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Arbeitsschutz
Arbeitsstätten
Arbeitsstätten und Arbeitsplätze müssen bestimmten Mindestanforderungen entsprechen, um die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Aus diesem Grund müssen Arbeitsstätten entsprechend der Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung eingerichtet und betrieben werden. Als zuständige Aufsichtsbehörde überwacht die Bezirksregierung, dass die Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden.
Arbeitsstättenverordnung
In der Arbeitsstättenverordnung ist geregelt, wie Arbeitsstätten beschaffen, eingerichtet und unterhalten sein müssen, damit ein sicheres und gesundheitlich zuträgliches Arbeiten möglich ist. Die Anforderungen an Arbeitsstätten betreffen zum Beispiel die:
- Raumabmessungen und Bewegungsflächen,
- Fenster, Türen, Tore,
- Maßnahmen gegen Brände,
- Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege,
- Beleuchtung, Lüftung, Raumtemperatur,
- soziale Einrichtungen und Sanitärräume,
- Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe,
- Nichtraucherschutz der Beschäftigten,
- Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen.
Die Arbeitsstättenverordnung ist eine Rahmenvorschrift. Die Verordnung bildet zusammen mit dem Arbeitsschutzgesetz die grundlegenden Vorschriften für Arbeitsstätten.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Die ASR beschreiben Maßnahmen und praktische Durchführungshilfen und legen dar, wie die Schutzziele erreicht werden können. Sie sollen es auch dem Arbeitgeber erleichtern, die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die geeigneten Vorgaben für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten im Betrieb festzulegen.
Wendet der Arbeitgeber die ASR an, kann er davon ausgehen, dass er die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung einhält.
Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde
Die Bezirksregierung als zuständige Aufsichtsbehörde überwacht, ob Arbeitgeber die Vorschriften zum Arbeitsstättenrecht einhalten. Die Behörde geht Beschwerden von Arbeitnehmern nach. Außerdem wird sie im Rahmen von Arbeitsprogrammen tätig.
So überwachte sie zum Beispiel 2013 Fleischereien im Rahmen des landesweiten Programms „Arbeitsschutz bei der Schlachtung und Zerlegung“. Des Weiteren ist die Behörde an den Arbeitsprogrammen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) beteiligt. Auch hierbei arbeiten Bund, Länder und Unfallversicherungsträger gemeinsam daran, den betrieblichen Arbeitsschutz zu verbessern.
Rechtsvorschriften
- Biostoffverordnung (BioStoffV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Lärm- und Vibrationsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- LV 40 – Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- LV 56 – Bußgeldkataloge zur Arbeitsstättenverordnung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- PSA-Benutzungsverordnung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Zusätzliche Informationen
Service
Telefonische Erstberatung für Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Beschäftigte zu sicherer und gesunder Arbeit
beim Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW (www.lia.nrw.de)
Telefon: 0211 3101-1133
Zeiten: Mo – Do 9 – 15 Uhr, Fr 9 – 14 Uhr
Online-Beratungsservice KomNet NRW
Kostenfreies Expertennetzwerk für Fragen und Antworten zum Thema „Gesunde Arbeit“
www.komnet.nrw.de
Ansprechpartner/innen
Weitere Links
- Arbeitsplatz (LIA.NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Arbeitsplätze und Arbeitsstätten (MAGS.NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Arbeitsstätten (BAUA) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- GDA-ORGAcheck – Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- KomNet (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)