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Rechtsaufsicht nach dem Wasserverbandsgesetz

Skulptur aus Rohren

Skulptur „Rohrbert“ der Wasserwerke Nottuln © Bezirksregierung Münster

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Die Wasser- und Bodenverbände nehmen im öffentlichen Interesse und zum Nutzen ihrer Mitglieder Aufgaben in der Wasserwirtschaft wahr, zum Beispiel als Abwasser­behandlungs­verbände, Deich­verbände, Drän­verbände, Gewässer­unter­haltungs­verbände, Tal­sperren­verbände oder Trink­wasser­versorgungs­verbände. Die Verbände sind als Körper­schaften des öffentlichen Rechts organisiert, und erfüllen ihre Aufgaben in funktionaler Selbstverwaltung unter ehrenamtlicher Leitung.

Die Bezirksregierung Münster führt die Aufsicht über zwölf Wasser- und Bodenverbände, sowie über den Landes­verband der Wasser- und Boden­verbände Westfalen-Lippe. Grundlage hierfür ist das Wasser­verbands­gesetz des Bundes (WVG) und das Ausführungsgesetz zum WVG des Landes Nordrhein-Westfalen (AGWVG NRW). Die Zuständigkeit für die Aufsicht ergibt sich aus der Verordnung über zuständige Aufsichts­behörden nach dem WVG: Die Land­rätinnen und Landräte als untere staatliche Verwaltungs­behörde sind grundsätzlich für die Aufsicht zuständig. Obere Aufsichts­behörde sind die Bezirksregierungen; diese sind auch zuständig, wenn ein Verband seinen Sitz in einer kreisfreien Stadt hat, oder die Zuständigkeit für ein Unternehmen i. S. d. § 5 Abs. 1 WVG (z. B. die der Erfüllung der Verbandsaufgaben dienen baulichen und sonstigen Anlagen) bei einer oberen Wasserbehörde liegt. Oberste Aufsichtsbehörde ist das für Umwelt zuständige Ministerium


Zuständige Aufsichtsbehörden

Die Bezirksregierung Münster ist zuständige Aufsichtsbehörde für folgende Wasser- und Bodenverbände:

Sitz im Kreis Borken

  • Wasser- und Bodenverband Unteres Berkelgebiet
  • Wasser- und Bodenverband Oberes Dinkelgebiet
  • Wasser- und Bodenverband Mittleres Dinkelgebiet
  • Wasser- und Bodenverband Unteres Dinkelgebiet

Sitz im Kreis Coesfeld

  • Wasser- und Bodenverband Obere Berkel
  • Wasser- und Bodenverband Mittlere Berkel
  • Wasser- und Bodenverband Untere Berkel
  • Wasser- und Bodenverband Dinkel

Sitz in der Stadt Bottrop

  • Wasser- und Bodenverband Schwarze Heide (Sitz: Kirchhellen, heute Bottrop)

Sitz in der Stadt Münster

  • Wasser- und Bodenverband Havixbeck-Roxel
  • Wasserverband Amelsbüren-Hiltrup
  • Wasser- und Bodenverband Münster-Südost
  • Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Westfalen-Lippe

Die Verbandsaufsicht der Bezirksregierungen ist als Rechtsaufsicht ausgestaltet und beschränkt sich daher auf das rechtliche Handeln der Wasser- und Bodenverbände. Die Bezirksregierung Münster erteilt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht die durch das WVG vorgeschriebenen Genehmigungen, z.B. für Änderungen von Wasserverbandssatzungen oder für die Auflösung eines Wasserverbandes. Daneben besteht ein Auskunfts- und Unterrichtungsrecht; zudem kann die Aufsichtsbehörde an allen Sitzungen der Verbandsorgane teilnehmen.

Sondergesetzliche Wasser- und Bodenverbände

Neben Wasser- und Bodenverbänden nach dem WVG bestehen in NRW noch sogenannte sondergesetzliche Verbände. Dies sind im Regierungsbezirk Münster die Emschergenossenschaft (EG) und der Lippeverband (LV). Hierbei besteht die Besonderheit, dass Emschergenossenschaft und Lippeverband eine gemeinsame Verwaltung haben. Die Aufsicht über die sondergesetzlichen Verbände obliegt dem für Umwelt zuständigen Ministerium.

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