(v.l.) Marion Schmimannek, Gerd Bisschoff, Petra Fischer, Andreas Koch, Christian Lenser und Thomas Kerkering © Bezirksregierung Münster
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Interessenvertretungen
Förderung und Beratung
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung Schwerbehinderter, vertritt ihre Interessen in der Behörde und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, welche den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen. Sie hat das Vertrauen der Schwerbehinderten und wird von diesen auch gewählt.
Am 08.10.2018 wurde mit einer Rekordwahlbeteiligung von über 80 Prozent die Schwerbehindertenvertretung gewählt<.
- Gerd Bisschoff
- Marion Schmimannek
- Andreas Koch
- Petra Fischer
- Christian Lenser
- Thomas Kerkering
Die Schwerbehindertenvertretung bei der Bezirksregierung Münster
- berät und unterstützt Menschen mit Behinderungen,
- vertritt ihre Interessen und
- fördert die Inklusion.
Die Schwerbehindertenvertretung wacht darüber, dass die für die Schwerbehinderten geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden.
Nach dem Sozialgesetzbuch IX ist die Schwerbehindertenvertretung vom Arbeitgeber in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen Schwerbehinderten oder die Schwerbehinderten als Gruppe berühren, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören.
Die Schwerbehindertenvertretungen für Lehrkräfte aller Schulformen finden Sie hier:
Rechtsvorschriften
- Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)