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Kultur und Sport
Landesförderprogramm
Regionale Kulturpolitik
Die Regionale Kulturpolitik (RKP) ist ein besonders wichtiges Mittel, Aktivitäten im überlokalen Bereich und in der Fläche zu unterstützen, die in anderen Landesprogrammen weniger berücksichtigt werden können und einen besonderen Schwerpunkt auf die regionale Anbindung haben. Die historisch gewachsenen Kulturregionen sollen hier besonders unterstützt werden.
Das Programm
Das Landesförderprogramm RKP wurde Ende der 1990er Jahre ins Leben gerufen. Mit diesem Programm sollen vorrangig Projekte gefördert werden, die zur Profilbildung der nordrhein-westfälischen Kulturregionen beitragen. Folgende Zielsetzungen gelten für alle Kulturregionen: Die Förderung von Kommunikation und Kooperation zwischen Kulturschaffenden und den Kulturverantwortlichen in den Regionen, das Bilden produktiver Netzwerke, die Stärkung der Attraktivität, Innovation und Identität nach Innen und Außen. Darüber hinaus sollen die Projekte den spezifischen Profilen der Regionen entsprechen. Für die Kulturregion Münsterland ist die Bezirksregierung Münster zuständig, für den Emscher-Lippe-Raum (Kulturregion Ruhrgebiet) ist die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.
Der Kulturrat
Der Kulturrat ist ein Gremium, das vor allem die Aufgabe hat, die Kulturarbeit und die Kulturakteure in der Region zu vernetzen und die Anträge für die RKP zu beraten und zu bewerten. Die Bezirksregierung und das Kulturministerium erhalten so eine verlässliche Einschätzung aus der Region, um Antrag bewerten zu können.
Der Kulturrat trifft sich mehrmals im Jahr und berät, informiert sich und setzt Impulse. Er besteht aus über 50 Vertretern der Kunstsparten, der wichtigen Kultureinrichtungen, der Kommunalpolitik, der Wirtschaft und des Landes. Er wird einberufen und organisiert vom Kulturbüro des Münsterland e. V.
Das Kulturbüro
Das Koordinierungsbüro der RKP ist im Münsterland das Kulturbüro des Münsterland e. V. Es erhält für seine RKP-Aufgaben Landesmittel. Neben dem Sitzungsdienst organisiert das Kulturbüro auch die Kulturakademie (und „Kultur on Tour“) im Münsterland, das regelmäßig im Münsterland zum Teil in Kooperation mit der Bezirksregierung Münster Beratungs- und Fortbildungsveranstaltungen anbietet, wie zum Beispiel zum sogenannten Förderdschungel. Mit „SuppKultur“ hat es auch ein Format geschaffen, um Künstlerinnen und Künstlern Raum zu geben, sich in lockerer Runde auszutauschen.
Das Kulturbüro hat die Geschäftsführung nicht nur für den Kulturrat, sondern auch für den Arbeitskreis Kultur, in dem sich die Leitungen der Kulturämter der Kreise und Münsters austauschen, sowie für die „Stiftung Kunst und Kultur Münsterland“. Die Stiftung schließt die Lücke zwischen lokalem Engagement und etablierter Kulturförderung. Das Kulturbüro initiiert daneben Projekte und vermarktet kulturelle Angebote der Region und hält auch engen Kontakt zur EUREGIO und zu den Nachbarprovinzen des Münsterlandes Overijssel und Gelderland. Ein besonderes, beteiligungsstarkes Projekt mit niederländischen und unter anderem niedersächsischen Partnern ist „TaNDem“: Für 2018 bis 2020 werden zu drei verschiedenen Oberthemen jeweils nach Bar-Camps 15 INTERREG-Projekte mit niederländisch-deutschen Künstlerteams ausgewählt, die an einem niederländischen oder deutschen Ort durchgeführt werden.
Beispielprojekte
In den letzten Jahren kristallisieren sich immer häufiger Projekte heraus, die aus dem kulturellen Zentrum Münster ins ländliche Umland ausstrahlen und dort arbeiten. Dazu gehören für das Jahr 2021 u. a. das international agierende Produktionsteam „Titanick“ mit dem Ansatz, seine Open-Air-Format in Workshops weiter zu vermitteln, das Mneme-Kollektiv mit einem Tanztheaterprogramm für Kinder im Umland, die Fachhochschule Musik mit von Studierenden vor Ort gemanagten Konzertveranstaltungen und die Filmwerkstatt Münster mit dem Wiederbelebungsprojekt „Kino aufs Land“.
Musikprojekte und Programme
Im Rahmen der Regionalen Kulturpolitik fördert die Bezirksregierung Münster musikalische Projekte, die in und als Festivals wie Summerwinds (zum Beispiel auch Ausstellungen von Holzblasinstrumenten), als Gitarrenfestival, als Münsterland-Festival zum Beispiel in Gärten („Festival Trompetenbaum und Geigenfeige“) oder als Workshop zum Beispiel für Neue Musik veranstaltet werden.
Ein besonderes Projekt ist „Soundseeing“, das Musik in Klanginstallationen sichtbar macht und bereits an vielen Orten im Münsterland zu hören und zu sehen war. In der populären Musik ist zum Beispiel ein Projekt wie „Sozialpalast-Music Convoy“ hervorzuheben, in dem interessante Orte aufgesucht werden, an denen mit Jugendlichen vor Ort ein Programm entwickelt wird. Für Projekt, mit denen in erster Linie Laienmusiker angesprochen werden, ist in NRW der Landesmusikrat (LMR) zuständig.
Downloads
- Broschüre Regionale Kulturpolitik (pdf, 5.2 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Zuwendungsantrag (docx, 24 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) (pdf, 465 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (pdf, 208 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) (pdf, 129 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kulturfördergesetz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)