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Organisation


Abteilung 3
Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht und Wirtschaft

Ralf Weidmann

Abteilungsleiter Ralf Weidmann © Bezirksregierung Münster

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Die Abteilung 3 übt die Kommunal- und Finanzaufsicht über die Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks aus. Sie schützt das im Grundgesetz garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung und sorgt dafür, dass die Gemeinden, Städte und Kreise im Einklang mit den Gesetzen verwaltet werden. Im Bereich Katasterwesen werden die Katasterbehörden und die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure beaufsichtigt und beraten, sowie die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Vorschriften bei den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte überprüft.

Als Regionalplanungsbehörde legt sie die Ziele der Raumordnung fest und gestaltet gemeinsam mit dem Regionalrat die Entwicklung des Münsterlandes. Sie koordiniert auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Niederlanden.

Die Abteilung 3 begleitet zudem die städtebauliche Entwicklungen und Planungen der Städte und Gemeinden und betreut die ländliche Entwicklung und Bodenordnung (Flurbereinigung).

Im Rahmen der Städtebauförderung unterstützt sie die Kommunen bei bedeutenden städtebaulichen Investitionsvorhaben finanziell. Zudem fördert die Abteilung den Schutz und die Pflege von Baudenkmälern.
Für die gewerbliche Wirtschaft ist die Abteilung Ansprechpartnerin in allen wirtschaftsbezogenen Fragen. Sie fördert in strukturschwachen Regionen Investitionen von Unternehmen und bewilligt umfangreiche Zuwendungen zur Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Ziele der Landesregierung.

Die Abteilung 3 wird von Ralf Weidmann geleitet.


Dezernat 31 – Kommunalaufsicht, Katasterwesen

Die Kommunalaufsicht hat  den gesetzlichen Auftrag, dafür Sorge zu tragen, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihr im Grundgesetz verankertes Recht auf Selbstverwaltung im Einklang mit den Gesetzen ausüben. Die kommunale Finanzaufsicht ist ein Schwerpunkt dieser Tätigkeit.

Im Bereich des Katasterwesens ist das Dezernat zuständig für die Aufsicht über die Katasterbehörden, die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte.

Dezernat 32 – Regionalentwicklung

In Zusammenarbeit mit dem Regionalrat erarbeitet das Dezernat 32 den Regionalplan für das Münsterland. Dabei werden die landesgesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Der Plan wird kontinuierlich fortgeschrieben. Bei wichtigen Planungsvorhaben wird das Dezernat im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung

Bodenordnungsverfahren (Flurbereinigung) stellen die Hauptaufgabe des Dezernats 33 dar. Außerdem werden hier zahlreiche Förderprogramme zur Dorfentwicklung und Ländlichen Entwicklung bearbeitet.

Dezernat 34 – EU-Förderung, Wirtschaftsförderung, INTERREG

Schwerpunktmäßig befasst sich das Dezernat 34 mit wirtschafts-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Förderverfahren und bewilligt Finanzmittel der EU, des Bundes und des Landes. Zu den weiteren Aufgabengebieten gehören Preisprüfung, öffentliches Auftragswesen, Versicherungsaufsicht, Befreiung von der Umsatzsteuer, Gaststätten- und Gewerberecht, Tourismus und Schornsteinfegerangelegenheiten.

Dezernat 35 – Städtebau, Bauaufsicht, Denkmalschutz

Das Dezernat 35 ist zuständig für die Bereiche Städtebau, Stadtentwicklung, Städtebauförderung, Wohnungsbauförderung, Denkmalangelegenheiten und Denkmalförderung. Die Mitarbeiter verstehen sich bei allen Fragen des Bau- und Planungsrechts sowie bei der Vorbereitung und Realisierung von städtebaulichen Investitionsmaßnahmen als Berater von Kommunen, Investoren und Bürgerinnen und Bürgern.

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