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Interessenvertretungen
Förderung und Beratung
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung ist Ansprechpartnerin in Angelegenheiten, die schwerbehinderte Beschäftigte der Bezirksregierung Münster betreffen. Sie fördert die Eingliederung Schwerbehinderter in die Behörde, vertritt dort ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Dies bezieht sich auf alle Angelegenheiten, welche den einzelnen Schwerbehinderten wie auch die Schwerbehinderten als Gruppe betreffen. Sie hat das Vertrauen der schwerbehinderten Beschäftigten und wird von diesen auch gewählt.
Am 20.10.2022 wurde die amtierende Schwerbehindertenvertretung gewählt.
- Gerd Bisschoff
- Petra Fischer
- Marion Schimannek
- Christian Lenser
- Thomas Kerkering
- Frank Nackat
- Marcel Tecklenborg
Die Schwerbehindertenvertretung bei der Bezirksregierung Münster
- berät und unterstützt Menschen mit Behinderungen, die bei der Bezirksregierung beschäftigt sind oder dort zukünftig beschäftigt sein möchten,
- vertritt ihre Interessen und
- fördert die Inklusion.
Die Schwerbehindertenvertretung wacht darüber, dass die für die Schwerbehinderten geltenden Gesetze und Verordnungen eingehalten werden.
Nach dem Sozialgesetzbuch IX ist die Schwerbehindertenvertretung vom Arbeitgeber in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen Schwerbehinderten oder die Schwerbehinderten als Gruppe berühren, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören.
Die Schwerbehindertenvertretungen für Lehrkräfte aller Schulformen finden Sie hier:
Rechtsvorschriften
- Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)