet.nrw.de