Kreisverkehr

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Verkehrsrecht


HÖHERE STRAßENVERKEHRSBEHÖRDE
Straßenverkehrsrecht

Oberstes Ziel des Straßenverkehrsrechts ist es, Gefahren von Verkehrsteilnehmern abzuwenden. Die Bezirksregierung Münster als höhere Straßenverkehrsbehörde ist die Aufsichtsbehörde und Ansprechpartnerin für die unteren Straßenverkehrsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk. Gemeinsam tragen Sie die Verantwortung für die Verkehrssicherheit auf dem nachgeordneten Straßenverkehrsnetz im Regierungsbezirk. (...)

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GROßRAUM-, SCHWERTRANSPORTE
Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO

Ausnahmegenehmigungen nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) werden für Kraftfahrzeuge und ihre Kombinationen benötigt, die hinsichtlich ihrer Maße (Länge, Höhe, Breite) und Gewichte (Achslasten, Gesamtmassen) die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung überschreiten. Für Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist überwiegend die Bezirksregierung Münster zuständig. (...)


GROßRAUM-, SCHWERTRANSPORTE
Entscheidungen nach §§ 29 und 46 StVO

Großraum- und Schwertransporte sind aufgrund ihrer oft enormen Überbreiten, Überlängen und Über­gewichte möglichst dann auf Bundes­autobahnen und im nachgeordneten Straßen­netz unterwegs, wenn die Verkehrs­belastung gering ist. Um die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßen­verkehrs zu gewährleisten, bedürfen diese Transporte besonderer Genehmigungen. (...)

Zusätzliche Informationen

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