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Gesundheit und Soziales
Elektronisches Gesundheitsberuferegister – eGBR
Mit der Verabschiedung des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) wurde die Grundlage für den Zugriff auf die Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen gelegt. Die Telematikinfrastruktur umfasst u. a. die elektronische Patientenakte, das elektronische Rezept und die elektronischen Notfalldaten, d. h. die medizinischen Daten, die für die Notfallversorgung erforderlich sein können. Die Nutzung dieser Anwendungen erfolgt in Verbindung mit der elektronischen Gesundheitskarte der Versicherten.
Angehörige von Heilberufen sollen patientenbezogen Zugriff auf die Anwendungen der Telematikinfrastruktur erhalten. Möglich wird dieser Zugriff an einem entsprechenden Kartenlesegerät durch den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und die Security Module Card Typ B (SMC-B). Der parallele Einsatz dieser beiden Instrumente zur Authentifizierung wird den hohen Anforderungen an den Patientendatenschutz gerecht.
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Der eHBA ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat zur persönlichen Authentifizierung der Heilberufler:innen. Mit dem eHBA weisen sich die Heilberufler/innen elektronisch aus.
Security Module Card Typ B (SMC-B)
Die SMC-B ist die Komponente für die Authentifizierung der Leistungserbringerinstitution („Praxiskarte“). Die SMC-B ist ein elektronischer Schlüsselspeicher im SIM-Karten-Format, mit der sich z. B. Apotheken, Praxen oder Pflegeeinrichtungen gegenüber der Telematikinfrastruktur ausweisen.
Ärztliches Fachpersonal, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Apotheker:innen erhalten ihre eHBA und SMC-B über deren Kammern. Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) ist für diejenigen Heilberufler:innen und diejenigen Leistungserbringerinstitutionen zuständig, die nicht über eigene Körperschaften verfügen, denen die Aufgabe der Ausgabe von eHBA und SMC-B gesetzlich zugewiesen wurde. So werden eHBA und SMC-B z. B. an Pflegefachkräfte, Hebammen, Heilmittelerbringer:innen und Notfallsanitäter:innen zukünftig bundesweit zentral vom eGBR herausgegeben. Als gemeinsame Stelle der Bundesländer ist das eGBR bei der Bezirksregierung Münster in Nordrhein-Westfalen angesiedelt. Im Rahmen des Ausgabeverfahrens arbeitet das eGBR mit verschiedenen Behörden und sonstigen Stellen im gesamten Bundesgebiet zusammen, die die Berufserlaubnis der Heilberufler:innen bestätigen können.
Das eGBR befindet sich derzeit im Aufbau. Aktuell können die Angehörigen der folgenden Berufsgruppen ihren eHBA beim eGBR beantragen:
- Pflegefachleute
- Altenpfleger:innen
- Gesundheits- und Krankenpfleger:innen
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- Logopädinnen und Logopäden
- Podologinnen und Podologen
- Hebammen
- Notfallsanitäter:innen
Des Weiteren können in einem ersten Schritt folgende Leistungserbringerinstitutionen ihre SMC-B beim eGBR beantragen:
- Betriebsstätten der Geburtshilfe
- Betriebsstätten der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege
- Betriebsstätten der Physiotherapie
- Ergotherapiepraxen
- Logopädische Praxen
- Podologische Praxen
Darüber hinaus wird das eGBR zukünftig auch Angehörigen weiterer Gesundheitsfachberufe den Erhalt eines eHBA ermöglichen.
- Link zum Video: Anschluss an die TI für Gesundheitsfachberufe: Der elektronische Heilberufs- und Institutionsausweis (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Link zum Video: Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und Institutionsausweis (SMC-B) beantragen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Ihr Weg zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)
- Ihr Weg zur Security Module Card Typ B (SMC-B)
- Länderbeirat des eGBR
- Fachbeirat des eGBR
- eGBR-Dashboard mit aktuellen Antragszahlen
FAQ eGBR
In der folgenden FAQ-Liste erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum eGBR. Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an einen der oben genannten Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite und schreiben Sie uns.
Downloads
- Gemeinsame Policy für die Ausgabe der Heilberufsausweise – Zertifikatsrichtlinie Heilberufsausweis (pdf, 536 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- eGBR Flyer (pdf, 345 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Sozialgesetzbuch V (SGB V) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- eGBR-Staatsvertrag (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Zuständigkeitsverordnung Heilberufe (ZustVO HB) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- eIDAS-Verordnung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Vertrauensdienstegesetz (VDG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gebührenordnung für das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR-GebO) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Ansprechpartner/innen
Anträge
- Erklärvideos zur Antragstellung
- Erstantrag elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Erstantrag Security Module Card Typ B (SMC-B) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verlängerungsantrag Security Module Card Typ B (SMC-B) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Weitere Services
- Informationen der Gematik für Leistungserbringerinstitutionen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Onboardingcheckliste für Pflegeeinrichtungen (pdf, 326 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Onboardingcheckliste für Physiotherapiepraxen (pdf, 334 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Onboardingcheckliste für Hebammen (pdf, 345 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- TI-Wegweiser PflegeDigital@BW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Antragsportal des GKV-Spitzenverbands (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)