Katastrophenschut Dusche

Hauptinhalt

Ordnung und Sicherheit


Katastrophenschutz

Katastrophenschutz

© Bezirksregierung Münster

Bild herunterladen

Der Katastrophenschutz umfasst alle Maßnahmen, mit denen Gefahren von Menschen, Umwelt und Infrastruktur abgewendet werden. Zum Katastrophenschutz gehören Einsätze zur Rettung und Unterstützung bei schweren Unglücksfällen oder Naturkatastrophen. Der Katastrophenschutz greift aber auch bei allen anderen Gefahren, die mit eigenen Selbsthilfemaßnahmen nicht mehr bewältigt werden können.

Der Katastrophenschutz ist Aufgabe der Länder. Nur im Verteidigungsfall ist der Katastrophenschutz der Länder als Teil des Zivilschutzes Bundessache. Bund und Länder arbeiten zum Schutz der Bevölkerung jedoch jederzeit zusammen. 

Einheiten im Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen

Im Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen wirken folgende öffentlichen und privaten Einheiten mit:

  • die Feuerwehren und
  • folgende Hilfsorganisationen:
    • Arbeiter-Samariter-Bund (ASB),
    • Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG),
    • Deutsches Rotes Kreuz (DRK),
    • Malteser Hilfsdienst (MHD),
    • Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH).

Auch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) kann bei Bedarf zum Katastrophenschutz angefordert werden.

Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) im Katastrophenschutz

Im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) zur Gefahrenabwehr unterstützt auch die Bundeswehr den Katastrophenschutz in der Abwehr von Schadensereignissen. Als Teil des Krisenstabes arbeiten die Verbindungskommandos der Bundeswehr mit den übrigen Einheiten des Katastrophenschutzes zusammen. 

Aufgaben im Katastrophenschutz

Flächendeckend sind in Nordrhein-Westfalen 241 Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen für den Katastrophenschutz verfügbar. Ihre Hauptaufgaben zum Schutz der Bevölkerung sind:

  • Sanitätsdienst,
  • Betreuungsdienst,
  • Technische Unterstützung. 

Einheitliche Leitstellen

Die Kreise und kreisfreien Städte sind die verantwortlichen Träger der Gefahrenabwehr. Sie leiten die mitwirkenden Einheiten des Katastrophenschutzes der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr.

Alle Kreise und kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalen haben einheitliche Leitstellen für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst eingerichtet. Von hier aus koordinieren und lenken die Kreise und kreisfreien Städte die Einsätze. Die einheiltichen Leitstellen nehmen auch die Notrufe über die europaeinheitliche Notrufnummer 112 entgegen. 

Maßnahmen im Katastrophenschutz: überörtliche Hilfe

Im Regierungsbezirk Münster ist eine überörtliche Hilfe zum Katastrophenschutz aufgestellt worden. Einheiten der Feuerwehr können kurzfristig über Gemeindegrenzen hinaus eingesetzt werden. Die überörtliche Hilfe umfasst rund 750 Feuerwehreinsatzkräfte mit etwa 150 Fahrzeugen. Dieser mobile Verband erhöht die Anzahl der Einsatzkräfte in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt bei Bedarf. Dies ist zum Beispiel bei einem großflächigen Waldbrand der Fall. Außerdem wird die überörtliche Hilfe bei lang andauernden Einsätzen mit Ablösekräften tätig.

Die Bezirksregierung koordiniert mit der überörtlichen Hilfe auch ihre Unterstützung des Katastrophen­schutzes in anderen Bundesländern. Dies war bereits bei Elbe- und Oder-Hochwassern der Fall, aber auch bei den Sturm- beziehungsweise Unwettereinsätzen in NRW. Denkbar ist auch der Einsatz im benachbarten europäischen Ausland. 

Personenauskunftsstelle Nordrhein-Westfalen (PASS)

Die Personenauskunftsstelle erteilt Betroffenen und Angehörigen im Krisenfall Auskunft über den Verbleib ihrer Angehörigen. Im Katastrophenschutz sind alle Kreise und kreisfreien Städte nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (§ 38 BHKG) verpflichtet, eine Personen­aus­kunfts­stelle einzurichten. Erfahrungs­gemäß ist bei einer Katastrophe die Leistungs­fähigkeit einer solchen örtlichen Personen­auskunftsstelle schnell erreicht. Das Land NRW hat deshalb je eine Personen­auskunftstelle in den Landes­teilen Nordrhein (Rheinland) und Westfalen eingerichtet. Die Bezirksregierung Köln stellt dafür die PASS Rheinland und die Bezirksregierung Münster die PASS Westfalen. Es wird bei Bedarf jeweils die Personenauskunftsstelle aktiviert, deren Landesteil nicht von dem Unglück betroffen ist. So wird die PASS Westfalen aktiviert, wenn ein größeres Ereignis im Bereich Nordrhein (Rheinland) stattfindet und umgekehrt.

Die Personenauskunftsstelle PASS Westfalen ist am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) in Münster eingerichtet und der Bezirksregierung Münster zugeordnet. Die Bezirksregierung stellt im Rahmen des Katastrophenschutzes die Ausbildung des Personals, die Konzeption und die Organisation der PASS sicher. Die Rufnummer der zuständigen Personenauskunftsstelle wird im Ereignisfall durch Rundfunk, Internet und TV bekannt gegeben. 

Katastrophenschutz-Konzepte Nordrhein-Westfalen

Katastrophenschutz-Konzepte des Landes Nordrhein-Westfalen bilden neben dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) die Grundlage, um Schadensereignisse abzuwehren.

Die Katastrophenschutz-Konzepte beschreiben die Leistungsanforderungen zur Gefahrenabwehr an die Kreise und kreisfreien Städte. Es gibt Katastrophenschutz-Konzepte

  • zur Versorgung und zum Transport von Verletzten,
  • zur Betreuung von unverletzt Betroffenen,
  • zur Rettung aus überschwemmten Gebieten und
  • zur Gefahrenabwehr bei Schadensereignissen mit ABC-Gefahrstoffen. 

Je nach Lage kommen die in den Katastrophenschutz-Konzepten festgelegten Einheiten an der Einsatzstelle zusammen und arbeiten vor Ort Hand in Hand. 

Die Katastrophenschutz-Konzepte lauten im Einzelnen

  • Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW
  • Betreuungsplatz-Bereitschaft 500 NRW
  • Patiententransport-Zug 10 NRW
  • Wasserrettungs-Zug NRW
  • ABC-Schutz-Konzept NRW - Teile 1 bis 5
  • Analytische Task-Forces NRW- Teil 6
  • Logistikzug Nordrhein-Westfalen 
Katastrophenschutz

© Bezirksregierung Münster

Bild herunterladen

Ehrenamt

Der Katastrophenschutz wäre ohne Ehrenamt nicht möglich. Neben den haupt­amtlichen Kräften der Feuer­wehren und Behörden sind die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Freiwilligen Feuerwehren und privaten Hilfs­organisationen ein wichtiger Pfeiler im Katastrophenschutz.

Mit Einführung des Bundes­freiwilligen­dienstes zum 1. Juli 2011 hat der Gesetzgeber für Frauen und Männer die Möglichkeit geschaffen, auch in Vollzeit bis zu 24 Monate im Zivil- und Katastrophenschutz mitzuwirken.

Informationen über ein ehrenamtliches Engagement im Katastrophen­schutz erhalten Sie direkt bei den entsprechenden Hilfsorganisationen, den Ansprechpartnern für Zivil- und Katastrophenschutz der Kommunen sowie dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz.

Downloads

Rechtsvorschriften

Sie finden relevante Rechtsvorschriften für den Katastrophenschutz auf den Internetseiten des Instituts der Feuerwehr NRW. Hierzu zählen insbesondere die Katastrophenschutz-Konzepte in der jeweils gültigen Fassung, die dazugehörigen Erlasse, aber auch weiterführende Informationen.“

Verwandte Themen

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}