Schulrecht

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Das Dezernat Schulrecht befasst sich mit Schüler- und Elternangelegenheiten der Realschulen, Sekundarschulen, Verbundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Berufskollegs und der Weiterbildungskollegs.

Dabei geht es im Wesentlichen um die Bearbeitung von Widersprüchen und Beschwerden bei der Leistungsbewertung und Versetzung, bei Ordnungsmaßnahmen und bei Aufnahme- und Schullaufbahnentscheidungen. Darüber hinaus werden Entscheidungen zum sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf getroffen.

Die schulrechtlichen Regelungen wie das Schulgesetz NRW (SchulG), die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Sekundarstufe I, die gymnasiale Oberstufe oder das Berufskolleg und das Weiterbildungskolleg und weitere Verordnungen und Erlasse finden Sie unten oder können über einen weiteren Link im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen eingesehen werden. Die unten aufgeführten weiteren Themen fassen einige dieser Regelungen verständlich zusammen und geben Ihnen einen vertieften Einblick in die Themen des Schulrechts.

Sich darüber hinaus ergebende Einzelfragen werden von den angegebenen Ansprechpartnern beantwortet.

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