Ausschnitt aus dem Regionalplan

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Regionalplanung


Regionalplan Münsterland

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Der Regionalplan Münsterland legt die räumlichen und strukturellen Entwicklungen in der Region als raumplanerisches Gesamt­konzept fest. Als Planungs­grund­lage gibt er die Rahmen­bedin­gungen für die Flächen­nutzungs­pläne seiner Kreise und der kreis­freien Stadt Münster vor. Dabei ist es Aufgabe der Regional­planung, die unter­schied­lichen Flächen­ansprüche an den Raum zu koordi­nieren und zusammen­zubringen.

Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Münster aufgestellt und am 27. Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht. Seit dem 16. Februar 2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie und seit dem 24. Oktober 2018 durch den Sachlichen Teilplan Kalkstein ergänzt. Zudem sind mittlerweile mehrere Regionalplanänderungen wirksam geworden. Der aktuelle Genehmigungsstand des Regionalplans ist in der nachfolgenden Übersicht abgebildet.

Aktuell: Verfahren zur Änderung des Regionalplans

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 mit dem Aufstellungsbeschluss das formelle Verfahren zur Änderung des Regionalplans Münsterland eingeleitet, um diesen an die Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW), den neu aufgestellten Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH) und weitere gesetzliche Novellierungen anzupassen. 

Vom 06. März 2023 bis einschließlich zum 30. September 2023 bestand die Möglichkeit, zum Planentwurf Stellung zu nehmen. Das Beteiligungsverfahren ist nun beendet. Stellungnahmen können nicht mehr abgegeben werden.

Die Planunterlagen zur Änderung des Regionalplans können zu Informationszwecken weiterhin auf unserer Verfahrensseite eingesehen und heruntergeladen werden. Dort werden wir Sie auch fortlaufend über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren:

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie in unserer StoryMap:

Inhalte des geltenden Regionalplans

Der Regionalplan besteht aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen in Form von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 ROG). Sie konkretisieren und ergänzen die Vorgaben des LEP NRW. Die zeichnerischen Festlegungen erfolgen im Maßstab 1 : 50.000 für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen mit einem Flächenbedarf von in der Regel mehr als zehn Hektar.

Bei der Aufstellung des Regionalplans wurde eine Umweltprüfung durchgeführt (§ 9 Abs. 1 ROG). Die Ergebnisse sind im Umweltbericht dargestellt. Er beschreibt, wie sich der Raumordnungsplan auf die Schutzgüter (Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Kulturgüter etc.) voraussichtlich auswirken wird.

Die Sachlichen Teilpläne „Energie“ und „Kalkstein“

Der Regionalplan Münsterland wurde um zwei sachliche Teilplänen ergänzt. Der Sachliche Teilplan „Energie“ wurde am 21. September 2015 vom Regionalrat Münster aufgestellt und am 16. Februar 2016 bekannt gemacht Der Sachliche Teilplan „Kalkstein“ wurde am 25. Juni 2018 vom Regionalrat aufgestellt und am 24. Oktober 2018 bekannt gemacht.


Vorgaben des Regionalplans

Der Regionalplan setzt die Vorgaben des Landes für seinen Planungsraum um. Dabei kann er auch neue, regionsspezifische Vorgaben für die nachfolgenden Planungsebenen machen. Dies gilt vor allem für die kommunale Bauleitplanung. Der Regionalplan ist zentrale Grundlage für die kommunalen Bauleitpläne, die sich den Zielen der Raumordnung anzupassen haben.

Vorgabecharakter hat der Regionalplan auch für viele Fachplanungen. So wirkt er zugleich als Landschaftsrahmenplan und forstlicher Rahmenplan. Außerdem bildet er eine wichtige Grundlage für die regionale Umsetzung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen des Landes.


Themengebiete des Regionalplans

Der Regionalplan Münsterland beschäftigt sich mit unterschiedlichen Themengebieten. Mit übergreifenden Planungsgrundsätzen und -zielen folgt er dem Leitbild einer nachhaltigen Raumentwicklung und greift erstmals die sachgebietsübergreifenden Themenfelder Klimawandel und Erhalt der Kulturlandschaftsentwicklung auf. Die weiteren Themengebiete setzten sich auseinander mit:

  • Siedlungsraum,
  • Freiraum (unter anderem Landwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz, Grundwasser- und Gewässerschutz),
  • Rohstoffversorgung (Abgrabungsbereiche, Steinkohlenbergbau, Salzbergbau),
  • Ver- und Entsorgung (Energie, Abfall und Abwasser) sowie
  • Verkehr.

Leitbild für nachhaltige Entwicklung

Mit dem Regionalplan arbeitet die Regionalplanungsbehörde an einer nachhaltigen Entwicklung der Region, die eine weiterhin hohe Lebensqualität und wirtschaftliche Leistungskraft des Münsterlandes langfristig gewährleisten soll. Dabei hat der Regionalplan nicht nur die räumlich zusammenfassende, übergemeindliche und überfachliche Planung im Blickfeld, sondern auch die verschiedenen Nutzungswünsche an den Raum.


Rechtliche Grundlagen

Das Raumordnungsgesetz (ROG) bildet die rechtliche Grundlage für die räumliche Entwicklung in Deutschland. Das Gesetz benennt die wichtigsten Instrumente der Landes- und Regionalplanung und legt Verfahrensregelungen und Begriffsdefinitionen fest.

Für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Landesgesetzgeber ergänzende Vorschriften und zusätzliche Verfahrensregelungen im Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) und in der dazugehörigen Durchführungsverordnung (LPlG DVO) aufgestellt.

Die für die Gesamtentwicklung des Landes wichtigen Ziele und Grundsätze werden durch den Landesentwicklungsplan NRW (LEP) vorgegeben. Sie müssen in der Regionalplanung für den Planungsraum konkretisiert werden.

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