Grundlagen für den Erhalt
Anspruch auf Beihilfe
Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, sondern erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfen zu den Kosten in Krankheits- und Pflegefällen, Geburtsfällen und im Todesfall. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach einem Bemessungssatz. (...) Anspruch auf Beihilfe