Schulrecht

Hauptinhalt

Schulrecht/-organisation, Abschlüsse, Sprachen


Anerkennung von Bildungs- und Berufsnachweisen

Anerkenung von Abschlüssen

© Andres Rodriguez/Fotolia

Die Bezirksregierung Münster ist zuständig für die nachträgliche Anerkennung von schulischen Bildungsabschlüssen (Haupt­schulabschluss nach Klasse 10, mittlerer Schulabschluss, Fach­hoch­schul­reife) und ausländischen Bildungsnachweisen.

Über Schul- und Berufsausbildungen, die in einem anderen Bundesland erworben wurden, entscheidet das jeweilige Bundesland.

Weitere Themen

Verwandte Themen

Zusätzliche Informationen

Telefonische Sprechzeiten

Montag und Mittwoch: 09:00-11:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13:00-14:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die telefonischen Sprechzeiten nur für folgende Personen gelten: 
Thomas Welter
Janika Lindemann
Monika Lambert

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}