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Regionalplanung
Regionalplan Münsterland
Der Regionalplan Münsterland legt die räumlichen und strukturellen Entwicklungen in der Region als raumplanerisches Gesamtkonzept fest. Als Planungsgrundlage gibt er die Rahmenbedingungen für die Flächennutzungspläne seiner Kreise und der kreisfreien Stadt Münster vor. Dabei ist es Aufgabe der Regionalplanung, die unterschiedlichen Flächenansprüche an den Raum zu koordinieren und zusammenzubringen.
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Münster aufgestellt und am 27. Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht. Seit dem 16.2.2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie und seit dem 24.10.2018 durch den Sachlichen Teilplan Kalkstein ergänzt. Zudem sind mittlerweile mehrere Regionalplanänderungenrechtskräftig geworden. Der aktuelle Genehmigungsstand des Regionalplans ist in der nachfolgenden Übersicht abgebildet.
Darstellung des Regionalplans
Der Regionalplan wird in einem beschreibenden Textteil und einem zeichnerischen Teil dargestellt. Die textlichen und zeichnerischen Darstellungen legen planerische Vorgaben als Ziele und Grundsätze im Sinne von § 3 Absatz 1 Nr. 2 und 3 Raumordnungsgesetz fest.
Die zeichnerischen Darstellungen beinhalten neben dem am 16.12.2013 aufgestellten und am 27.6.2014 bekannt gemachten Darstellungen auch die zeichnerischen Inhalte des Sachlichen Teilplans Energie sowie der bislang aufgestellten und bekannt gemachten Regionalplanänderungen.
Die textliche Darstellung des Regionalplans formuliert Festlegungen der Raumordnung. Danach konkretisiert und differenziert die textliche Darstellung die Vorgaben der Landesplanung (LEP NRW) und – wo erforderlich – die zeichnerische Darstellung hinsichtlich raumbedeutsamer Funktionen und Nutzungen. Darüber hinaus kann sie Auskunft über sachliche, räumliche und zeitliche Beziehungen und Abhängigkeiten der Darstellungen aufzeigen.
Die zeichnerische Darstellung erfolgt im Maßstab 1 : 50.000 für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen mit einem Flächenbedarf von in der Regel mehr als zehn Hektar.
Der Umweltbericht stellt die Ergebnisse der für die Fortschreibung des Regionalplans gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz erfolgten Umweltprüfung dar. Damit beschreibt er, wie sich der Raumordnungsplan auf Mensch und Umwelt voraussichtlich auswirkt.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Regionalplans Münsterland umfasst den
- Kreis Borken,
- Kreis Coesfeld,
- Kreis Steinfurt,
- Kreis Warendorf sowie
- die kreisfreie Stadt Münster
Sachlicher Teilplan „Energie“ und Sachlicher Teilplan „Kalkstein“
Der seit 2014 geltende Regionalplan Münsterland berücksichtigt die veränderten Rahmenbedingungen mit Ausnahme der Themen „Energie“ und „Kalkstein“. Der Sachliche Teilplan „Energie“ wurde am 21.9.2015 vom Regionalrat Münster aufgestellt und am 16.2.2016 bekanntgemacht
Der Sachliche Teilplan Kalkstein wurde am 25.06.2018 vom Regionalrat nach intensiven Beratungen aufgestellt und am 24.10.2018 bekanntgemacht. Darüber hinaus ist der neue Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) beim Themengebiet „Lärmschutz“ bzw. „Schutz vor Fluglärm“ unmittelbar zu beachten.
- Sachlicher Teilplan „Kalkstein“
- Regionalplan Münsterland – Sachlicher Teilplan „Kalkstein“
- Landesentwicklungsplan für Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Anpassung an den Landesentwicklungsplan NRW
Der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) bildet als überörtliches und fachübergreifendes Raumordnungskonzept die Grundlage für die räumliche Entwicklung in unserem Bundesland. Durch Änderungen des LEP NRW in den Jahren 2017 und 2019 sind neue Festlegungen in Kraft getreten, an die der Regionalplan Münsterland nun im Rahmen eines umfangreichen Verfahrens angepasst werden muss. Hiermit wurden die Regionalplanungsbehörde im Dezember 2019 durch den Regionalrat, dem regionalem Planungsträger, beauftragt. Über das damit angestoßene Verfahren zur Anpassung des Regionalplans Münsterland möchten wir Sie mit unserer StoryMap stets auf dem Laufenden halten. Regelmäßig können Sie sich hier über die aktuellen Themen des Verfahrens, Termine und zukünftige Veranstaltungen informieren.
Vorgaben des Regionalplans
Der Regionalplan setzt die Vorgaben des Landes für seinen Planungsraum um. Dabei kann er auch neue, regionsspezifische Vorgaben für die nachfolgenden Planungsebenen machen. Dies gilt vor allem für die kommunale Bauleitplanung. Der Regionalplan ist zentrale Grundlage für die kommunalen Bauleitpläne, die sich den Zielen der Raumordnung anzupassen haben.
Vorgabecharakter hat der Regionalplan auch für viele Fachplanungen. So wirkt er zugleich als Landschaftsrahmenplan und forstlicher Rahmenplan. Außerdem bildet er eine wichtige Grundlage für die regionale Umsetzung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen des Landes.
Themengebiete des fortgeschriebenen Regionalplans
Der fortgeschriebene Regionalplan Münsterland beschäftigt sich mit unterschiedlichen Themengebieten. Mit übergreifenden Planungsgrundsätzen und -zielen folgt er dem Leitbild einer nachhaltigen Raumentwicklung und greift erstmals die sachgebietsübergreifenden Themenfelder Klimawandel und Erhalt der Kulturlandschaftsentwicklung auf. Die weiteren Themengebiete setzten sich auseinander mit:
- Siedlungsraum,
- Freiraum (unter anderem Landwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz, Grundwasser- und Gewässerschutz),
- Rohstoffversorgung (Abgrabungsbereiche, Steinkohlenbergbau, Salzbergbau),
- Ver- und Entsorgung (Energie, Abfall und Abwasser) sowie
- Verkehr.
Leitbild für nachhaltige Entwicklung
Mit dem Regionalplan arbeitet die Regionalplanungsbehörde an einer nachhaltigen Entwicklung der Region, die eine weiterhin hohe Lebensqualität und wirtschaftliche Leistungskraft des Münsterlandes langfristig gewährleisten soll. Dabei hat der Regionalplan nicht nur die räumlich zusammenfassende, übergemeindliche und überfachliche Planung im Blickfeld, sondern auch die verschiedenen Nutzungswünsche an den Raum.
Rechtliche Grundlagen
Das Raumordnungsgesetz (ROG) bildet die rechtliche Grundlage für die räumliche Entwicklung in Deutschland. Das Gesetz benennt die wichtigsten Instrumente der Landes- und Regionalplanung und legt Verfahrensregelungen und Begriffsdefinitionen fest.
Für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Landesgesetzgeber ergänzende Vorschriften und zusätzliche Verfahrensregelungen im Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) und in der dazugehörigen Durchführungsverordnung (LPlG DVO) aufgestellt.
Die für die Gesamtentwicklung des Landes wichtigen Ziele und Grundsätze werden durch den Landesentwicklungsplan NRW (LEP) vorgegeben. Sie müssen in der Regionalplanung für den Planungsraum konkretisiert werden.
Downloads
- Abgrabungsbereiche im Münsterland – Darstellungskonzept (pdf, 214 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Übersicht über den Siedlungsflächenbedarf im Münsterland bis 2025 (pdf, 971 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- Gesetz zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes NRW (LPlG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Raumordnungsgesetz (ROG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Raumordnungsverordnung (RoV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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