Flugzeug und ein Kopf

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Luftaufsicht und Fluglärm

Gelandetes Flugzeug

Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster
Luftaufsicht

Die Bezirksregierung Münster übt die Luft­aufsicht im Sinne der Gefahren­abwehr über die Regierungs­bezirke Arnsberg, Detmold und Münster aus. Als Landes­luftfahrt­behörde beaufsichtigt sie den Flug­betrieb an den örtlichen Flug­häfen, Flug­plätzen und Flug­geländen. Die Behörde kontrolliert die Anlagen und überprüft die Piloten sowie deren Luftfahrzeuge. (...)

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Landesluftfahrtbehörde
Fluglärm

Fluglärm entsteht in erster Linie bei An- und Abflug von Luftfahr­zeugen. Aber auch Überflüge bewohnter Gebiete durch Sport­flugzeuge verursachen Flug­lärm. Das Ziel der Bezirks­regierung als Landes­luftfahrt­behörde ist es, vermeidbaren Fluglärm in ihrem Zuständigkeits­bereich zu verhindern und unvermeidbaren Fluglärm zu beschränken. (...)

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