Hochwasser

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Hochwasser und Hochwasserschutz


Regionaler Hochwasserschutz

Hochwasser im Wohngebiet Ochtrup-Langenhorst

Heftiger Regen ließ im Sommer 2010 zahlreiche Gewässer im Westmünsterland ausufern, beispielsweise Feldbach und Vechte in Ochtrup-Langenhorst. © Bezirksregierung Münster

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Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig Hoch­wasserschutz ist. Risiken durch Hoch­wasser gab es immer und wird es immer geben. Mit ihrer Arbeit trägt die Bezirks­regierung dazu bei, mit diesem Risiko umzugehen. Dafür setzt sie die Europäische Hoch­wasser­risiko­management-Richtlinie um und legt Über­schwemmungs­gebiete fest. Außerdem unterstützt sie Kommunen dabei, Hoch­wasser­schutzkonzepte zu entwickeln und zu realisieren.

Die Aufgaben der Bezirksregierung Münster im Rahmen der Hochwasservorsorge und des Hoch­wasserschutzes umfassen die:

  • Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie,
  • Koordinierung und Begleitung von Hochwasserschutzmaßnahmen,
  • Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten,
  • Abwicklung des Förderprogramms des Umweltministeriums NRW im Bereich Hochwasserschutzmaßnahmen.

Außerdem betreibt sie zur Früherkennung von Hochwassergefahren einen Hoch­wasser­meldedienst für die Ems.

Kläranlage Isselburg

Kläranlage Isselburg während des Hochwassers 1998. © Isselverband

Die Träger von Hochwasser­schutz­vorhaben sind in erster Linie die betroffenen Kommunen. Die Bezirksregierung begleitet und berät die Städte und Gemeinden sowohl in der Planungsphase als auch bei der Umsetzung. Sie ist außerdem zuständig für die Abwicklung des Förderprogramms des Landes NRW im Bereich Hochwasserschutz.

Vorhaben zum Schutz vor Hochwasser, die von der Bezirksregierung aktuell begleitet werden, sind zum Beispiel Konzepte und Baumaßnahmen für:

  • die Berkel in Stadtlohn und Coesfeld,
  • die Bocholter Aa,
  • die Issel in Isselburg,
  • die Vechte in Ochtrup-Langenhorst,
  • die Ahauser Aa in Ahaus.

Deichschauen

Im Rahmen der Gewässeraufsicht schaut die Obere Wasserbehörde der Bezirksregierung Münster gemäß § 95 Landeswassergesetz NRW (LWG) als zuständige Aufsichtsbehörde die Deiche und Hochwasserschutzanlagen an den Gewässern 1. und 2. Ordnung. Den zur Unterhaltung Verpflichteten und den Eigentümern der Hochwasserschutzanlage wird gemäß § 95 Abs.3 Satz 2 Gelegenheit zur Teilnahme und zur Äußerung gegeben.

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