Europaflagge

Hauptinhalt

Europa und Umwelt


Europa und Umwelt
Wasser, Luft, Boden und Artenvielfalt in der EU

Bagger an einem Fluss

© Bezirksregierung Münster

Bild herunterladen

Wenn an der Ems zwischen Emsdetten und Saerbeck Bagger 500.000 Kubikmeter Sand bewegen und dadurch der Fluss nach rund 100 Jahren wieder in seinem alten Flussbett fließt - dann ist das auch der Euro­päischen Union zu verdanken. Mit der Europäischen Wasser­rahmen­richtlinie hat die EU im Dezember 2000 die rechtlichen Vorgaben geschaffen, um das zehn Jahre zuvor als NRW- Pilotprojekt aufgestellte „Ems-Auen-Schutz­konzept“ (EASK) umzusetzen. Insbesondere die europaweit einheitliche, verbindliche Formulierung von Bewirtschaftungs­zielen unterstützt die Anstrengungen der lokalen Akteure im Gewässer­schutz auch im Regierungs­bezirk Münster.

Wenn dann noch die finanzielle Förderung der EU durch Finanzierungsinstrumente wie LIFE oder LIFE+ dazukommt wird der Europa-Gedanke in der Region unübersehbar.

Umweltschutz hat europäische Bedeutung

Die Mitgliedsstaaten der EU haben den Umweltschutz in den vergangenen drei Jahrzehnten weitgehend auf die europäische Ebene verlagert. Heute sind rund 80 Prozent der Umweltvorschriften in Deutschland EU-Vorgaben. Die Zusammenarbeit über Staatsgrenzen hinweg hat viele Vorteile. Denn nicht nur der Klimawandel, sondern auch die Verschmutzung von Flüssen und Meeren und der Luft macht an Landesgrenzen nicht halt. Die Umweltnormen der EU liegen auf sehr hohem Niveau. Ihr Ziel ist es, die Wirtschaft umweltfreundlicher zu gestalten, die Natur zu schützen sowie die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen in der EU zu sichern. Außerdem gilt es, kurzfristige Wettbewerbsvorteile auszuschließen, die durch niedrige Umweltstandards einiger weniger entstehen können.

Andrena flavipes (Sandbiene)

Die Gemeine Sandbiene (Andrena flavipes) ist in ihrem Bestand durch den Rückgang geeigneter Lebensräume bedroht. © Helge May/NABU

Wasser, Luft, Boden und Artenvielfalt

Der Druck auf die Umwelt erhöht sich, da die Bevölkerung unaufhörlich wächst. Deswegen sind gemeinsame Programme und Vorgaben wichtig, um Luft, Meere und andere Wasserressourcen sauber zu halten, Land und Ökosysteme nachhaltig zu bewirtschaften, die biologische Vielfalt zu schützen bzw. wiederherzustellen und den Klimawandel in beherrschbaren Grenzen zu halten. Als globalem Akteur kommt der EU auch international eine Schlüsselrolle zu, wenn es um Lösungen für eine weltweit nachhaltige Entwicklung der Umwelt und ihrer Ressourcen geht. So setzt sich Europa intensiv für den Schutz der natürlichen Ressourcen wie Wasser, Boden, Luft sowie den Erhalt bedrohter Arten und Lebensräume ein.

Im Bereich Umweltschutz sorgen sich die Menschen in Europa vor allem darum, ob das Wasser und die Luft verschmutzt werden oder ob gefährliche Chemikalien in die Umwelt austreten können. Um die Menschen in der EU vor derartigen umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität zu schützen, hat die EU bereits verschiedene Maßnahmen eingeleitet.

Wasser

Zum Beispiel gewährleistet die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), dass das Trinkwasser und das der Badegewässer sauber sind. Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) prägt jetzt und zukünftig in ganz Europa die Gewässerbewirtschaftung. Damit gibt die Europäische Union einen Handlungs- und Zeitplan für eine ökologisch orientierte Entwicklung der Flüsse und Seen in Europa vor.

Luft

Die Luftqualität in Europa hat sich wesentlich verbessert, seitdem die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten in den 1970er-Jahren Strategien und Maßnahmen zur Luftqualität eingeführt haben. Die Luftschadstoffemissionen vieler hauptverursachender Quellen (darunter Verkehr, Industrie und Stromerzeugung) werden inzwischen reguliert und sind im Allgemeinen rückläufig.

Diese Maßnahmen auf europäischer Ebene sind aber auch zwingend erforderlich, da sich schlechte Luftqualität - neben erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen - auch erheblich auf die Wirtschaft auswirkt, indem sie die Kosten für die medizinische Versorgung in die Höhe treibt, die Produktivität der Arbeitnehmer mindert und Boden, Pflanzen, Wäldern, Seen und Flüssen schadet. Angesichts ihrer Komplexität erfordert die Bekämpfung der Luftverschmutzung koordinierte Maßnahmen auf vielen Ebenen.

Boden

Regelungen zum Bodenschutzrecht finden sich auch auf europäischer Ebene. Die zahlreichen Bestimmungen des EU-Rechts müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Relevant für den Bodenschutz sind hier insbesondere Regelungen des Stoff-, Abfall- und Anlagenrechts der EU. Einschlägige Bestimmungen enthalten insbesondere die Richtlinie über Industrieemissionen (IED), die Abfallrahmenrichtlinie und die REACH-Verordnung.

Artenvielfalt

Natura 2000 ist ein Netz von rund 26.000 Schutzgebieten, die fast 20 Prozent der Landfläche der EU ausmachen. Damit ist Natura 2000 das größte grenzüberschreitende, koordinierte Schutzgebietsnetz weltweit. Es ist auf Grundlage zweier bedeutender Richtlinien der EU ausgewiesen worden: der Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie). Im Regierungsbezirk Münster stehen 118 Gebiete mit einer Gesamtfläche von rund 73.541 Hektar und damit etwa 10,7 Prozent des Bezirks unter diesem besonderen Schutz. Natura 2000 leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt in der EU. In diesen Gebieten können menschliche Aktivitäten in nachhaltiger Weise stattfinden, ohne dass seltene und gefährdete Arten und Lebensräume in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die Umsetzung des Netzes Natura 2000 dient dazu, die biologische Vielfalt auf dem Gebiet der Europäischen Union zu erhalten. Dazu soll ein günstiger Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse wiederhergestellt oder bewahrt werden, der Rückgang der europäischen Vogelbestände aufgehalten und insbesondere die Zugvögel geschützt werden.

Förderung des Natura 2000-Netzes

Für die effiziente Pflege und Bewirtschaftung des Natura 2000-Netzes stehen in der EU verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung, einschließlich der Fonds zugunsten der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung, der Fischerei, der Regionalpolitik und des Klimaschutzes. Darüber hinaus existiert mit dem LIFE-Programm der EU ein eigenes Finanzierungsinstrument zur Einrichtung und Erhaltung des Natura-2000-Netzes.

Verwandte Themen

Zusätzliche Informationen

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}