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Anträge bis 20.10.2023 möglich!
Härtefallhilfen für Öl, Pellets und Flüssiggas in NRW

Privathaushalte, deren Energie­kosten für Heizöl, Flüssig­gas, Holzpellets, Holzhack­schnitzel, Holz­briketts, Scheit­holz oder Kohle bzw. Koks sich im Jahr 2022 mindestens verdoppelt haben, können noch bis zum 20. Oktober 2023 die Ent­lastung im Online-Portal www.heizkostenhilfe.nrw des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen. (...)

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