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Europa und Umwelt


Europäischer Naturschutz im Regierungsbezirk Münster
Knoblauchkröte unter EU-Schutz

Kröte im Sand

© Bezirksregierung Münster

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Kaum jemand kennt sie – die kleine Kröte, die in Stresssituationen ein nach Knoblauch riechendes Sekret abgibt, doch sie ist vom Aussterben bedroht. Mit ihren Grabschaufeln an den Hinterbeinen kann sie sich bis zu einem Meter tief eingraben. Deshalb liebt die Kröte vor allem Sandgebiete mit lockerem Boden in der Nähe geeigneter Laichgewässer, die sie für die Fortpflanzung benötigt. Die EU schützt die Knoblauchkröte und ihre typischen Lebensräume. Mit der Förderung des „Integrierten LIFE-Projekts Atlantische Sandlandschaften“ setzt sie sich zudem dafür ein, die bedrohte Art zu retten und ihren Lebensraum wiederherzustellen.

Das IP-LIFE „Atlantische Sandlandschaften“ unterstützt die Zuchtstation der NABU-Naturschutzstation Münsterland in Enniger (Kreis Warendorf). Seit 2017 konnten so bereits rund 19.000 nachgezüchtete Kaulquappen und Jungkröten ausgesetzt werden. In den vergangenen zwei Jahren erfolgte die (Wieder-)Ansiedlung in vier Gebieten innerhalb des ursprünglichen Verbreitungsgebietes in Nordrhein-Westfalen: im Langenbergteich (Paderborn), in der Lippeaue (bei Lippstadt und Lippstadt-Eickelborn), in den Rieselfeldern Windel (Bielefeld) und im Ems-Hessel-See in Warendorf.

IP-LIFE Atlantische Sandlandschaften

Das Ziel des Projektes „Atlantische Sandlandschaften“ ist es, wertvolle Lebensraumtypen zu erhalten und dem Verlust der biologischen Vielfalt in der atlantischen biogeographischen Region entgegenzuwirken. Es ist das erste „Integrierte“ LIFE-Projekt im Bereich Natur in Deutschland. Das Dezernat für Natur- und Landschaftsschutz der Bezirksregierung Münster koordiniert das 2016 gestartete Projekt mit einer Laufzeit von zehn Jahren im Auftrag des NRW-Umweltministeriums gemeinsam mit dem Land Niedersachen.

Europäische Umweltziele

Rund 20 Prozent der EU-Fläche stehen unter Schutz. Derzeit über 27.000 Schutzgebiete bilden ein Netz von Schutzgebieten: das Netz Natura 2000. Es leistet seit 1992 einen wichtigen Beitrag zum Schutz gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten in der Europäischen Union. Weltweit gibt es kein zweites Netz aus Schutzgebieten in dieser Größenordnung. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und zur Vogelschutz-Richtlinie. Im Regierungsbezirk Münster stehen etwa 10,7 Prozent des Bezirks unter diesem besonderen Schutz.

Die EU bietet verschiedene Fördermöglichkeiten, um das Natura 2000-Netz zu fördern. Das sogenannte LIFE-Programm dient als Förderinstrument für Maßnahmen im Bereich Natur, Umwelt und Klimawandel. In der aktuellen Förderperiode 2014-2020 stehen rund 3,4 Milliarden Euro für den Schutz von biologischer Vielfalt, Umwelt und Klima zur Verfügung. Im Jahr 2014 führte die EU-Kommission die Integrierten Projekte ein, um Umweltziele und Umweltgesetzgebung überregional umzusetzen und damit die Wirkung des LIFE-Programms zu erhöhen.

Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster

Die Bezirksregierung Münster ist im Regierungsbezirk für die Förderanträge für den Förderschwerpunkt „Natur und Biodiversität“ im Rahmen des LIFE-Programms zuständig. Das Dezernat für Natur- und Landschaftsschutz berät die Antragssteller, bewertet die Anträge und übermittelt diese dann an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Bezirksregierung kann aber auch selbst Anträge für LIFE-Projekte stellen oder mit der Umsetzung von Projekten beauftragt werden. Über LIFE+ wurde beispielsweise im Rahmen des Emsauen-Schutzkonzeptes die Gewässer- und Auenentwicklung der Ems bei Einen gefördert.

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