Abteilungsleiterin Dr. Christel Wies © Bezirksregierung Münster
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Organisation
Abteilung 5
Umwelt und Arbeitsschutz
Ingenieure, Naturwissenschaftler und Verwaltungsfachleute arbeiten in der Abteilung 5 interdisziplinär zusammen, um Natur und Umwelt zu erhalten und die Menschen am Arbeitsplatz zu schützen. Zur Wahrung der Schutzinteressen sind insbesondere rechtssichere und zügige Genehmigungsverfahren und eine zielorientierte Überwachung sicher zu stellen. Dieses ist auch im Interesse der Unternehmen.
Das Aufgabenspektrum der Abteilung 5 umfasst die Förderung und Sicherung von Naturschutzgebieten, die Genehmigung und Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen und die Abfallstromkontrolle, die Genehmigung und Überwachung von großen Industrieanlagen, den Bodenschutz, den Gewässer- und Hochwasserschutz, die Abwasserbeseitigung und Rohrfernleitungsanlagen. Der technische Arbeitsschutz ist verantwortlich für Betriebssicherheit, Strahlenschutz, Sprengstoffrecht, Geräte- und Produktsicherheit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des betrieblichen Arbeitsschutzes beschäftigen sich mit der Arbeitssicherheit, der Überwachung des Arbeitsverhältnisses sowie mit dem Chemikalienrecht.
In den Bereichen Immissionsschutz, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft arbeitet die Abteilung medienübergreifend. Das bedeutet für den Anlagenbetreiber, dass er eine Ansprechperson für alle Fragestellungen zu seiner Anlage hat.
Die Abteilung 5 wird geleitet von Dr. Christel Wies.
Dezernat 51 – Landschaft, Fischerei
Als höhere Naturschutzbehörde und obere Fischereibehörde kümmert sich das Dezernat 51 um den Schutz von Natur und Landschaft. Es ist zuständig für die Ausweisung von Schutzgebieten, für die naturschutzfachliche und – rechtliche Begleitung von Projekten und Planungen unterschiedlichster Art und für die finanzielle Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Fischerei. Es arbeitet im Rahmen der Aufsicht eng mit den Kreisen und kreisfreien Städten zusammen.
Dezernat 52 – Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Aufgabe der oberen Abfallwirtschaftsbehörde ist, eine möglichst abfallarme Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und die umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen zu sichern. Das Dezernat genehmigt und überwacht bestimmte Deponien, Abfallbehandlungsanlagen sowie deren gewerbliche Abwasserbeseitigung und kontrolliert Abfallströme. Die Sanierung von Altlasten und Maßnahmen des Bodenschutzes gehören zu dem Aufgabengebiet als obere Bodenschutzbehörde.
Dezernat 53 – Immissionsschutz, anlagenbezogener Umweltschutz, Gentechnik
Die obere Immissionsschutzbehörde genehmigt und überwacht komplexe Anlagen. Das breite Spektrum umfasst Kraftwerke ebenso wie Chemieanlagen, Metallproduktionen, Papierherstellung oder Zementwerke. Dabei sind internationale Regelungen und deutsche Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Erarbeitung von Luftreinhalteplänen. Für die Überwachung gentechnischer Anlagen und die gewerbliche Abwasserbeseitigung ist das Dezernat ebenfalls zuständig.
Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, anlagenbezogener Umweltschutz
Aufgabe des Dezernates 54 ist es, zu einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung beizutragen. Dazu gehören u. a. die Sicherstellung der Wasserversorgung und des Hochwasserschutzes, die Regelung einer umweltverträglichen kommunalen Abwasserbeseitigung und die Entwicklung der Gewässer hin zu einem naturnahen Zustand, der den Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Planung und Umsetzung der dafür erforderlichen gewässerbaulichen Maßnahmen werden vom Dezernat 54 fachlich begleitet und durch die Bewilligung von Fördermitteln finanziell unterstützt.
Dezernat 55 – Technischer Arbeitsschutz
Das Dezernat 55 ist zuständig für die Umsetzung spezieller staatlicher Arbeitsschutzvorschriften zum Schutz von Beschäftigen und der Öffentlichkeit. Es erteilt Genehmigungen und überwacht Sicherheitsvorgaben in den Themenfeldern Arbeitszeit von Berufskraftfahrern, Beförderung gefährlicher Güter, Strahlenschutz und Umgang mit Sprengstoff. Hinzu kommt die Marktüberwachung der sicherheitstechnischen Beschaffenheit von Non-Food-Produkten.
Dezernat 56 – Betrieblicher Arbeitsschutz
Dezernat 56 ist für die Umsetzung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften in den Betrieben und auf Baustellen zuständig. Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz sind wichtige Themen. Auch mit psychischen Belastungen und Arbeitszeitfragen befassen sich die Mitarbeiter. Anlagensicherheit, Chemikaliensicherheit und biologische Arbeitsstoffe fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich.
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- Abteilung 3 – Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht und Wirtschaft
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Zusätzliche Informationen
Ansprechpartner
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der jeweiligen Fachbereiche: