Retten von Verletzten © Bezirksregierung Münster
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Ordnung und Sicherheit
Rettungsdienst
Der Rettungsdienst hat die Aufgabe, rund um die Uhr bei medizinischen Notfällen aller Art zu helfen und Leben zu retten. Verantwortlich für die Durchführung der Notfallrettung und den Krankentransport in Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte.
Den Rettungsdienst im Regierungsbezirk versehen hauptsächlich die Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Vereinzelt sind auch private Unternehmen für den Rettungsdienst zugelassen. Alle Einsätze werden über einheitliche Leitstellen für Brandschutz, Hilfeleistung, Katastrophenschutz und Rettungsdienst gelenkt und geleitet.
Fach- und Rechtsaufsicht im Rettungsdienst
Die Kreise und kreisfreien Städte stehen unter der Fach- und Rechtsaufsicht der Bezirksregierung Münster. Die Bezirksregierung stellt sicher, dass die Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Münster die Versorgung der Menschen durch Rettungsdienste erfüllen. Das zuständige Dezernat zur Gefahrenabwehr prüft, ob der Rettungsdienst im Regierungsbezirk den Anforderungen an eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung genügt. Zu diesem Zweck kann sie jederzeit den Leistungsstand des örtlichen Rettungsdiensts abfragen.
Rettungsdienstbedarfspläne
Jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt legt einen Rettungsdienstbedarfsplan gemäß ihrer örtlich individuellen Anforderungen an einen Rettungsdienst fest. Er enthält zum Beispiel die Standorte von Rettungswachen oder die Anzahl von Einsatzfahrzeugen. Der Rettungsdienstbedarfsplan wird von der Bezirksregierung Münster geprüft.
Sollten die Verfahrensbeteiligten sich nicht auf einen Rettungsdienstbedarfsplan einigen, greift die Bezirksregierung bereits beim Erstellen des Planes beratend ein. Als Weisungsbehörde kann sie auch notwendige Festlegungen des Rettungsdienstbedarfsplans treffen.
Rettungsdienst bei Massenanfall von Verletzten (MANV)
Ein Massenanfall bezeichnet eine große Anzahl von Verletzten oder Erkrankten nach einem Schadensfall. Bei Großeinsatzlagen, wie beispielsweise einem Massenanfall von Verletzten, koordiniert die Bezirksregierung als Weisungsbehörde den überörtlichen Katastrophenschutz.
Ein Massenanfall von Verletzten und Erkrankten nach einem Schadenereignis stellt die zuständige Gefahrenabwehrbehörde vor große Herausforderungen. Im Vorfeld müssen die Kreise und kreisfreien Städte Planungen durchführen. So sind sie im Ereignisfall vorbereitet und können möglichst schnell eine individuelle Behandlung jedes einzelnen Betroffenen sicherstellen. Die Bezirksregierung Münster stimmt sich dazu mit den Kreisen und kreisfreien Städten ab. Sie prüft die jeweiligen Pläne zur Abwehr von Massenanfällen von Verletzten und Erkrankten.
Ausbildung im Rettungsdienst: Rettungsdienstschulen
Das Dezernat für nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr berät und prüft Rettungsdienstschulen im Regierungsbezirk Münster. Derzeit bilden 19 staatlich anerkannte Rettungsdienstschulen Notfallsanitäter, Rettungssanitäter und Rettungshelfer aus. An den Rettungsdienstschulen findet zum Teil auch die Ausbildung zum Notfallsanitäter statt, welche bereits 2014 die Ausbildung zum Rettungsassistenten abgelöst hat.
Die Bezirksregierung überprüft die bestehenden Rettungsdienstschulen regelmäßig. Des Weiteren berät das Dezernat für Gefahrenabwehr die Schulen bei gesetzlichen Neuregelungen und Änderungen im Rettungsdienst. Außerdem entscheidet sie über die staatliche Anerkennung neuer Rettungsdienstschulen.
Luftrettung: Luftfahrzeuge im Rettungsdienst
Rettungshubschrauber und Intensivtransporthubschrauber sind Luftfahrzeuge, die im Rettungsdienst eingesetzt werden. Alle Luftfahrzeuge müssen in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung den allgemein anerkannten Regeln von Medizin und Technik im Rettungsdienst entsprechen.
In NRW wird die Luftrettung durch öffentlich-rechtliche Rettungshubschrauber (hauptsächlich zur Primärversorgung) und Intensivtransporthubschrauber (hauptsächlich für Verlegungstransporte) durchgeführt. Daneben können unternehmergeführte Hubschrauber betrieben werden, welche genehmigungspflichtig sind.
Das Dezernat für Gefahrenabwehr ist zuständig für die Genehmigungen aller Luftfahrzeuge im Rettungsdienst für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster und soweit Unternehmen keinen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.
- Karte Rettungshubschrauber-Versorgung in Nordrhein-Westfalen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Karte Intensivtransporthubschrauber-Versorgung in Nordrhein-Westfalen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Themenschwerpunkt Rettungswesen (MAGS NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Downloads
- Rettungsgasse bilden – diese Regeln gelten ab 2017 (pdf, 673 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz - NotSanG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPrVO NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung über die Zuständigkeit für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport mit Luftfahrzeugen durch Unternehmen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst (Luftrettungserlass), Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 7. Dezember 2022 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)