Personalrecht Schule

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Personalangelegenheiten, Personalvertretungen


Für Lehrkräfte
Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung

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Die Schwerbehindertenvertretungen der Schulen nehmen die Interessen von Lehrkräften mit einer Behinderung wahr. Hierzu gehören Beratung und Unterstützung beim ​Anerkennungsverfahren, Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter ins Arbeitsleben, Überwachung der die Schwerbehinderten betreffenden Gesetze und Verordnungen sowie Ergreifen von Maßnahmen bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften.

Nach § 178 Sozialgesetzbuch IX, ist die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen Schwerbehinderten oder die Schwerbehinderten als Gruppe berühren, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören.

Klärende Informationsgespräche der Vertrauenspersonen mit den schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich der Anwendung der Bestimmungen betreffen unter anderem Fragen zu folgenden Themen:

Anerkennung einer Schwerbehinderung, Einstellung, Versetzung, Beurteilung, Beförderung, Unterrichtsverteilung, Stundenplangestaltung mit Vertretung und Aufsicht, Mehrarbeit, Hilfen im Arbeits- und Berufsleben, Pflichtstundenermäßigung, Teildienstfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Altersteilzeit, Anwendung der Bandbreitenregelung, Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung, Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung, Versetzung in den Ruhestand.

Die Vertrauensperson vertritt die Interessen der Kolleginnen und Kollegen mit einer Schwerbehinderung und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Auf Wunsch begleitet sie die Kolleginnen und Kollegen bei dienstlichen Gesprächen mit der Schulleitung oder der Behörde.

Die Vertrauenspersonen nehmen regelmäßig an den Sitzungen des Personalrats teil. Schwerbehindertenvertretung und Personalrat stimmen sich dabei ab, um die berechtigten Anliegen schwerbehinderter Menschen zu vertreten.

Die Schwerbehindertenvertretung hat ein Mitwirkungsrecht

  • in der Einstellungsphase
  • im Laufe des Arbeitsleben
  • beim Auslaufen des ​Arbeitsverhältnisses

Schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen sollten daher rechtzeitig Kontakt mit der Schwerbehindertenvertretung aufnehmen, um in ihren Anliegen sachkundig beraten werden zu können.

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