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Sie haben das Wort!
Öffentlichkeitsbeteiligung

Eine als transparent und fair empfundene Bürgerbeteiligung trägt entscheidend dazu bei, dass die Akzeptanz von Infrastrukturprojekten steigt und die Potentiale von Planfeststellungsverfahren besser genutzt werden. Ob Energieversorgungsleitungen, Straßenbau, Renaturierung oder Regionalplanung – häufig haben Antragsteller und Betroffene zunächst ganz unterschiedliche Ziele.

Die Bezirksregierung Münster legt großen Wert auf eine gute Öffentlichkeitsbeteiligung. Das Planfeststellungsverfahren wendet sich als behördliches Verfahren an die vom Projekt Betroffenen. Es beteiligt sie vor der Entscheidung umfassend und berücksichtigt auch die vollständigen entscheidungserheblichen Umweltbelange.

Aktuelle Beteiligungsverfahren und Offenlagen

Sie haben das Wort! Auf der folgenden Seite können Sie Planunterlagen zu den verschiedenen Verfahren abrufen, die derzeit öffentlich ausliegen:

Planunterlagen im Internet

Die maßgeblichen Planunterlagen werden nicht nur ortsüblich bekannt gemacht und liegen öffentlich in den Gemeinden aus, sondern werden auch im Internet veröffentlicht. Das erleichtert den Zugang für die Betroffenen und Beteiligten.

Die Bezirksregierung als Anhörungsbehörde kontrolliert vor Einleitung des Verfahrens die Vollständigkeit der Planunterlagen und wirkt darauf hin, dass sie vom Projektträger von vornherein übersichtlich und allgemein verständlich zur Verfügung gestellt werden und für eine gute Bürgerbeteiligung geeignet sind.

Erörterungstermin

Die im Anhörungsverfahren eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen werden im Erörterungstermin zum Anlass genommen, bis ins Detail und aus erster Hand zu informieren, unterstützt durch den Projektträger. Die Tiefe der Information geht einwendungsbezogen auch über die Darstellung des Projekts in den Planunterlagen hinaus. 

Im Zentrum des Erörterungstermins stehen eine gründliche Auseinandersetzung mit dem Anliegen und ein fairer Umgang aller Beteiligten miteinander. Angestrebtes Ziel der Erörterung ist es, einvernehmliche Lösungen zu finden und entscheidungserhebliche ergänzende Abwägungskriterien für die anstehende Entscheidung zu kommunizieren.

Frühzeitige Beteiligung

Das Planfeststellungsverfahren wird allerdings erst zu einem Zeitpunkt eingeleitet, zu dem der Vorhabenträger das Konzept oft bereits weit entwickelt hat. Deshalb empfiehlt die Bezirksregierung dem Projektträger, die Öffentlichkeit selbst so frühzeitig umfassend über das Vorhaben zu informieren und zu beteiligen, dass auch noch eine realistische Chance besteht, über Varianten nachzudenken, die eventuell alternativ in Betracht kommen. Tut der Projektträger dies rechtzeitig, kann er unter Hinzuziehung der Betroffenen gleich auch Varianten des Konzepts mitplanen, die bei Betroffenen und in der Öffentlichkeit voraussichtlich eher auf Akzeptanz stoßen werden. Am Ende dürfte dies im öffentlichen Interesse erheblich zur Erhöhung der Transparenz und zur Beschleunigung des gesamten Verfahrens beitragen. Nähere Informationen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie im § 25 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) sowie in den Leitfäden im Download.

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