Ordnung und Sicherheit

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Glücksspielaufsicht einschließlich Geldwäscheprävention


Generelle Regelungen
Wozu gibt es Glücksspielaufsicht?

Zahlreiche Menschen in Deutsch­land wenden Zeit und Geld auf, um sich an Glücks­spielen der ver­schiedensten Formen zu beteiligen. Von Sport­wetten, wie zum Beispiel Fußball­wetten und Pferde­wetten, bis hin zu Geld­auto­maten und Lotterien gibt es eine breite Spanne von Glücks­spielen, in denen das Zufalls­moment eine mehr oder weniger starke Rolle spielt. (...)


Erlaubniserteilung
Annahmestellen

Die Bezirksregierungen sind nach § 19 Absatz 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Aus­führung des Glücks­spiel­staats­vertrages (AG GlüStV NRW) zuständig für die Erteilung von Er­laubnissen zur Vermittlung von Glücks­spielen durch (Lotto-)Annahmestellen. (...)

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Erlaubniserteilung
Buchmacher- und Totalisatorenangelegenheiten

Die Bezirksregierung erteilt Er­laubnisse für Buch­macher und Buch­macher­gehilfen sowie Er­laub­nisse für Totali­sator-Unter­nehmen der Renn­vereine auf Renn­bahnen bzw. in Wett­annahme­stellen außerhalb der Rennbahn. (...)


Prävention
Geldwäscheprävention im Glücksspielwesen

Weil im Glücks­spiel­wesen große Mengen Geld bewegt werden, ist die Glücks­spiel­branche besonders an­fällig für Geld­wäsche und Terrorismus­finanzierung. (...)


Anzeige/Erlaubnis erforderlich
Lotterien/Ausspielungen

Die Veranstaltung einer öffentlichen Lotterie oder Aus­spielung, wie zum Bei­spiel einer Tom­bola, bedarf einer Erlaub­nis. Die Voraus­setzungen für die Erteilung einer solchen Erlaub­nis regeln der Glücks­spielstaats­vertrag und das nordrhein-westfälische Ausführungs­gesetz zum Glücks­spielstaats­vertrag. (...)


Erlaubniserteilung
Wettvermittlungsstellen

Die Vermittlung von Sport­wetten in einer Wett­vermittlungs­stelle in Nordrhein-Westfalen bedarf gemäß der §§ 4 und 13 des nordrhein-westfälischen Aus­führungs­gesetzes zum Glücks­spielstaats­vertrag der Erlaubnis. (...)

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