Abteilungsleiterin Dr. Christel Wies © Bezirksregierung Münster
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Organisation
Abteilung 5
Umwelt und Arbeitsschutz
Ingenieure, Naturwissenschaftler und Verwaltungsfachleute arbeiten in der Abteilung 5 interdisziplinär zusammen, um Natur und Umwelt zu erhalten und die Menschen am Arbeitsplatz zu schützen. Zur Wahrung der Schutzinteressen sind insbesondere rechtssichere und zügige Genehmigungsverfahren und eine zielorientierte Überwachung sicher zu stellen. Dieses ist auch im Interesse der Unternehmen.
Das Aufgabenspektrum der Abteilung 5 umfasst die Förderung und Sicherung von Naturschutzgebieten, die Genehmigung und Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen und die Abfallstromkontrolle, die Genehmigung und Überwachung von großen Industrieanlagen, den Bodenschutz, den Gewässer- und Hochwasserschutz, die Abwasserbeseitigung und Rohrfernleitungsanlagen. Der technische Arbeitsschutz ist verantwortlich für Betriebssicherheit, Strahlenschutz, Sprengstoffrecht, Geräte- und Produktsicherheit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des betrieblichen Arbeitsschutzes beschäftigen sich mit der Arbeitssicherheit, der Überwachung des Arbeitsverhältnisses sowie mit dem Chemikalienrecht.
In den Bereichen Immissionsschutz, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft arbeitet die Abteilung medienübergreifend. Das bedeutet für den Anlagenbetreiber, dass er eine Ansprechperson für alle Fragestellungen zu seiner Anlage hat.
Die Abteilung 5 wird geleitet von Dr. Christel Wies.
Dezernat 51 – Landschaft, Fischerei
Als höhere Landschaftsbehörde und obere Fischereibehörde kümmert sich das Dezernat 51 um den Schutz von Natur und Landschaft. Es wird bei Planungen unterschiedlichster Art beteiligt, ist für verschiedene Fördermaßnahmen zuständig und arbeitet im Rahmen der Aufsicht mit den Kreisen und kreisfreien Städten eng zusammen.
Dezernat 52 – Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Aufgabe der oberen Abfallwirtschaftsbehörde ist, eine möglichst abfallarme Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und die umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen zu sichern. Das Dezernat genehmigt und überwacht bestimmte Deponien und Abfallbehandlungsanlagen und kontrolliert Abfallströme. Die Sanierung von Altlasten und Maßnahmen des Bodenschutzes gehören genauso wie die gewerbliche Abwasserbeseitigung zu dem Aufgabengebiet als obere Bodenschutzbehörde.
Dezernat 53 – Immissionsschutz, anlagenbezogener Umweltschutz, Gentechnik
Die obere Immissionsschutzbehörde genehmigt und überwacht komplexe Anlagen. Das breite Spektrum umfasst Kraftwerke ebenso wie Chemieanlagen, Metallproduktionen, Papierherstellung oder Zementwerke. Dabei sind internationale Regelungen und deutsche Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Erarbeitung von Luftreinhalteplänen. Für die Überwachung gentechnischen Anlagen und die gewerbliche Abwasserbeseitigung ist das Dezernat ebenfalls zuständig.
Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, anlagenbezogener Umweltschutz
Abwasser, oberirdische Gewässer, Schutz der Gewässer, Wasserversorgung und Hochwasserschutz im Regierungsbezirk Münster sind die Schwerpunktthemen, mit denen sich das Dezernat Wasserwirtschaft, einschließlich anlagenbezogener Umweltschutz, auseinandersetzt. Dazu gehören die Gewässerentwicklung, die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union, der Hochwasserschutz genauso wie die kommunale Abwasserbeseitigung. Zuständigkeit besteht auch für diverse Förderprogramme. Die Nutzung von Wasser und die Grundlagen der Wasserwirtschaft fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich.
Dezernate 55/56 – Technischer und Betrieblicher Arbeitsschutz
Im Rahmen des technischen Arbeitsschutzes kümmern sich die Mitarbeiter sowohl um den Schutz von Beschäftigten als auch um den Schutz der Öffentlichkeit. Das Arbeitsschutzdezernat 55 erteilt Genehmigungen, überwacht Sicherheitsvorgaben und die Einhaltung bestimmter Kündigungsschutzvorschriften. Die Arbeitszeit von Kraftfahrern zu überwachen, gehört ebenso zu den Aufgaben, wie der Strahlenschutz.
Im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes ist das Dezernat 56 für die Umsetzung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften in den Betrieben und auf Baustellen zuständig. Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz sind wichtige Themen. Auch mit psychischen Belastungen und Arbeitszeitfragen befassen sich die Mitarbeiter. Anlagensicherheit und Chemikaliensicherheit fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich.
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- Abteilung 2 – Ordnungsrecht, Gesundheit, Sozialwesen, Gefahrenabwehr und Verkehr
- Abteilung 3 – Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht und Wirtschaft
- Abteilung 4 – Schule, Kultur und Sport
Zusätzliche Informationen
Ansprechpartner
Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der jeweiligen Fachbereiche: