Umweltplaketten

Hauptinhalt

Umwelt und Natur


Umweltzonen und Luftreinhaltepläne

stark befahrene Straße

© Kara/Fotolia

Die Bezirksregierung erstellt Luftreinhaltepläne immer dann, wenn in bestimmten Gebieten gesetzlich festgelegte Immissionsgrenzwerte überschritten sind. Mit dem Luftreinhalteplan legt die Behörde Maßnahmen fest, die weitere Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte verhindern sollen. So kann zum Beispiel eine Umweltzone eingerichtet werden.

Die Höhe der Luftschadstoffbelastungen ist durch Messungen und/oder Modellrechnungen zu ermitteln und zu beurteilen. Dies schreiben das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 39. Verordnung dazu vor. In Nordrhein-Westfalen nimmt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) die Messungen in Zusammenarbeit mit den Kommunen vor.

Werden in bestimmten Gebieten gesetzlich festgelegte Immissionsgrenzwerte überschritten und so eine unzulässig hohe Belastung festgestellt, haben in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen Luftreinhaltepläne oder Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen zu erstellen.

Ein Luftreinhalteplan beinhaltet unter anderem:

  • die Beschreibung der Überschreitungssituation,
  • eine Verursacheranalyse,
  • die voraussichtliche Entwicklung der Belastungssituation sowie
  • die Festlegung von Maßnahmen.

Bezirksregierung ist planaufstellende Behörde

Die Bezirksregierung ist planaufstellende Behörde für den Regierungsbezirk. Damit erfüllt sie verschiedene Aufgaben. Unter anderem:

  • legt sie die Gebietsabgrenzung der Pläne fest,
  • prüft die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen,
  • koordiniert die Tätigkeiten der verschiedenen Behörden und stellt ihr Einvernehmen her,
  • beteiligt die Öffentlichkeit,
  • schreibt die zu treffenden Maßnahmen fest,
  • veröffentlicht die Luftreinhaltepläne und
  • überwacht die Umsetzung der festgelegten Maßnahmen.

Die Bezirksregierung kann eine Projektgruppe einberufen, die die Erstellung der Luftreinhaltepläne begleitet. In der Projektgruppe sollen die betroffenen Behörden und Institutionen vertreten sein. Die Projektgruppe kann bestehen aus:

  • Vertretern der betroffenen Kommune,
  • Vertretern des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen und
  • Betroffenen aus den Bereichen Wirtschaft, Verkehr und Umwelt.

Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk

Im Regierungsbezirk sind aktuell folgende Luftreinhaltepläne erforderlich:


Luftreinhalteplan Ruhrgebiet

Wie in vielen anderen europäischen Großstädten auch, wird die Luftqualität in den Ruhrgebietsstädten im Wesentlichen durch Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) erheblich belastet. An vielen Stellen des Ruhrgebiets lagen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für PM10 und NO2 vor. Deshalb wurde 2011 der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet für die Teilgebiete Nord von der Bezirksregierung Münster aufgestellt. Aktuell werden in ganz Nordrhein-Westfalen die Feinstaubgrenzwert eingehalten.

Für die Teilgebiete Ruhrgebiet West ist die Bezirksregierung Düsseldorf und für die Teilgebiete Ost ist die Bezirksregierung Arnsberg federführend verantwortlich.
Auf Grund der anhaltenden Stickstoffdioxidüberschreitungen im Stadtgebiet Gelsenkirchen wurde am 01.09.2019 die Planergänzung zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet - Teilplan Nord für das Stadtgebiet Gelsenkirchen in Kraft gesetzt.

Der Planergänzung sieht neben einem erweiterten LKW-Fahrverbot auf einem Teilstück der Kurt-Schumacher-Straße, den Einsatz von Elektrobussen sowie Maßnahmen aus dem „Green-City-Plan“ der Stadt Gelsenkirchen vor. Mit dem Green-City-Plan hat Gelsenkirchen ein umfangreiches Paket erarbeitet, das bereits Schritt für Schritt umgesetzt wird. Der Green-City Plan beinhaltet Maßnahmen, wie den Ausbau und die Förderung der Elektromobilität, des öffentlichen Nahverkehrs, des Radverkehrs und des Verkehrsmanagements.

Die Luftqualität in Gelsenkirchen hat sich in den letzten Jahren bereits deutlich verbessert. Mit der Umsetzung der Maßnahmen aus der Planergänzung wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid künftig im gesamten Stadtgebiet eingehalten.


Luftreinhalteplan Münster

Hohe Schadstoffbelastungen an den Haltestellen am Bült in Münster

Hohe Schadstoffbelastungen an den Haltestellen am Bült in Münster. © Bezirksregierung Münster

Bild herunterladen

In Münster gibt es, aufgrund der damaligen starken Stickstoffdioxidbelastung an einigen verkehrsreichen Straßenabschnitten, seit April 2009 einen Luftreinhalteplan. Da die hier genannten Maßnahmen nicht ausreichten, um im gesamten Stadtgebiet den Grenzwert für Stickstoffdioxid einzuhalten, wurde ein neuer Luftreinhalteplan erstellt und am 01.07.2014 in Kraft gesetzt. Im Rahmen dieses Luftreinhalteplans wurde die bestehende Umweltzone von „gelb“ auf „grün“ verschärft. Zudem wurden ältere Dieselbusse der Stadtwerke gegen Euro VI Busse ausgetauscht und die ersten Elektrobusse beschafft.

Diese Maßnahmen zeigen mittlerweile Wirkung. So wird seit dem Jahr 2017 an allen Messstellen in Münster der Grenzwert von 40 µg/m³ für Stickstoffdioxid eingehalten. Das folgende Diagramm zeigt, dass sich dieser positive Trend an den drei Messstellen in Münster auch im Jahr 2018 fortsetzt hat.

diagramm

Diagramm. Entwicklung der Stickstoffdioxidbelastung in Münster von 2009 bis 2018 © Bezirksregierung Münster

Bild herunterladen

Betriebsbezogener Luftreinhalteplan BP/Ruhr Oel, Gelsenkirchen-Scholven

Raffinerie BP Ruhr Oel - Werk Scholven

Raffinerie BP Ruhr Oel – Werk Scholven © BP Europa SE

Mit einem Jahresmittelwert von 5,77 µg/m³ Benzol wurde in 2012 der zulässige Immissionsgrenzwert von 5 µg/m³ an einem Messpunkt nahe des Raffineriegeländes der BP/Ruhr Oel GmbH in Gelsenkirchen Scholven überschritten. Der Grenzwert ist in § 7 der 39. BImSchV sowie Nr. 4.2.1 TA Luft festgelegt. Aufgrund der Grenzwertüberschreitung fordert das Bundes-Immissionsschutzgesetz gemäß § 47 Absatz 1 BImSchG, dass die zuständige Behörde einen Luftreinhalteplan aufstellt. In einem solchen Plan sind die Maßnahmen aufzulisten, die erforderlich sind, um den Grenzwert einzuhalten. Die Bezirksregierung Münster initiierte ein Intensivmessprogramm. Damit konnte eine große Anzahl von diffusen Quellen wie Flanschdichtungen oder Rohrleitungen identifiziert und abgedichtet werden.

Infolge dessen wurde zunächst der Jahresmittelwert 2013 mit 2,64 µg/m³ eingehalten. Am Ende des Jahres 2013 zeigten sich jedoch wieder erhöhte Benzolwerte. Damit der Jahresgrenzwert dauerhaft sicher eingehalten wird, stehen nun strukturelle Maßnahmen der Benzolminderung, unter anderem am Abwassersystem, dem Fackelsystem und den Tanks im Fokus.

Umweltzonen

Beschilderung von Umweltzonen

Beschilderung von Umweltzonen. © Stiefi L./Fotolia

Umweltzonen sind geographisch abgegrenzte Gebiete. Sie werden mit Schildern ausgewiesen. In den Umweltzonen dürfen zur Verbesserung der Luftqualität nur bestimmte schadstoffarme Fahrzeuge verkehren. Zum Nachweis sind die Fahrzeuge mit einer roten, gelben oder grünen Plakette gekennzeichnet. Fahrzeuge ohne die vorgeschriebene Plakette dürfen in einer Umweltzone nicht fahren.

Zurzeit sind in 25 Städten innerhalb Nordrhein-Westfalens Umweltzonen ausgezeichnet. Von denen sind wiederum 13 in der Umweltzone Ruhrgebiet zusammengefasst. Davon liegen 6 im Regierungsbezirk. Dies sind:

  • Bottrop,
  • Gladbeck,
  • Gelsenkirchen,
  • Herten,
  • Recklinghausen und
  • Castrop-Rauxel.

Die Umweltzone Ruhrgebiet umfasst die Bereiche mit zu hohen Belastungen durch die Schadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid. Seit 1.7.2014 ist die Einfahrt in diese nur noch Fahrzeugen mit grüner Plakette gestattet.

Gesetzliche Grundlage

Die EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (2008/50/EG) legt sogenannte Luftqualitätsziele fest. Die Richtlinie soll schädliche Auswirkungen durch Schadstoffe in der Luft auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vermeiden beziehungsweise verringern.

Im deutschen Recht setzen das 8. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissions­schutzgesetzes (BImSchG) und die 39. Verordnung dazu (39. BImSchV) diese Richtlinie um. Sie schreiben die Immissionsgrenzwerte vor, die einzuhalten sind.

Ist ein Luftreinhalteplan nötig, um die Schadstoffbelastung zu mindern, erfolgt er nach § 47 Absatz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz in einem festgelegten Zeitfenster. Im Jahr nach Feststellung einer Überschreitungssituation berichtet die Bezirksregierung der EU-Kommission. Bis zum Ende des 3. Quartals des Folgejahres erstellt die Behörde den Luftreinhalteplan.

Wenn Luftreinhaltepläne aufgestellt oder geändert werden, ist die Öffentlichkeit durch die Bezirksregierung zu beteiligen. § 47 Absatz 5a BImSchG sieht vor, die Aufstellung oder Änderung eines Luftreinhalteplanes in einem amtlichen Veröffentlichungsblatt und auf andere geeignete Weise öffentlich bekannt zu machen.

Downloads

Rechtsvorschriften

Verwandte Themen

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}