Die Bezirksregierung Münster ist mit ihren Dezernaten 55, 56 und 57 Teil der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen.
Die Arbeitsschutzdezernate haben den gesetzlichen Auftrag, die Betriebe in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu überwachen und zu beraten. Im Fokus steht dabei vor allem die Funktionsfähigkeit des innerbetrieblichen Arbeitsschutzsystems. Grundlage hierfür ist das Arbeitsschutzgesetz.
Den Dezernaten sind folgende Branchen und Sonderaufgaben zugeordnet:
Dezernat 55 |
Dezernat 56 |
Dezernat 57 |
Branchen Gesundheit, Forschung, Bildung Bau, Steine, Erden Chemie |
Branchen Metall, Holz, Maschinenbau Elektrotechnik, Textil, Medienerzeugnisse, Handel |
Branchen Nahrungsmittel, Gastgewerbe, Finanzen, Verwaltung, Dienstleistungen, Logistik, Landverkehr, Abfallwirtschaft, Energie |
Sonderaufgaben Strahlenschutz, Baustellen, Sprengstoff, Erlaubnisverfahren |
Sonderaufgaben Produktsicherheit, Chemikaliensicherheit, Anzeigen und Genehmigungen |
Sonderaufgaben Fahrpersonalrecht und Fahrtenschreiberkarten, Transportsicherheit |
Kontakt Telefon: 0251 411-0 E-mail: dez55@brms.nrw.de |
Kontakt Telefon: 0251 411-0 Email: dez56@brms.nrw.de |
Kontakt Telefon: 0251 411-0 E-Mail: dez57@brms.nrw.de |
Weitere Informationen, Ansprechpartner:innen und Formulare zu allen Themen des Arbeitsschutzes in Nordrhein-Westfalen, finden Sie im Arbeitsschutzportal NRW auf www.arbeitsschutz.nrw.de, der zentralen Anlaufstelle der Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Dort finden Sie zu allen Fachthemen des Arbeitsschutzes wichtige Informationen, sowie die für Ihr Anliegen richtigen Ansprechpartner:innen.