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Verkehrliche Pläne und Programme

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© Bezirksregierung Münster

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Die Bezirksregierung erarbeitet Vorschläge zur Verkehrs­infrastruktur­planung der Region. Der Regional­rat beschließt über diese Vorlagen, die anschließend in die verkehrlichen Pläne und Programme des Bundes und des Landes einfließen. Dazu gehören der Bundes­verkehrs­wegeplan, der Landes­­straßen­­ausbau­plan, die Landes­­straßen­­bau­pro­­gramme sowie die verkehrlichen Bedarfspläne des Landes (ÖPNV, Straße, Fahrrad).

Bundesverkehrswegeplan

Grundlage für die strategische Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Er enthält alle geplanten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte und bildet damit eine verkehrsträgerübergreifende, integrierte Planung. Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Rahmenprogramm, jedoch kein Finanzierungsprogramm. Er wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgestellt, vom Bundeskabinett beschlossen und hat einen empfehlenden Charakter. Der Bundesverkehrswegeplan bildet die Grundlage für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Ausbaugesetze für die Bundesinfrastruktur mit den zugehörigen Bedarfsplänen.

Für die Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes erstellen die Länder Prioritätenlisten. In Nordrhein-Westfalen stützen sich die Landesprioritätenlisten auf die Vorschläge der Regionalräte.

Landesstraßenausbauplan

Der Landesstraßenausbauplan wird auf der Grundlage des Landesstraßenbedarfsplans vom Verkehrsausschuss des Landtages festgelegt. Für das Programm setzen sich das Landesverkehrsministerium und der Verkehrsausschuss des Landtages ins Benehmen. Um den Ausbau nach den Bedarfsplänen mittelfristig umzusetzen, legt das Land seine Bauabsichten für einen Zeitraum von fünf Jahren fest.

Der Ausbauplan enthält diejenigen Maßnahmen für den Neu- und Ausbau von Landstraßen, die im jeweiligen Programmzeitraum verwirklicht oder baulich begonnen werden sollen.

Landesstraßenbauprogramm

Aus dem Landesstraßenausbauplan wählt das Landesverkehrsministerium die Projekte für die jährlichen Landesstraßenbauprogramme aus. Mit dem jährlichen Ausbauprogramm plant das Ministerium im Benehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtages die neuen und die laufenden Baumaßnahmen, die im Programmjahr an- beziehungsweise weiterfinanziert werden sollen.

Um- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen bis drei Millionen Euro

Weitere jährliche Ausbauprogramme sind:

  • Um- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen bis drei Millionen Euro Gesamtkosten sowie
  • Maßnahmen für den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen.

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen erarbeitet hierfür Priorisierungsvorschläge. Die Vorschläge werden nach einem vom Landesverkehrsministerium vorgegebenen Bewertungsverfahren erstellt.

Die Bezirksregierung entwirft die regionalen Priorisierungslisten zu den Programmen, über die der Regionalrat entscheidet. Nachdem der Regionalrat einen regionalen Priorisierungsvorschlag per Beschluss gefasst hat, werden die Programme dem Landesverkehrsministerium zur Kenntnis vorgelegt. Maßnahmen, denen das Ministerium im Einzelfall widersprochen hat, dürfen nicht finanziert werden.

Aktuell: (Neu-)Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen wird derzeit ein multimodales Landesverkehrsmodell 2035 (LVM 2035) erstellt. Basis dieses Modells bilden verkehrliche Bedarfspläne für die drei Bereiche ÖPNV (hier: SPNV und ÖSPV-Maßnahmen), Landesstraßen und Radschnellverbindungen. Diese Pläne dienen als langfristiges Planungsinstrument für verkehrliche Infrastrukturmaßnahmen mit einem Planungshorizont von ca. 10 bis 15 Jahren. Dabei werden einzelne Maßnahmen auf Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmethodik (Nutzen-Kosten-Analyse) priorisiert.

Die Basis für die Aufstellung bzw. Fortschreibung des ÖPNV-Bedarfsplans (Maßnahmen > 5 Mio. Euro) bildet der derzeit gültige Plan aus dem Jahr 2006. Für die Landesstraßen (Maßnahmen > 3 Mio. Euro) stammt der bestehende Plan aus dem Jahr 2007. Der Bedarfsplan für die Radschnellverbindungen, der zudem auch Radvorrangrouten und Radwege umfasst, wird hingegen erstmalig aufgestellt.

Ablauf des Aufstellungsprozesses

Stufe 1: ab Mitte 2024: Maßnahmenanmeldung durch die Kommunen und Zweckverbände

Stufe 2: bis Mitte 2026: Bewertung und Bedarfsplanaufstellung

Stufe 3: 2026: Strategische Umweltprüfung gem. § 5 Absatz 1 UVPG

Stufe 4: 2026/2027: Beschlüsse der regionalen Planungsträger

Stufe 5: 2026/2027: Verkehrsausschuss- bzw. Landtagsbeschluss

Wichtige Termine im Regierungsbezirk Münster

31.01.2024: Landtagsvorlage 18/2181 zur Sitzung des Verkehrsausschusses NRW

04.03.2024: Unterrichtung der Mobilitätskommission des Regionalrats Münster über die Aufstellung der verkehrlichen Bedarfspläne (Präsentation des MUNV)

10.04.2024: Information der Kommunen und Zweckverbände mit Hinweisen zur Einreichung der ÖPNV-Maßnahmen durch die Bezirksregierung Münster. Frist zur Abgabe der Meldungen: 27.05.2024

02.05.2024: Information der Kommunen und Zweckverbände mit Hinweisen zur Einreichung der Landesstraßenmaßnahmen durch die Bezirksregierung Münster. Frist zur Abgabe der Meldungen: 14.06.2024

28.05.2024: Information der Kommunen und Zweckverbände mit Hinweisen zur Einreichung der Radschnellverbindungsmaßnahmen durch die Bezirksregierung Münster. Frist zur Abgabe der Meldungen für potenzielle Radschnellverbindungen: 15.09.2024. Frist für die potenziellen Radvorrangrouten und Radwege: 21.12.2024

03.09.2024: Sitzung des RVR Ausschusses für Mobilität. Gemeinsame Beschlussvorlage über die gemeldeten Maßnahmen zur Fortschreibung der Bedarfspläne für den ÖPNV und die Landesstraßen durch die BR Arnsberg, Düsseldorf und Münster (hier: Emscher-Lippe-Region).

09.09.2024: Sitzung der Mobilitätskommission. Beschlussvorlage über die gemeldeten Maßnahmen zur Fortschreibung der Bedarfspläne für den ÖPNV und die Landesstraßen durch die BR Münster (hier: Münsterlandkreise und die Stadt Münster)

23.09.2024: Sitzung des Regionalrates Münster. Beschlussvorlage über die gemeldeten Maßnahmen zur Fortschreibung der Bedarfspläne für den ÖPNV und die Landesstraßen durch die BR Münster (hier: Münsterlandkreise und die Stadt Münster)

Rechtliche Grundlagen für die Aufstellung der Bedarfspläne

Rechtsvorschriften

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