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Förderung


Ihr individueller Weg zur Förderung
Die Förderlotsinnen und Förderlotsen der Bezirksregierung

Die Bezirksregierung Münster informiert Sie umfassend über Inhalte, Aufgaben und Abwicklung von Förderverfahren im Regierungsbezirk. Als Bündelungsbehörde und Vertreterin der Landesregierung im Münsterland und der Emscher-Lippe-Region hält die Bezirksregierung alle Informationen zentral für Sie bereit. Über unsere Internetseite und im persönlichen Gespräch erfahren Sie alles über die Fördermittel des Landes, des Bundes und der Europäischen Union. Unsere Förderlotsinnen vermitteln Ihnen den für Sie fachlich richtigen und zuständigen Ansprechpartner.

Die Förderlotsinnen und Förderlotsen navigieren Sie durch das schwierige Gewässer des vielfältigen Förderangebotes. Sie lotsen Sie mit der Vermittlung des für Sie fachlich richtigen und zuständigen Ansprechpartners in „den richtigen Hafen“ beziehungsweise das richtige Förderprogramm.

Individuelle Beratung

Die Fachleute der Bezirksregierung beraten Sie individuell und umfassend. Sie sind ihre direkten Ansprechpartner für Fragen zu Fördermitteln und Anträgen und Experten der unterschiedlichen Förderbereiche.

Förderbereiche

Die Bezirksregierung Münster begleitet, koordiniert und genehmigt unterschiedliche Förderverfahren. Die Förderverfahren sind nach Förderbereichen strukturiert. Online gelangen Sie über die Auswahl eines Förderbereichs zu den einzelnen Förderverfahren im jeweiligen Geschäftsfeld. Die Steckbriefe enthalten Eckdaten der jeweiligen Förderverfahren. So erhalten Sie einen Überblick über die Förderverfahren, die von der Bezirksregierung genehmigt, begleitet oder koordiniert werden. Weiterführende Fragen zu einzelnen Förderverfahren beantworten Ihnen die genannten Ansprechpartner.

Hinweis

Die Bezirksregierung bemüht sich um Aktualität und Richtigkeit aller Daten und Informationen. Trotzdem behalten wir uns Änderungen vor. Ein rechtlicher Anspruch kann aus den aufgeführten Informationen und Hinweisen nicht abgeleitet werden. Wir bitten diesbezüglich um Verständnis und verweisen auf die persönlichen Beratungsgespräche und auf einschlägige Gesetzestexte.

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