Fischer in einem Fluss

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Umwelt und Natur


Fischerei

Elektrobefischung an einem Graben in der Isselniederung

Elektrobefischung an einem Graben in der Isselniederung, um den Schlammpeitzger nachzuweisen, der zu den gemäß FFH-Richtlinie geschützten Fischarten gehört. © Scheifhacken

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Die Bezirksregierung Münster als obere Fischereibehörde (OFB) wacht darüber, dass die rechtlichen Vorgaben für die Fischerei im Regierungsbezirk eingehalten werden. Ihr Ziel ist es, einen ökologisch guten Zustand der Gewässer zu erreichen und den artenreichen heimischen Fischbestand zu erhalten und zu hegen.

Aufgaben der oberen Fischereibehörde

Die Aufgaben der oberen Fischereibehörde ergeben sich in erster Linie aus den Vorschriften des Landesfischereigesetzes (LFischG) und der Landesfischereiordnung (LFischO).

Fachberatung

Angelvereine, Einzelpächter oder Fischereigenossenschaften können sich in fischereifachlichen Fragen von der oberen Fischereibehörde beraten lassen. Hierzu kann der Fischbestand mittels Elektrobefischungen erfasst und beurteilt werden.

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, Natura 2000)

In Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) wirkt die obere Fischereibehörde bei der Bewertung der FFH-Fischbestände im Regierungsbezirk Münster mit. Zu den wichtigsten FFH-Fischarten im Münsterland gehören

  • Koppe,
  • Steinbeißer,
  • Schlammpeitzger,
  • Bachneunauge und
  • Flussneunauge.

Im Regierungsbezirk Münster gibt es zahlreiche FFH-Gebiete, in denen Fische wertbestimmende Arten sind. Bedeutende Gebiete sind zum Beispiel:

  • die Emsaue,
  • die Berkel,
  • der Eltingmühlenbach oder
  • die Lippeaue.
Koppe

Die nachtaktive, schwimmschwache Koppe ist verstärkt auf Deckungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Totholz, durchspülte Wurzeln, Steine oder Kiesbänke, angewiesen. © Edler/Bezirksregierung Münster

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Fischartenschutz, Hegepflicht

Das Fischereirecht verpflichtet die Gewässerbewirtschafter an allen Gewässern, einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden artenreichen Fischbestand zu erhalten und zu hegen. Für einzelne Gewässer mit hoher fischereilicher beziehungsweise ökologischer Bedeutung sind spezielle Hegepläne verpflichtend. Diese werden von der oberen Fischereibehörde genehmigt.

Zum Schutz der Fische kann die obere Fischereibehörde Gewässerabschnitte, die zur Erhaltung des Fischbestandes oder einzelner Arten von besonderer Bedeutung sind, als sogenannte Fischschonbezirke ausweisen. Beispiele hierfür sind Abschnitte der Steinfurter Aa in den Kreisen Steinfurt und Coesfeld mit der Zielart Steinbeißer und Abschnitte der Berkel im Kreis Borken mit der Zielart Koppe.

Die obere Fischereibehörde kann außerdem Hegepflichtigen den Besatz mit ganzjährig geschützten Fischen und Neunaugen (auch Krebsen und Muscheln) genehmigen.



Zielartengewässer für Lachs und Aal

Zum landesweiten Schutz von Aal (Rote Liste NRW 2011: stark gefährdet) und Lachs (stark gefährdet) in Gewässern mit Wasserkraftnutzung wies das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen unter Mitwirkung der oberen Fischereibehörden Gewässerstrecken aus. Für diese Gewässerstrecken gelten erhöhte Anforderungen an den Fischschutz. So müssen mechanische Barrieren (sogenannte Feinrechen) verhindern, dass Fische in Wasserkraftanlagen eindringen.

Im Münsterland liegen keine Lachs-Vorranggewässerabschnitte, jedoch bedeutende Gewässerstrecken in der Zielartenkulisse für den Aal.


Fischereiabgabe

Die Bezirksregierung Münster verwaltet die Fischereiabgabe für den Landesteil Westfalen, also die Regierungsbezirke Münster, Detmold und Arnsberg. Die Abgabe fällt beim Lösen der Fischereischeine bei den Behörden vor Ort (Ordnungsämter, Untere Fischereibehörden) an. Die vereinnahmten Mittel werden zur Förderung der Fischerei verwendet. Mit ihnen werden zum Beispiel Fischbesatzmaßnahmen oder Untersuchungen an Gewässern gefördert. Anträge erhalten Sie über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, die auch Bewilligungsbehörde ist.


Fischereifachliche Stellungnahmen

Die obere Fischereibehörde erarbeitet fischereifachliche Stellungnahmen zu Verfahren und Vorhaben, die Auswirkungen auf Gewässer und deren Fischfauna haben können, zum Beispiel:

  • in wasserrechtlichen Verfahren (zum Beispiel Wasserentnahmen zur Kühlung von Kraftwerken),
  • bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten,
  • beim Bau von Verkehrswegen mit Wirkung auf Gewässer und
  • bei Bauvorhaben im Außenbereich (zum Beispiel Gebäude zu Fischteichen).

Fischwege – Einrichtungen zum Fischaufstieg und Fischabstieg

Raugerinne-Beckenpass Berkel

Die Fischaufstiegsanlage Alfers Mühle/Berkel (Gescher) führt als Raugerinne-Beckenpass um die Wehranlage an der Alfers Mühle herum. © Thiele

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Gewässerstrecken zu vernetzen spielt eine bedeutende Rolle für den Fortbestand und die Wiederansiedlung von Fischarten. Die ungehinderte Durchgängigkeit stromauf und stromab sowie in Seitengewässer wiederherzustellen, trägt damit bedeutend dazu bei, die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umzusetzen.

Fischwege sind Einrichtungen, mit denen Fische künstliche Hindernisse – wie zum Beispiel Wehre oder Dämme – stromauf (Fischaufstiegsanlagen) oder stromab (Fisch­abstiegs­anlagen) überwinden können. Die obere Fischereibehörde kann die Errichtung von Fischwegen fordern, um die lineare Durchgängigkeit von Fließ­gewässern zu gewährleisten. Die Behörde bestimmt die Strecken stromab und stromauf, in denen der Fischfang verboten ist. Sie gibt auch die Betriebszeiten für Fischwege vor. Außerdem erteilt die obere Fischereibehörde Ausnahmegenehmigungen zum Fischfang, zum Beispiel zur Funktionskontrolle solcher Anlagen.

Bei der Planung von Fischwegen berät die obere Fischereibehörde die obere Wasser­behörde der Bezirksregierung Münster und die unteren Wasser­behörden der Kreise und Städte. Generell gilt, dass für die Planung von Fischaufstiegsanlagen an Gewässern im Tiefland mitunter andere Bemessungsgrundlagen gelten als für Gewässer im Mittelgebirge. Grund hierfür ist die potenziell natürliche Fischfauna mit ihren zahlreichen schwimmschwachen Arten, darunter auch viele, die durch die FFH-Richtlinie geschützt sind.


Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Federführende Stelle für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie an den Gewässern im Münsterland ist die obere Wasserbehörde (OWB) der Bezirksregierung Münster. Die obere Fischereibehörde arbeitet in vielen Feldern eng mit der oberen Wasserbehörde zusammen und wirkt daher dabei mit, die Wasserrahmenrichtlinie im Regierungsbezirk Münster umzusetzen.

WRRL-Projekt: Fischwanderung Deltarhein-Ost

„Fischwanderung Deltarhein-Ost″ ist ein grenzüberschreitendes Projekt mit dem Ziel, verschiedene Wanderfischarten im Ijssel-Einzugsgebiet zu etablieren. An der Zusammenarbeit beteiligen sich die Niederlande, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Zum Einzugsgebiet gehören die folgenden im Münsterland liegenden Fließgewässer, die ins Ijsselmeer entwässern:

  • Vechte/Steinfurter Aa,
  • Dinkel,
  • Berkel,
  • Ahauser Aa,
  • Bocholter Aa.

Zu den Schwerpunkten der Arbeit der Bezirksregierung gehört es, Lebensräume zu revitalisieren und die Durchgängigkeit für Wanderfische wiederherzustellen. Dies gilt sowohl für potamodrome Flusswanderfische (das sind solche, die im Süßwasser wandern, wie Barbe und Döbel) als auch für diadrome Wanderfische (Arten, die zwischen dem Meer- und dem Süßwasser wandern, wie zum Beispiel Fluss- und Meerneunauge).

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