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Investitionsprogramm Pflegeschulen

zwei Händer

© Melpomene/Adobe Stock

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen an Pflegeschulen (FRL-Invest-PS) vom 10.12.2021.

Die Förderrichtlinie hebt die seit Jahren bestehende Ungleichbehandlung der Pflegeschulen in unterschiedlicher Trägerschaft auf.

Jährlich stehen 7 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung.

Pflegeschulen, die nicht an ein Krankenhaus angeschlossen sind, können nun eine jährliche Pauschale von 189 Euro pro belegtem Ausbildungsplatz erhalten. Förderfähig sind auch die Ausbildungsplätze für die Altenpflegehilfeausbildung bzw. der generalistischen Pflegefachassistenzausbildung.

Das Geld soll für Investitionen zur Errichtung von Pflegeschulen, Mieten und Anlagegüter verwendet werden. Die Förderung schafft den Ausbildungsträger eine solide Basis, um eine zukunftsorientierte Ausrichtung sicherzustellen.

Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Münster.

Ihre Fragen können Sie gerne an folgende E-Mail-Adresse richten: Investitionsfoerderung-Pflegeschulen@bezreg-muenster.nrw.de

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