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Organisation


Abteilung 3
Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht und Wirtschaft

Ralf Weidmann

Abteilungsleiter Ralf Weidmann © Bezirksregierung Münster

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Die Abteilung 3 übt die Kommunal- und Finanzaufsicht über die Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks aus. Sie schützt das im Grundgesetz und in der Verfassung des Landes NRW garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung und sorgt dafür, dass die Gemeinden, Städte und Kreise im Einklang mit den Gesetzen verwaltet werden. Im Bereich Katasterwesen werden die Katasterbehörden und die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und -ingenieurinnen beaufsichtigt und beraten, sowie die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Vorschriften bei den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte überprüft.

Als Regionalplanungsbehörde legt sie die Ziele der Raumordnung fest und gestaltet gemeinsam mit dem Regionalrat die Entwicklung des Münsterlandes. Insbesondere schafft sie durch Nutzung der zur Verfügung stehenden Instrumente der Raumordnung die Grundlage für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimawandels und des Freiraumschutzes, für eine dynamische Wirtschaftsentwicklung sowie den verstärkten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Sie koordiniert auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Raumordnung mit den Niederlanden.

Die Abteilung 3 führt im Rahmen der ländlichen Entwicklung Bodenordnungsverfahren (Flurbereinigungsverfahren) durch und unterstützt durch verschiedene Förderprogramme die Dorfentwicklung.

Für die gewerbliche Wirtschaft ist die Abteilung Ansprechpartnerin in allen wirtschaftsbezogenen Fragen. Sie fördert in strukturschwachen Regionen Investitionen von Unternehmen und bewilligt umfangreiche Zuwendungen zur Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Ziele der Landesregierung.

Die Abteilung 3 begleitet zudem die städtebaulichen Entwicklungen und Planungen der Städte und Gemeinden. Im Rahmen der Städtebauförderung unterstützt sie die Kommunen bei bedeutenden städtebaulichen Investitionsvorhaben finanziell. Zudem fördert die Abteilung den Schutz und die Pflege von Baudenkmälern und Maßnahmen mit Heimatbezug.

Die Geschäftsstelle Gigabit ist für den Vollzug von Förderrichtlinien zuständig, die den Auf- und Ausbau der Glasfaserinfrastruktur, der digitalen Infrastruktur an Schulen sowie der Mobilfunknetzabdeckung unterstützen.

Die Abteilung 3 wird von Ralf Weidmann geleitet.


Dezernat 31 – Kommunalaufsicht, Katasterwesen

Die Kommunalaufsicht hat  den gesetzlichen Auftrag, dafür Sorge zu tragen, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihr im Grundgesetz verankertes Recht auf Selbstverwaltung im Einklang mit den Gesetzen ausüben. Die kommunale Finanzaufsicht ist ein Schwerpunkt dieser Tätigkeit.

Im Bereich des Katasterwesens ist das Dezernat zuständig für die Aufsicht über die Katasterbehörden, die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte.

Dezernat 32 – Regionalentwicklung

In Zusammenarbeit mit dem Regionalrat erarbeitet das Dezernat 32 den Regionalplan für das Münsterland. Dabei werden die landesgesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Der Plan wird kontinuierlich fortgeschrieben. Bei wichtigen Planungsvorhaben wird das Dezernat im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung

Bodenordnungsverfahren (Flurbereinigung) stellen die Hauptaufgabe des Dezernats 33 dar. Außerdem werden hier zahlreiche Förderprogramme zur Dorfentwicklung und Ländlichen Entwicklung bearbeitet.

Dezernat 34 – EU-Förderung, Wirtschaftsförderung, INTERREG

Schwerpunktmäßig befasst sich das Dezernat 34 mit wirtschafts-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Förderverfahren und bewilligt Finanzmittel der EU, des Bundes und des Landes. Zu den weiteren Aufgabengebieten gehören Preisprüfung, öffentliches Auftragswesen, Versicherungsaufsicht, Befreiung von der Umsatzsteuer, Gaststätten- und Gewerberecht, Tourismus und Schornsteinfegerangelegenheiten.

Dezernat 35 – Städtebau, Bauaufsicht, Denkmalschutz

Das Dezernat 35 ist zuständig für die Bereiche Städtebau, Stadtentwicklung, Städtebauförderung, Wohnungsbauförderung, Denkmalangelegenheiten und Denkmalförderung. Die Mitarbeiter verstehen sich bei allen Fragen des Bau- und Planungsrechts sowie bei der Vorbereitung und Realisierung von städtebaulichen Investitionsmaßnahmen als Berater von Kommunen, Investoren und Bürgerinnen und Bürgern.

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