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Schulrecht/-organisation, Abschlüsse, Sprachen
Anerkennung von Bildungs- und Berufsnachweisen
Die Bezirksregierung Münster ist zuständig für die nachträgliche Anerkennung von schulischen Bildungsabschlüssen (Hauptschulabschluss nach Klasse 10, mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife) und ausländischen Bildungsnachweisen.
Über Schul- und Berufsausbildungen, die in einem anderen Bundesland erworben wurden, entscheidet das jeweilige Bundesland.
Weitere Themen
- Anerkennung von Abschlüssen der Sekundarstufe I
- Anerkennung der Fachhochschulreife
- Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise
- Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieur/in