Berkel zwischen Stadtlohn und Vreden (EZG Ijsselmeerzuflüsse). Mäandrierender Flusslauf im Naturschutzgebiet „Berkelaue II“ © Bezirksregierung Münster
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EG-Wasserrahmenrichtlinie
Gewässerschutz und Gewässerentwicklung
Die Aufgabe der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung ist es u.a., die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum zu erhalten und zu entwickeln. Die Bezirksregierung leistet ihren Anteil daran, indem sie die ökologische Gewässerentwicklung im Regierungsbezirk fördert und begleitet. Die Phase der Umgestaltung der Flüsse, Bäche und Auen ist im Dienstbezirk noch nicht abgeschlossen. Doch der Zustand vieler Gewässer hat sich bereits sichtbar verbessert.
EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)
Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) prägt in ganz Europa die Gewässerbewirtschaftung. Mit der Wasserrahmenrichtlinie gibt die Europäische Union einen Handlungs- und Zeitplan für eine ökologisch orientierte Entwicklung der Flüsse und Seen in Europa vor. Bäche und Flüsse, aber auch die Auen, sollen wieder zu zentralen Lebensadern in unserer Region werden. Um die Funktion als Lebensraum für eine vielfältige Fauna und Flora sicherzustellen, sollen die ökologischen Potenziale der Gewässer weiterentwickelt werden.
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie legt für alle europäischen Gewässer, für
- Bäche,
- Flüsse,
- Seen und
- die Küstengewässer,
Ziele hinsichtlich der Ökologie und der Chemie fest. Ziel ist die Erreichung eines „guten ökologischen Zustandes“ bzw. „guten ökologischen Potenzials“ und eines „guten chemischen Zustandes“.
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie wurde durch entsprechende Anpassungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Landeswassergesetze (LWG) in deutsches Recht umgesetzt.
Weitergehende Informationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie und zur Umsetzung in Nordrhein-Westfalen finden sie unter:
Der Umweltausschuss des Landtags NRW hat auf seiner Sitzung am 01.12.2021 sein Einvernehmen mit dem dritten Bewirtschaftungsplan für die Anteile von Rhein, Weser, Ems und Maas in NRW erklärt. Die Veröffentlichung der nun gültigen Dokumente erfolgte am 22.12.2021. Sie finden den aktuellen Bewirtschaftungsplan unter folgendem Link:
- Bewirtschaftungsplan 2022 – 2027 für Nordrhein-Westfalen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bewirtschaftungsplan Ems (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Zuständigkeitsbereiche der Bezirksregierung Münster
Als oberste Landesbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV NRW) verantwortlich für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
Das MUNV entwirft und veröffentlicht den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm und führt die notwendige Öffentlichkeitsbeteiligung durch.
Für die Organisation der Abläufe in den Teileinzugsgebieten wurde bei den Bezirksregierungen für jedes Teileinzugsgebiet eine Geschäftsstelle eingerichtet. Hier werden beispielsweise die Runden Tische vorbereitet und die Entwürfe für die Maßnahmenprogramme erstellt.
Folgende Geschäftsstellen liegen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Münster:
- Ems-NRW
- Emscher
- Ijsselmeer-Zuflüsse NRW
- Schifffahrtskanäle NRW
Außerdem hat die Bezirksregierung Anteile an den WRRL-Zuliefergebieten Lippe und Rheingraben-Nord. Hier arbeitet sie den federführenden WRRL-Geschäftsstellen anderer Bezirksregierungen zu und nimmt eigene Aufgaben wahr.
Gewässerentwicklung
Maßnahmen zur Gewässerentwicklung prüft die Bezirksregierung im Rahmen von Anträgen auf Förderung und begleitet fachtechnisch ihre Ausführung.
Hierbei kann es sich zum Beispiel handeln um:
- den Bau von Organismenaufstiegsanlagen,
- den Rückbau von Querbauwerken,
- die Anlage von Sohlgleiten,
- die Verbesserung der Gewässerstruktur,
- das Einbringen von Totholz,
- die Anlage von Sekundärauen.
Gewässerberatungsprojekt
Darüber hinaus unterstützt die Bezirksregierung mit ihrer Gewässerberatung Kommunen und Wasser- und Bodenverbände bei der Ideenfindung und Umsetzung von hydromorphologischen Gewässermaßnahmen. So werden neben der Vorstellung zielführender Maßnahmen auch Auskünfte zur Förderung und Finanzierung erteilt. Darüber hinaus bietet die Gewässerberatung Unterstützung bei der Bereitstellung von gewässerangrenzenden Flächen an, beispielsweise über Flächentausche nach dem Flurbereinigungsgesetz oder über Entschädigungszahlungen. Zudem werden die Maßnahmenträger zur Möglichkeit der Generierung von Ökopunkten sowie der Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen am Gewässer beraten.
Förderung Wasserwirtschaft
Nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollen die Gewässer wieder zu Lebensadern der Natur werden, zu wichtigen Naturräumen bzw. Naturlandschaften. Das NRW-Programm "Lebendige Gewässer" zielt daher auf die ökologische Entwicklung unserer Gewässer, ihrer Ufer und Auen. Mit dem Programm "Lebendige Gewässer" unterstützt das Land NRW Maßnahmen zur ökologischen Gewässerentwicklung und fördert sie mit bis zu 80 %.
Die Bezirksregierung Münster wickelt als Förderbehörde die Förderprogramme Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen in folgenden Bereichen ab:
- Gewässerausbau
- Gemeinschaftsaufgaben (Bund und Länder) und
- Programme der EU
Ems-NRW und Hase-NRW
In Nordrhein-Westfalen verteilen sich die Anteile an der Flussgebietseinheit Ems auf die Teileinzugsgebiete „Obere Ems“ und „Hase“, die häufig vereinfachend zum „Teileinzugsgebiet Ems NRW“ zusammengefasst werden. Das Einzugsgebiet der Ems in Nordrhein-Westfalen beträgt circa 4.100 Quadratkilometer. Davon liegt ungefähr ein Drittel im Bereich der Bezirksregierung Detmold. Auf einer Lauflänge von circa 155 Kilometer münden zahlreiche Nebenflüsse in die Ems, zum Beispiel Glane, Werse, Bever, Hessel und Lutter. Die Hase mündet im Nachbarland Niedersachsen in die Ems. Der nordrhein-westfälische Teil des Hase-Einzugsgebietes beträgt circa 118 Quadratkilometer und wird von der Bezirksregierung Münster im Zusammenhang mit der Ems federführend bearbeitet.
Gebietsbeschreibung
Das Einzugsgebiet der Ems in NRW ist vergleichsweise gering besiedelt und durch landwirtschaftliche Nutzungen geprägt; etwa die Hälfte sind Ackerflächen, ungefähr ein Drittel entfallen auf Grünland- und Waldflächen. Die vorherrschenden Nutzungen im Einzugsgebiet prägen auch den Zustand der Gewässer. Die Kernprobleme liegen in den erheblichen hydromorphologischen Defiziten sowie mangelnder Durchgängigkeit aufgrund von Querbauwerken. So finden sich z.B. die Folgen von Gewässerausbaumaßnahmen, wie Begradigungen zur Entwässerung angrenzender Flächen, an zahlreichen Gewässerabschnitten im Teileinzugsgebiet Ems. Auch die lange Zeit technisch ausgerichtete Gewässerunterhaltung trug bis heute zum Erhalt dieses Ausbauzustandes bei. Hinzu kommen stoffliche Belastungen infolge diffuser und punktueller Einträge.
Gewässerentwicklung
Zur Verbesserung der ökologischen Situation der Gewässer im Teileinzugsgebiet Ems NRW wurden in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Die wohl umfangreichste Maßnahme umfasst den Anschluss des Altarms Hembergen mit einer effektiven Verlängerung der Ems um circa einen Kilometer. Weitere Beispiele sind u.a. die Neutrassierung des Emmerbaches in Ascheberg-Davensberg und die ökologische Verbesserung des Edelbaches in Münster. Auch zur Herstellung der Durchgängigkeit konnten Maßnahmen z.B. in der Bever in Warendorf-Milte oder in der Werse in Sendenhorst-Albersloh umgesetzt werden. Über Umsetzungsmaßnahmen an verschiedenen Gewässern in Münster informiert die Stadt Münster auf einer eigenen Internetseite (www.vision-wasser.de). Aktuelle Informationen zum Umsetzungstand von Projekten an der Ems befinden sich auf den Internetseiten der Bezirksregierung unter dem Stichwort „Ems-Auen-Schutzkonzept“.
Besuchen Sie auch unsere Bildergalerie, um sich weitere Beispiele für umgesetzte Maßnahmen im Einzugsgebiet der Ems in NRW anzusehen.
Zusammenarbeit
Zur Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem angrenzenden Bundesland Niedersachsen und den Niederlanden wurde eine gemeinsame „Geschäftsstelle Ems“ mit Sitz beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Meppen gegründet. Sie koordiniert seit 2002 die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie seit 2007 auch die Belange der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) auf nationaler und internationaler Ebene innerhalb der Flussgebietseinheit (FGE) Ems.
Emscher
Die Emscherregion umfasst circa 865 Quadratkilometer und beheimatet circa 2,3 Millionen Einwohner. Sie ist mit 2.700 Menschen pro Quadratkilometer eines der dichtest besiedelten Gebiete Europas. Der Ballungsraum bildet die Kernzone des rheinisch-westfälischen Industriegebietes und ist von Kohlebergbau, Stahl- und Chemieindustrie geprägt. Die Emscher ist ein circa 85 Kilometer langer Nebenfluss des Rheins. Sie entspringt östlich von Dortmund und fließt in westlicher Richtung durch das Ruhrgebiet bevor sie bei Dinslaken in den Rhein mündet. An der Planungseinheit Emscher-Mitte-West (PE_EMR_1100) haben die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster verschieden große Anteile.
Gebietsbeschreibung
In der Planungseinheit Emscher-Mitte-West (PE_EMR_1100) sind circa 59 % der Fläche bebaut, ein Großteil des Bodens ist versiegelt. Landwirtschaftliche Nutzungen spielen mit circa 16 % Flächenanteil eine untergeordnete Rolle und befinden sich lediglich in den Randbereichen der Emscherregion. Weitere 15 % der Fläche werden von Wald- und Forstflächen eingenommen. Die Emscher ist ein ungewöhnlicher Fluss. Bergbau und Bergsenkungen haben dazu geführt, dass sie und die meisten ihrer Zuläufe Ende des 19. Jahrhunderts zu offenen Abwasserkanälen umgebaut wurden. Die Gewässer wurden stark begradigt, um die Abwässer möglichst schnell abzuleiten, liegen oft tief unter der Geländeoberkante und wurden mit Sohlschalen aus Beton ausgekleidet. Gleichzeitig wurden circa 100 Pumpwerke in den Gebieten errichtet, die auf anderem Wege nicht zu entwässern waren. Viele Wasserläufe sind eingedeicht, damit sie auch die Hochwasserabflüsse sicher ableiten können. So ist die Emscher selbst auf 40 Kilometern Lauflänge von Deichen eingefasst, die bis zu 10 Meter Höhe erreichen. Zusätzlich zu den stofflichen Belastungen prägen eine durch zahlreiche Vorflutpumpwerke unterbrochene Durchgängigkeit und eine geringe Flächenverfügbarkeit aufgrund von Siedlungs-, Industrie- und Gewerbeflächen, Deichen und Verkehrsflächen die Gewässer.
Gewässerentwicklung
Eine besondere Herausforderung in der Emscherregion besteht in der Vereinbarung der unterschiedlichen Nutzungsansprüche von den dort lebenden Menschen, der Wirtschaft sowie von Natur und Umwelt. Seit 1992 läuft der flächendeckende Umbau des Emscher-Systems. Dieser Umbau ist mit einem Investitionsvolumen von circa 5,54 Milliarden Euro und einer Projektlaufzeit von mehreren Jahrzehnten das größte wasserwirtschaftliche Einzelprojekt in Deutschland. Ziel ist es, aus der Emscher und ihren Nebenbächen wieder Reinwasserläufe zu machen und diese möglichst naturnah zu gestalten. Dazu sind weitreichende Maßnahmen erforderlich:
- Bau von Abwasserkanälen mit einer Gesamtlänge von 436 Kilometern
- Bau von Regenwasserbehandlungsanlagen in den Nebeneinzugsgebieten
- Ertüchtigung der Kläranlagen
- Ökologische Verbesserung der Wasserläufe
Der große Abwasserkanal für die Emscher (AKE) von Dortmund-Deusen bis zur Kläranlage Emscher-Mündung ist ca. 51 Kilometer lang und bis zu 40 Meter tief und wurde bereits 2018 bis Bottrop in Betrieb genommen. Der westliche Abschnitt folgt sukzessive im Jahr 2021.
Die schrittweise Rückwandlung in ein schmutzwasserfreies Gewässersystem soll im Jahr 2021 abgeschlossen werden. Daran anschließend folgt fortlaufend die ökologische Verbesserung der Gewässer im Rahmen der restriktionsbedingten Möglichkeiten. Bereits umgestaltet sind z.B. der Deininghauser Bach in Castrop-Rauxel, der Dorneburger Bach in Bochum, die Alte Emscher in Duisburg oder der Dellwiger Bach in Dortmund.
Ijsselmeer-Zuflüsse Nordrhein-Westfalen
Die Ijsselmeer-Zuflüsse Nordrhein-Westfalen sind dem Teileinzugsgebiet Deltarhein NRW zugeordnet. Das Teileinzugsgebiet fasst die Flüsse zusammen, die im weiteren Fließverlauf durch Zusammenflüsse in den Niederlanden schließlich im Rheindelta in die Nordsee münden. Die Ijsselmeer-Zuflüsse NRW bilden den größten Teil des Deltarheingebiets in NRW. Sie liegen in einem 2.183 Quadratkilometer großen, überwiegend landwirtschaftlich geprägten Einzugsgebiet, das an die Niederlande und das Bundesland Niedersachsen grenzt.
Gebietsbeschreibung
Das Einzugsgebiet der Ijsselmeer-Zuflüsse in NRW ist vergleichsweise gering besiedelt und durch landwirtschaftliche Nutzungen geprägt. Nur etwa sechs Prozent des Gebiets sind Siedlungsflächen. Außerdem liegen insgesamt 26 Wassergewinnungsanlagen der öffentlichen Wasserversorgung mit ihren entsprechenden Schutzgebieten im Einzugsgebiet. Mit mehr als zwei Dritteln der Fläche nehmen landwirtschaftliche Nutzflächen wie Ackerflächen oder Grünland den Großteil des Gebiets ein. So wie viele Gewässer im Tiefland, sind auch die Ijsselmeer-Zuflüsse zugunsten der Landwirtschaft massiv ausgebaut worden – über 90 % der Gewässer gelten als „erheblich verändert“ oder „künstlich“. Der Großteil der Gewässerläufe wurde stark verkürzt und in einem einheitlichen Querschnitt tief eingeschnitten, um Drainagewasser aufzunehmen und so die angrenzenden Äcker vor Überflutung zu schützen. Für diese Wasserkörper ist daher das gute ökologische Potenzial als Bewirtschaftungsziel festgelegt, das Nutzungsansprüche an die Gewässer berücksichtigt – hier vor allem die Landentwässerung. Durch die Einleitungen von Drainagen können die umliegenden Flächen auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.
Gewässerentwicklung
Zur Verbesserung der ökologischen Situation der Ijsselmeer-Zuflüsse in NRW wurden in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen umgesetzt. Hauptaspekte im Maßnahmenprogramm sind die Reduzierung der Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Flächen, die Niederschlagswasserbeseitigung und die Verbesserung der Gewässerstruktur. In den letzten Jahren konnten Land, Städte und Gemeinden sowie die Wasser- und Bodenverbände zur Verbesserung der Wasserqualität beitragen und verschiedene Gewässerabschnitte naturnah entwickeln (z.B. an der Berkel, Bocholter Aa und Vechte).
Besuchen Sie auch unsere Bildergalerie, um sich Beispiele für umgesetzte Maßnahmen im Einzugsgebiet der Ijsselmeer-Zuflüsse anzusehen.
Zusammenarbeit
Aufgrund der zahlreichen grenzüberschreitenden Gewässer im Einzugsgebiet ist auch die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit dem benachbarten Bundesland Niedersachsen und den Niederlanden notwendig.
Bedeutende grenzüberschreitende Fließgewässer im Einzugsgebiet sind:
- Issel,
- Bocholter Aa,
- Berkel,
- Schlinge,
- Ahauser Aa,
- Dinkel und die
- Vechte.
Schifffahrtskanäle in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen befinden sich vollständig oder in Abschnitten die folgenden Kanäle:
- Datteln-Hamm-Kanal,
- Dortmund-Ems-Kanal,
- Mittellandkanal,
- Rhein-Herne-Kanal,
- Wesel-Datteln-Kanal.
Der Mittellandkanal liegt im Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Hannover. Für alle übrigen Schifffahrtskanäle in NRW ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Münster zuständig. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt mit Hauptsitz in Bonn und ihre Außenstellen sowie die zugehörigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter sind Dienststellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
Hintergrund
Die nordrhein-westfälischen Schifffahrtskanäle mit einer Länge von rund 380 Kilometer sind Teil des Westdeutschen Kanalnetzes. Das Kanalnetz verfügt über eine Gesamtlänge von circa 625 Kilometer. Die Kanäle verbinden als künstlich geschaffene Gewässer die großen Stromgebiete Deutschlands und Europas. Sie sind zwischen 1899 und 1931 für den Gütertransport erbaut und seitdem mehrfach ausgebaut worden. Die Kanäle werden ebenso für die Wasserversorgung wie für die Freizeitgestaltung und Erholung der Bevölkerung genutzt. Sie sind jedoch auch Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere
- Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Schifffahrtskanäle in NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Ökologische Aufwertung der Kanäle
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie gibt auch Vorgaben für eine ökologisch orientierte Bewirtschaftung künstlich angelegter Gewässer, wie die Kanäle in Nordrhein-Westfalen. Ihre ökologische Aufwertung ordnet sich den Restriktionen der für die Schifffahrt geschaffenen Gewässer unter. Die Schifffahrt stellt den Hauptzweck der Kanäle dar und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs darf nicht beeinträchtigt werden.
Vor diesem Hintergrund ließ das ehemalige Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich bereits vor einigen Jahren durch die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) sogenannte Unterhaltungspläne exemplarisch für Teilabschnitte der in ihre Zuständigkeit fallenden Kanäle entwickeln. Sie dienen der ökologischen Bestandsaufnahme, Bewertung und planmäßigen extensiven, die Ökologie fördernden Unterhaltung der Kanäle und ihrer Ufer. Die Unterhaltungspläne haben weiteres Interesse innerhalb der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung hervorgerufen.
Da ökologisch aufwertende Maßnahmen aufgrund der prioritären schifffahrtlichen Nutzung in den Fahrrinnen der Kanäle nicht umsetzbar sind, wurden bereits einige Regenerations- und Reproduktionsbecken mit Verbindung zur Fahrrinne parallel zum Kanal angelegt. Diese Bereiche sind gegen den Wellenschlag der Schiffe geschützt, um z. B. Fischlaich eine verbesserte Aufwuchssituation zu bieten.
Über die bereits bestehenden Regenerations- und Reproduktionsbecken hinaus, sollen zukünftig, neben der extensivierten Uferpflege als ökologische Maßnahme, noch weitere Becken eingerichtet werden, um die aquatische Ökologie zu verbessern.
Zuliefergebiet Lippe und Rheingraben-Nord
Das im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Münster liegende Zuliefergebiet Lippe setzt sich v.a. aus dem Lippegebiet von Dorsten bis Lünen und den von Norden zufließenden Hauptzuläufen Stever und Heubach zusammen. Das Lippegebiet von Dorsten bis Lünen umfasst den rund 60 km langen Flusslauf der Lippe und mehrere Zuläufe mit einer Fläche von rund 750 km². Die Stever bildet mit ihren zahlreichen Nebenbächen ein rund 260 km langes Netz von berichtspflichtigen Gewässern in einer Fläche von 618 km². Das Heubachgebiet weist eine Fläche von 295 km² und 95 km berichtspflichtige Gewässer auf.
Das Zuliefergebiet zum Rheingraben-Nord wird im Regierungsbezirk Münster durch die Oberläufe vom Rotbach und Schwarzen Bach gebildet, die im Regierungsbezirk Düsseldorf dem Rhein zufließen.
Im Zuliefergebiet Lippe und Rheingraben-Nord stimmt sich die Bezirksregierung Münster mit den jeweils federführend für die Teileinzugsgebiete zuständigen Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf ab.
Gebietsbeschreibung
Stever- und Heubachgebiet
Die beiden Stever- und Heubachgebiete sind ländlich strukturiert. Rund zwei Drittel der Flächen sind Ackerflächen oder Grünland, ein Fünftel bzw. ein Viertel der Fläche ist bewaldet. Gleichwohl fließen die Gewässer in den größeren Kommunen auch durch urban geprägte Gebiete. Die Gewässer im Einzugsgebiet von Stever und Heubach wurden zugunsten der verschiedenen Nutzungen eingefasst, begradigt oder in den Städten zum Teil verrohrt.
Im Stever Einzugsgebiet liegen auch der Halterner und der Hullener Stausee. Die beiden Talsperren werden von der Gelsenwasser AG zur Trinkwassergewinnung genutzt und versorgen mehr als eine Million Menschen im westlichen Münsterland und nördlichen Ruhrgebiet. Gleichzeitig wird der Halterner Stausee intensiv für Freizeitaktivitäten genutzt.
Im Stever- und Heubach-Gebiet sind die Mehrzahl der Oberflächenwasserkörper als „erheblich verändert“ eingestuft. Die erheblichen hydromorphologischen Defizite resultieren aus dem Ausbau der Fließgewässer und mangelnder Durchgängigkeit aufgrund von Querbauwerken sowie aus stofflichen Belastungen infolge diffuser und punktueller Einträge. Stauhaltung und mangelnde Beschattung führen in Kombination mit dem großen Nährstoffdargebot häufig zu Sekundäreffekten wie starken Schwankungen in Sauerstoffgehalten und im pH-Wert, die eine zusätzliche Belastung für die Gewässerorganismen darstellen.
Lippegebiet von Dorsten bis Lünen
Das Lippegebiet von Dorsten bis Lünen ist durch Bergsenkungen aus dem Steinkohlenbergbau geprägt, die die Eindeichung der Lippe über rund 30 km Flusslänge zur Folge hatten, um den Wasserabfluss zu gewährleiten. Auch zahlreiche Poldergebiete, Industrieansiedlungen und Anlagen der Energieversorgung prägen das dicht besiedelte Gebiet. Die Lippe wird intensiv genutzt und liefert Brauchwasser für Industrie und Gewerbe
sowie Kühlwasser für Kraftwerke. Gleichzeitig nimmt sie das gereinigte Abwasser von Kläranlagen und das salzhaltige Grubenwasser des Bergbaus auf.
Ungefähr 44 % der Fläche sind Ackerflächen und Grünland, 28 % sind bewaldet und rund 24 % der Fläche ist bebaut. Im Lippegebiet von Dorsten bis Lünen sind rund die Hälfte der Gewässer als erheblich verändert bzw. künstlich eingestuft. Die erheblichen Veränderungen der Gewässer spiegeln sich in den biologischen Lebensgemeinschaften wider. Neben den hydromorphologischen Defiziten und stofflichen und hydraulischen Belastungen aus Siedlung, Landwirtschaft, Industrie und Verkehr wirken sich das zeitweise Trockenfallen in einigen Lippezuflüssen und die Aufwärmung der Lippe negativ auf die Lebensgemeinschaften aus.
Gewässerentwicklung
In den letzten Jahren wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Beispielhaft für das Stevergebiet seien genannt die Herstellung der Durchgängigkeit und ökologische Verbesserung der Stever in Senden („Lebendige Stever“) und Olfen (Steverauen und Füchtelner Mühle) und die ökologische Verbesserung des Helmerbachs in Senden. Am Kleuterbach in Dülmen-Karthaus und am Nonnenbach in Nottuln wurde die Durchgängigkeit für Gewässerorganismen an einigen Mühlenstandorten wiederhergestellt.
Im Lippegebiet basieren die Maßnahmen auf den im Lippeauenprogramm formulierten Entwicklungszielen für die Lippe wie die Verbesserung der Struktur- und Artenvielfalt durch natürliche Prozesse oder durch Extensivierung der Nutzungen. Für die Umsetzung verantwortlich sind der Lippeverband zusammen mit dem Land Nordrhein-Westfalen, die Wasser- und Bodenverbände und die Kommunen. Der Kreis Recklinghausen fördert durch Uferentfesselung und fortlaufenden Totholzeinbau z.B. am Wienbach und Rhader Bach die eigendynamische Gewässerentwicklung.
Ein Projekt aus dem Programm Lebendige Lippe ist die Renaturierung „Fluss- und Auenentwicklung der Lippe" bei Haus Vogelsang in Datteln und Olfen, das im Sommer 2020 abgeschlossen wurde und über 5 km Gewässerstrecke eine naturnahe Flusslandschaft geschaffen hat. Auch der Mündungsbereich des Dattelner Mühlenbaches in die Lippe wurde vom Lippeverband neugestaltet, nachdem der Bach von der Einleitung der Kläranlage freigestellt wurde. Diese und weitere Maßnahmen im „Programm Lebendige Lippe“ finden Sie auf der Internetseite des Lippeverbandes unter (www.eglv.de/lippe/lebendige-lippe/).
Besuchen Sie auch unsere Bildergalerie, um sich weitere Beispiele für umgesetzte Maßnahmen im Zuliefergebiet Lippe anzusehen.
Downloads
Maßnahmenübersichten nach § 74 LWG
- Hinweise Maßnahmenübersichten (pdf, 533 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Leitfaden Maßnahmenübersichten (pdf, 607 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Übersichtskarte Kooperationen (pdf, 1.3 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Tabelle Programmmaßnahmen (pdf, 370 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Quabbe/Liesegebiet“ (pdf, 967 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Einzugsgebiet der Emscher (pdf, 1.1 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für die Verbandsgebiete der Wasser- und Bodenverbände Raesfelder Isselverbandes (pdf, 787 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das landeseigene Gewässer Ems (pdf, 2.0 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das landeseigene Gewässer Lippe (pdf, 1.4 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Lippezuflüsse bis Regierungsbezirksgrenze Münster“ (pdf, 2.7 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Berkel und Ahauser Aa“ (pdf, 889 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Bocholter Aa und Schlinge“ (pdf, 870 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Dinkel“ (pdf, 836 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Stever/Heubach“ (pdf, 5.6 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Große Aa/Hase“ (pdf, 1.3 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Linke Emszuflüsse“ (pdf, 1.1 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Rechte Emszuflüsse“ (pdf, 1.1 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Steinfurter Aa/Vechte“ (pdf, 852 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Axtbach“ (pdf, 979 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Bever/Hessel (Kreis Warendorf)“ (pdf, 928 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Werse (Kreis Warendorf)“ (pdf, 1.2 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Münstersche Aa“ (pdf, 1.3 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet „Werse (Stadt Münster)“ (pdf, 961 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Maßnahmenübersicht für das Kooperationsgebiet für die Schifffahrtskanäle NRW (pdf, 1.0 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- Bekanntmachung der Neufassung des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – Landeswassergesetz (LWG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)