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#UnserEuropa
Wasser, Luft, Boden und Artenvielfalt in der EU
Europa und Umwelt
Die Mitgliedsstaaten der EU haben den Umweltschutz in den vergangenen drei Jahrzehnten weitgehend auf die europäische Ebene verlagert. Die Zusammenarbeit über Staatsgrenzen hinweg hat viele Vorteile. Denn nicht nur der Klimawandel, sondern auch die Verschmutzung von Flüssen und Meeren und der Luft macht an Landesgrenzen nicht halt.
Initiativen für den Klimaschutz
Der Sommer im vergangenen Jahr war heiß, der Herbst trocken und der Winter mild – besonderes der Sommer stach durch die langanhaltende Hitze- und Trockenheitsperiode heraus. Das brachte große Probleme wie etwa Ernteausfälle mit sich. Solche Hitze- und Trockenheitsperioden in Zukunft werden häufiger auftreten. Die Ursache dafür ist klar: der menschengemachte Klimawandel.
Um diesen einzuschränken und um auf die bereits vorhandenen Auswirkungen zu reagieren, hat sich die Europäische Union ehrgeizige Ziele gesetzt. Zum Beispiel sollen die Treibhausgasemissionen gesenkt, der Anteil an erneuerbaren Energiequellen angehoben und die Energieeffizienz erhöht werden. Dabei unterstützt die EU die Mitgliedsstaaten mit etwa 180 Milliarden Euro und verpflichtet sie zum Umsetzen von Klimaschutzmaßnahmen. Ziel ist es, dadurch den Anstieg der Erderwärmung auf weniger als 2°C zu begrenzen.
Regionaler Klimaschutz
Damit Klimaschutz auch wirklich erfolgreich sein kann, müssen Maßnahmen auch auf Ebene der Länder und ihrer Regionen umgesetzt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat deshalb eine Vielzahl an Initiativen ins Leben gerufen, die in Zusammenarbeit mit den betroffenen Akteuren umgesetzt werden. Die Bezirksregierung Münster ist als Bündelungsbehörde durch ihr breites Aufgaben- und Zuständigkeitsspektrum in vielen Bereichen mit den Themen des Klimaschutzes befasst.
Grenzüberschreitenden Entsorgungsverbund
Die Stadt Münster und zwölf niederländische Kommunen haben am 13. Dezember feierlich im Haus der Niederlande eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung im Bereich der Abfallwirtschaft beschlossen. Zukünftig sollen Bioabfälle aus den Niederlanden durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster entsorgt werden. Restabfälle aus Münster werden bereits in den Niederlanden durch die Twence Holding B.V. entsorgt. Um diese wechselseitige Vereinbarung vertraglich festzuhalten muss laut Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterzeichnet werden.
Die Bezirksregierung Münster hat die Stadt Münster während des Prozesses aus kommunal- und fachaufsichtlicher begleitet, und diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung genehmigt. Dies ist die erste europäische interkommunale Vereinbarung dieser Art, die die Bezirksregierung begleitet hat. Sie wird im letzten Amtsblatt für dieses Jahr veröffentlicht und tritt Anfang Januar 2019 in Kraft.
Knoblauchkröte unter EU-Schutz
Kaum jemand kennt sie – die kleine Kröte, die in Stresssituationen ein nach Knoblauch riechendes Sekret abgibt, doch sie ist vom Aussterben bedroht. Mit ihren Grabschaufeln an den Hinterbeinen kann sie sich bis zu einem Meter tief eingraben. Deshalb liebt die Kröte vor allem Sandgebiete mit lockerem Boden in der Nähe geeigneter Laichgewässer, die sie für die Fortpflanzung benötigt. Die EU schützt die Knoblauchkröte und ihre typischen Lebensräume. Mit der Förderung des „Integrierten LIFE-Projekts Atlantische Sandlandschaften“ setzt sie sich zudem dafür ein, die bedrohte Art zu retten und ihren Lebensraum wiederherzustellen.
Das IP-LIFE „Atlantische Sandlandschaften“ unterstützt die Zuchtstation der NABU-Naturschutzstation Münsterland in Enniger (Kreis Warendorf). Seit 2017 konnten so bereits rund 19.000 nachgezüchtete Kaulquappen und Jungkröten ausgesetzt werden. In den vergangenen zwei Jahren erfolgte die (Wieder-)Ansiedlung in vier Gebieten innerhalb des ursprünglichen Verbreitungsgebietes in Nordrhein-Westfalen: im Langenbergteich (Paderborn), in der Lippeaue (bei Lippstadt und Lippstadt-Eickelborn), in den Rieselfeldern Windel (Bielefeld) und im Ems-Hessel-See in Warendorf.
IP-LIFE Atlantische Sandlandschaften
Das Ziel des Projektes „Atlantische Sandlandschaften“ ist es, wertvolle Lebensraumtypen zu erhalten und dem Verlust der biologischen Vielfalt in der atlantischen biogeographischen Region entgegenzuwirken. Es ist das erste „Integrierte“ LIFE-Projekt im Bereich Natur in Deutschland. Das Dezernat für Natur- und Landschaftsschutz der Bezirksregierung Münster koordiniert das 2016 gestartete Projekt mit einer Laufzeit von zehn Jahren im Auftrag des NRW-Umweltministeriums gemeinsam mit dem Land Niedersachen.
Wasser, Luft, Boden und Artenvielfalt in der EU
Wenn an der Ems zwischen Emsdetten und Saerbeck Bagger 500.000 Kubikmeter Sand bewegen und dadurch der Fluss nach rund 100 Jahren wieder in seinem alten Flussbett fließt - dann ist das auch der Europäischen Union zu verdanken. Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie hat die EU im Dezember 2000 die rechtlichen Vorgaben geschaffen, um das zehn Jahre zuvor als NRW- Pilotprojekt aufgestellte „Ems-Auen-Schutzkonzept“ (EASK) umzusetzen. Insbesondere die europaweit einheitliche, verbindliche Formulierung von Bewirtschaftungszielen unterstützt die Anstrengungen der lokalen Akteure im Gewässerschutz auch im Regierungsbezirk Münster.
Wenn dann noch die finanzielle Förderung der EU durch Finanzierungsinstrumente wie LIFE oder LIFE+ dazukommt wird der Europa-Gedanke in der Region unübersehbar.
Umweltschutz hat europäische Bedeutung
Die Mitgliedsstaaten der EU haben den Umweltschutz in den vergangenen drei Jahrzehnten weitgehend auf die europäische Ebene verlagert. Heute sind rund 80 Prozent der Umweltvorschriften in Deutschland EU-Vorgaben. Die Zusammenarbeit über Staatsgrenzen hinweg hat viele Vorteile. Denn nicht nur der Klimawandel, sondern auch die Verschmutzung von Flüssen und Meeren und der Luft macht an Landesgrenzen nicht halt. Die Umweltnormen der EU liegen auf sehr hohem Niveau. Ihr Ziel ist es, die Wirtschaft umweltfreundlicher zu gestalten, die Natur zu schützen sowie die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen in der EU zu sichern. Außerdem gilt es, kurzfristige Wettbewerbsvorteile auszuschließen, die durch niedrige Umweltstandards einiger weniger entstehen können.