Landstraße

Hauptinhalt

Verkehr


Straßenpläne und Straßenprogramme

Kartenausschnitt

© Bezirksregierung Münster

Bild herunterladen

Die Bezirksregierung erarbeitet Vorschläge zur Verkehrs­infrastruktur­planung der Region. Der Regional­rat beschließt über diese Vorlagen, die anschließend in die Straßen­­pläne und Straßen­programme des Bundes und des Landes einfließen. Dazu gehören der Bundes­verkehrs­wegeplan, der Landes­­straßen­­bedarfs­­plan, der Landes­­straßen­­ausbau­plan sowie die Landes­­straßen­­bau­pro­­gramme.

Bundesverkehrswegeplan

Grundlage für die strategische Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Er enthält alle geplanten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte und bildet damit eine verkehrsträgerübergreifende, integrierte Planung. Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Rahmenprogramm, jedoch kein Finanzierungsprogramm. Er wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgestellt, vom Bundeskabinett beschlossen und hat einen empfehlenden Charakter. Der Bundesverkehrswegeplan bildet die Grundlage für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Ausbaugesetze für die Bundesinfrastruktur mit den zugehörigen Bedarfsplänen.

Für die Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes erstellen die Länder Prioritätenlisten. In Nordrhein-Westfalen stützen sich die Landesprioritätenlisten auf die Vorschläge der Regionalräte.

Landesstraßenbedarfsplan

Bau und Ausbau der Landesstraßen sind Aufgaben des Landes. Das Netz der Landesstraßen wird auf der Grundlage des Landesstraßenausbaugesetzes ausgebaut. Der Landesstraßenbedarfsplan als Teil des Gesetzes zeigt die Projekte auf, die innerhalb eines Zeitraumes von 10 bis 15 Jahren umgesetzt werden sollen. Dies sind Planungen für Baumaßnahmen, die drei Millionen Euro Gesamtkosten überschreiten.

Bei der Aufstellung des Bedarfsplans sowie des daraus resultierenden Landesstraßenausbauplans berücksichtigt das Land das Votum des Regionalrats.

Landesstraßenausbauplan

Der Landesstraßenausbauplan wird auf der Grundlage des Landesstraßenbedarfsplans vom Verkehrsausschuss des Landtages festgelegt. Für das Programm setzen sich das Landesverkehrsministerium und der Verkehrsausschuss des Landtages ins Benehmen. Um den Ausbau nach den Bedarfsplänen mittelfristig umzusetzen, legt das Land seine Bauabsichten für einen Zeitraum von fünf Jahren fest.

Der Ausbauplan enthält diejenigen Maßnahmen für den Neu- und Ausbau von Landstraßen, die im jeweiligen Programmzeitraum verwirklicht oder baulich begonnen werden sollen.

Landesstraßenbauprogramm

Aus dem Landesstraßenausbauplan wählt das Landesverkehrsministerium die Projekte für die jährlichen Landesstraßenbauprogramme aus. Mit dem jährlichen Ausbauprogramm plant das Ministerium im Benehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtages die neuen und die laufenden Baumaßnahmen, die im Programmjahr an- beziehungsweise weiterfinanziert werden sollen.

Um- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen bis drei Millionen Euro

Weitere jährliche Ausbauprogramme sind:

  • Um- und Ausbaumaßnahmen von Landesstraßen bis drei Millionen Euro Gesamtkosten sowie
  • Maßnahmen für den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen.

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen erarbeitet hierfür Priorisierungsvorschläge. Die Vorschläge werden nach einem vom Landesverkehrsministerium vorgegebenen Bewertungsverfahren erstellt.

Die Bezirksregierung entwirft die regionalen Priorisierungslisten zu den Programmen, über die der Regionalrat entscheidet. Nachdem der Regionalrat einen regionalen Priorisierungsvorschlag per Beschluss gefasst hat, werden die Programme dem Landesverkehrsministerium zur Kenntnis vorgelegt. Maßnahmen, denen das Ministerium im Einzelfall widersprochen hat, dürfen nicht finanziert werden.

Rechtsvorschriften

Verwandte Themen

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}