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EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG (EU-DLR)
Am 28.12.2009 ist die Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie) in Kraft getreten. Daher können Dienstleistungserbringer bestimmter Dienstleistungen nun sämtliche zur Aufnahme dieser Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Verfahren und Formalitäten sowie die Beantragung der für die Ausübung dieser Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Genehmigungen über eine einheitliche Stelle („einheitlicher Ansprechpartner“) abwickeln.
Ab 2016 hat das Land NRW den Einheitlichen Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Detmold eingerichtet.
Dienstleistungserbringer können sich aber auch direkt an die jeweils zuständige Stelle wenden.
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen der Dienstleistungsrichtlinie werden von der Bezirksregierung Münster als zuständige Stelle abgewickelt. Zudem erhalten Sie dort allgemeine Informationen zu den Antrags- und Verfahrensmodalitäten.
Abfallwirtschaft (Dezernat 52)
- Sachverständiger nach der Deponieverordnung für Deponien der Klasse 2 und 3 – Beauftragung durch die Bezirksregierung (pdf, 37 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Abfallentsorgung – Anzeige für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen (pdf, 25 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Abfallentsorgung – Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen (pdf, 43 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Arbeitsschutz (Dezernat 55/56)
- Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengG) (pdf, 20 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengG) (pdf, 21 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Sie haben die Möglichkeit, die oben genannten Verfahren elektronisch rechtsverbindlich abzuwickeln. Voraussetzung ist, dass Sie sich mittels einer Signaturkarte entsprechend authentifizieren. Sie können beispielsweise das „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) für diese rechtsverbindliche Kommunikation nutzen.