Stromleitungen, Gasleitungen
Planfeststellung für Energieversorgungsleitungen
Mit einem Planfeststellungsverfahren für Energieversorgungsleitungen wird entschieden, ob der die Errichtung und der Betrieb oder die Änderung von Hochspannungsleitungen oder Gasleitungen zugelassen wird. Als Planfeststellungsbehörde prüft die Bezirksregierung die rechtlichen Sachverhalte, wägt die betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander ab und genehmigt bei Vorliegen aller Voraussetzungen entsprechende Vorhaben im Regierungsbezirk. (...) Planfeststellung für Energieversorgungsleitungen