Hochwasser

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Hochwasser und Hochwasserschutz


Regionaler Hochwasserschutz

Hochwasser im Wohngebiet Ochtrup-Langenhorst

Heftiger Regen ließ im Sommer 2010 zahlreiche Gewässer im Westmünsterland ausufern, beispielsweise Feldbach und Vechte in Ochtrup-Langenhorst. © Bezirksregierung Münster

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Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, wie wichtig Hoch­wasserschutz ist. Risiken durch Hoch­wasser gab es immer und wird es immer geben. Mit ihrer Arbeit trägt die Bezirks­regierung dazu bei, mit diesem Risiko umzugehen. Dafür setzt sie die Europäische Hoch­wasser­risiko­management-Richtlinie um und legt Über­schwemmungs­gebiete fest. Außerdem unterstützt sie Kommunen dabei, Hoch­wasser­schutzkonzepte zu entwickeln und zu realisieren.

Die Aufgaben der Bezirksregierung Münster im Rahmen der Hochwasservorsorge und des Hoch­wasserschutzes umfassen die:

  • Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie,
  • Koordinierung und Begleitung von Hochwasserschutzmaßnahmen,
  • Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten,
  • Abwicklung des Förderprogramms des Umweltministeriums NRW im Bereich Hochwasserschutzmaßnahmen.

Außerdem betreibt sie zur Früherkennung von Hochwassergefahren einen Hoch­wasser­meldedienst für die Ems.

Kläranlage Isselburg

Kläranlage Isselburg während des Hochwassers 1998. © Isselverband

Die Träger von Hochwasser­schutz­vorhaben sind in erster Linie die betroffenen Kommunen. Die Bezirksregierung begleitet und berät die Städte und Gemeinden sowohl in der Planungsphase als auch bei der Umsetzung. Sie ist außerdem zuständig für die Abwicklung des Förderprogramms des Landes NRW im Bereich Hochwasserschutz.

Vorhaben zum Schutz vor Hochwasser, die von der Bezirksregierung aktuell begleitet werden, sind zum Beispiel Konzepte und Baumaßnahmen für:

  • die Berkel in Stadtlohn und Coesfeld,
  • die Bocholter Aa,
  • die Issel in Isselburg,
  • die Vechte in Ochtrup-Langenhorst,
  • die Ahauser Aa in Ahaus.

Hochwasserschutzanlagen

Entlang einiger Gewässer sollen Hochwasserschutzanlagen wie etwa Deiche dafür sorgen, dass zumindest häufige und mittlere Hochwasser nicht zu größeren Schäden in den dahinterliegenden Poldergebieten führen. Damit diese Anlagen im Hochwasserfall funktionstüchtig sind und ihre Aufgabe erfüllen können, müssen sie regelmäßig unterhalten und kontrolliert, aber auch vor Beschädigungen geschützt werden.

Deichschutzverordnung

Neben den Schutzvorschriften des § 82 LWG hat die Bezirksregierung Münster daher für von ihr beaufsichtigte Anlagen weitergehende Schutzvorschriften gemäß § 82 Abs. 3 LWG als Deichschutzverordnung erlassen. In dieser Verordnung sind in Zusammenarbeit mit Kommunen, Trägern öffentlicher Belange, Unterhaltungspflichtigen und Deichfachleuten in Anlehnung an bereits existierende Verordnungen wichtige Schutzthemen aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik zusammengetragen. Die Verordnung deckt einen 10 Meter breiten Streifen ab Außenkante der Anlagen ab und ist durch Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten.

Angestrebte Planungen zu Maßnahmen in diesen Bereichen sollten vorab unbedingt mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt werden, da unter Umständen eine widerrufliche Befreiung von den Schutzvorschriften erforderlich ist. Weitere Informationen und Antragsunterlagen sind auf der Seite Genehmigungsverfahren zu finden.

Deichschauen

Im Rahmen der Gewässeraufsicht schaut die Obere Wasserbehörde der Bezirksregierung Münster gemäß § 95 Landeswassergesetz NRW (LWG) als zuständige Aufsichtsbehörde die Deiche und Hochwasserschutzanlagen an den Gewässern 1. und 2. Ordnung. Den zur Unterhaltung Verpflichteten und den Eigentümern der Hochwasserschutzanlage wird gemäß § 95 Abs.3 Satz 2 Gelegenheit zur Teilnahme und zur Äußerung gegeben.

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