Gesundheit, Krisenmanagement

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Antisemitismus, Arbeits­schutz, Krisen­manage­ment, Schul­psychologie, Entlastungs­möglich­keiten


Arbeitsschutz an Schulen

Überlastung am Arbeitsplatz

© Focus Pocus LTD/Fotolia

Arbeits- und Gesundheits­schutz an Schulen ist eine wichtige Auf­gabe. Zusammen mit der B·A·D GmbH als betriebsärztlichem Dienst werden grund­legende Fragen oder sonstige Einzel­fragen geklärt.

In Zusammen­arbeit mit den Kommunen erfolgen unter anderem Schul­begehungen bei baulichen Fragen. Zudem ist die Bezirks­regierung Ansprech­partner bei Projekten aus dem Aufgaben­bereich, hier auch gemeinsam mit den schul­fachlichen Kolleginnen und Kollegen.

Angebote arbeitsmedizinische Vorsorge

Die Bezirksregierung Münster bietet den Lehrkräften sowie den Schulleiterinnen und Schulleitern ein breites Spektrum an Leistungen für ihr psychisches und physisches Wohlergehen an. Alle Angebote sind kostenfrei. Gemeinsam mit B·A·D, dem arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in NRW, möchte die Bezirksregierung Ihre Gesundheit stärken. Alle Angebote finden Sie in der Broschüre „Rundum gesund + sicher".

Deckblatt Broschüre

Broschüre "Rundum GESUND + SICHER" 

Broschüre zum Download (PDF, 2,9 MB)


Ansprechpersonen und Unterstützungsangebote

Die Aufgabenbereiche des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung an Schulen sind vielfältig und wichtig.

Zum einen ergeben sie sich als gesetzlich verpflichtende Aufgaben aus dem Arbeitsschutzgesetzt und den Schulvorschriften. So legt das Arbeitsschutzgesetz fest, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes gesichert und verbessert werden sollen.

Zum anderen belegen inzwischen mehrere Erhebungen und Studien einen deutlichen Zusammenhang zwischen der Gesundheit und der Qualität schulischer Arbeit, sodass viele Schulen sich bereits auf den Weg gemacht haben, über die verpflichtenden Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes hinaus Gesundheitsförderung als Ressource für schulische Qualitätsentwicklung zu nutzen.

Die Bezirksregierung Münster möchte die Schulen in ihrer schulinternen Arbeit unterstützen und hat Informationen sowie aktuelle Unterstützungsangebote mit ihren verschiedenen Ansprechpersonen in den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutz und der schulischen Gesundheitsförderung zusammengestellt:


Angebotsvorsorge beim Umgang mit Biostoffen

Was sind Biostoffe?

Biostoffe sind Mikroorganismen, Zellkulturen, Keime, Viren und Bakterien, die den Menschen durch Infektionen, infektionsbedingte akute oder chronische Krankheiten, gefährden können.

(vgl. § 1 BiostoffV)

Um welche Tätigkeiten geht es?

z.B: Pflegerische Tätigkeiten (Wickeln, Begleitung bei Toilettengängen, medizinische Grund- und Notversorgung), Unterstützung beim Essen (Füttern), regelmäßiger Aufenthalt im Klinikbereich (Krankenstationen), Arbeit in naturwissenschaftlichen Fachräumen

Wer ist betroffen?

Alle Lehrkräfte und Schulpersonal, welche die o.g. Tätigkeiten ausüben

Was leistet die Angebotsvorsorge?

  1. Beratung und Aufklärung bzgl. Infektionsgefährdung durch die BAD GmbH
  2. Untersuchung / Anamnese zur Klärung möglicher Gefahren und Infektionen

Was muss ich tun, wenn ich eine Angebotsvorsorge in Anspruch nehmen will?

  1. Information an die Schulleitung zur gewünschten Angebots- oder Wunschvorsorge
  2. Kontaktaufnahme mit der BAD GmbH
    • Dr. med. Natalie Kammel
      Fachärztin für Arbeitsmedizin
      Fachärztin für Allgemeinmedizin Gesundheitsförderung und Prävention
      Ernährungsmedizin

      Tel. 0251 618936-316
      Fax 0251 618936-360
      Mobil 0151 12699809
      Email: natalie.kammel@bad-gmbh.de
    • Marie-Sophie Bönniger
      Ärztin in Weiterbildung Arbeitsmedizin

      Tel. 0251 618936-318
      Fax 0251 618936-360
      Mobil: 0179 4755046
      Email: marie-sophie.boenniger@bad-gmbh.de
  3. Terminabsprache bzw. Terminbuchung

Was sind die gesetzlichen Grundlagen?

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Biostoffverordnung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung
  • Checkliste Infektionsschutz


Betriebsärztlicher Dienst – Gesundheitszentren Münster und Gelsenkirchen

Der durch das Land NRW bestellte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst (BAD GmbH) ist über seine beiden Gesundheitszentren für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleitern der öffentlichen Schulen wie folgt erreichbar:

B.A.D Gesundheitszentrum Münster
Am Mittelhafen 10, 48155 Münster, Telefon 0251 6189-3630 Fax 0251 6189-3636

B.A.D Gesundheitszentrum Gelsenkirchen 
Bruchstr. 1-5, 45883 Gelsenkirchen, Telefon 0209 9474-7200 Fax 0209 9474-2010 

Eine Übersicht und Vorstellung der Veranstaltungen zur arbeitsmedizinischen Betreuung, die die BAD GmbH in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Schule und Bildung und der Bezirksregierung Münster anbietet, finden Sie in der Broschüre „Rundum gesund + sicher“:


Bildschirm­vorsorge/Bild­schirm­arbeits­platz­brille

Die Bezirksregierung Münster bietet für die Lehrkräfte der öffentlichen Schulen eine Bildschirmvorsorge an.

Die Teilnahme an der Bildschirmvorsorge ist freiwillig und für alle Lehrkräfte kostenfrei, sie soll nach Möglichkeit nicht zu Unterrichtsausfall führen.

Es handelt sich um eine dienstliche Maßnahme, für die Dienstunfallschutz gewährt wird.
Soweit Reisekostenanträge gestellt werden, sind diese mit dem Hinweis „Teilnahme an der Bildschirmvorsorge für Lehrkräfte mit Datum“ an das Dezernat 12 der Bezirksregierung Münster und für den Grundschulbereich an die Schulämter zu richten.

B∙A∙D Gesundheitszentrum Münster

Am Mittelhafen 10, 48155 Münster

B∙A∙D Gesundheitszentrum Gelsenkirchen

Bruchstr. 1-5, 45883 Gelsenkirchen

Sofern die zentralen Termine zur Bildschirm-Vorsorge bereits ausgebucht sein sollten, besteht die Möglichkeit einer Terminanfrage per E-Mail.

Hierzu sind u. a. folgende Daten erforderlich: Vor- und Nachname, Stamm-Schule
Ihre Terminanfrage richten Sie an folgende E-Mail-Adresse:

Der „Handlungsrahmen zur Kostenerstattung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen in der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen“ enthält Informationen unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe eine Kostenerstattung für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille möglich ist.

Bitte informieren Sie sich hier vor der Anschaffung einer entsprechenden Brille:

Änderung der Anspruchsvoraussetzungen zur Kostenerstattung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille

Wird im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Bildschirmarbeit von der B·A·D GmbH bescheinigt, dass die Voraussetzungen für eine spezielle Sehhilfe (eine Bildschirmarbeitsplatzbrille), für die zu erbringende Arbeitsleistung erforderlich ist, liegt eine ausreichende Begründung vor, dass es dieses Arbeitsmittels bedarf.
Ein Nachweis durch die Schulleitung über eine Mindestarbeitszeit am Dienstrechner ist nicht mehr erforderlich!


    COPSOQ

    Mit Hilfe des COPSOQ (Copenhagen psychosozial Questionnaire) wurde in dem Zeitraum vom 02.11.2020 bis zum 18.12.2020 an allen öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Münster, durch Erlass des Ministeriums, eine Befragung zur psychosozialen Arbeitssituation von Lehrkräften durchgeführt.


    Gute Gesunde Schule – Schulentwicklungspreis

    Schulen einen Anreiz zu geben, Prävention und Gesundheitsförderung in ihren Schulalltag zu integrieren und ihre Schulentwicklung gesundheitsförderlich zu gestalten, ist das erklärte Ziel des Schulentwicklungspreises "Gute gesunde Schule".

    Die Unfallkasse NRW zeichnet seit 2007 Schulen, die Prävention und Gesundheitsförderung in herausragender Art und Weise in ihre schulische Qualitätsentwicklung integrieren, mit dem Schulentwicklungspreis "Gute gesunde Schule aus".

    Der mit insgesamt 500.000 Euro bestdotierte Schulpreis Deutschlands wird alle zwei Jahre an Schulen in NRW vergeben. Die Bewerbung ist jeweils im Frühjahr eines ungraden Kalenderjahres möglich.

    Zur Information über das Verfahren und die Inhalte bietet die Unfallkasse NRW regelmäßig das Online-Seminar „Gute gesunde Schulen entwickeln“ an.

    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier:


    Gesundheitstage für Lehrkräfte

    „Gesundheit und Bildung – zwei Seiten einer Medaille“ – dieses Bild wird immer häufiger verwendet, um zu verdeutlichen, wie eng Gesundheit und Bildungsqualität miteinander verbunden sind. Gesundheit von Lehrkräften ist Grundlage für Ihre Leistungsfähigkeit und diese Voraussetzung für Qualität von Schulen, welche sich wiederum auch gesundheitsfördernd auswirkt. Somit bedingen sich Gesundheit und Bildung wechselseitig.

    Aufbauend auf diesen Grundgedanken, möchte die Bezirksregierung Münster mit dem Angebot von Lehrergesundheitstagen Bildung und Gesundheit an Schulen unterstützen und fördern.

    Das Programm greift Themen, Aufgaben und Herausforderungen aus dem schulischen Alltag auf und möchte Impulse für eine ressourcenorientierte, salutogene Herangehensweise geben. Auf diese Weise sollen Lehrkräfte und Schulen in Ihrer schulischen Arbeit und damit auch auf ihrem Weg zur guten gesunden Schule unterstützt werden.

    Der Gesundheitstag für Landesbeschäftigte an Schulen findet am Donnerstag, den 31.10.2024 von 09:00 bis 15:00 Uhr im regionalen Fortbildungszentrum der Bezirksregierung Münster am Standort Tilbeck (Havixbeck) statt. Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie über den untenstehenden Flyer:


    Mängel an Schulgebäuden

    Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist nach dem Schulgesetz für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Unfallverhütung sowie die Erste Hilfe verantwortlich (§ 59 Abs. 8).

    Wenn nach Einschätzung der Schulleitung eine gesundheitliche Gefährdung durch Schadstoffbelastung vorliegt, hat sie sich in der Folge an einen festen Ablauf zu halten.
    Dieser ist als „Ablauf bei Schäden und Mängeln am Schulgebäude mit gesundheitlichen oder arbeitsschutzrechtlichen Auswirkungen“ mit Stand 9. November 2017 schriftlich festgehalten.

    Der durch das Land bestellte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst (BAD GmbH) unterstützt und berät die Schulleitungen, es kann z.B. eine Bedarfsbegehung in der Schule stattfinden.


    Mutterschutz

    Der Gesundheitsschutz werdender und stillender Mütter umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit insbesondere des Ungeborenen vor schädigenden Einwirkungen am Arbeitsplatz zu schützen.


    Präventionsnetzwerk #sicherimDienst

    NRW-Initiative "Mehr Schutz und Sicherheit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst"

    Das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen hat im Januar beschlossen, das Präventionsnetzwerk #sicherimDienst auszubauen.

    Das Netzwerk und der bereichsübergreifende Präventionsleitfaden „Mehr Schutz und Sicherheit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst“ sind vom Minister des Innern am 24. Januar 2022 in Düsseldorf öffentlich vorgestellt worden.

    Der Leitfaden sowie Infoposter des Präventionsnetzwerks sind über www.sicherimdienst.nrw online abrufbar. Auf der Internetseite des IM NRW (https://www.im.nrw/service/broschueren) können die Broschüren und Poster bestellt werden.

    Für Kontaktaufnahmen, Rückfragen, Anregungen oder Teilnahmemeldungen zum Präventionsnetzwerk steht die Geschäftsstelle der Koordinierungsgruppe von #sicherimDienst per E-Mail gerne zur Verfügung.

    E-Mail: nrw-initiative@sicherimdienst.nrw

    Handlungsempfehlungen
    Weitere Links

    Schulleiterdienstbesprechungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

    Die bereits länger im Amt befindlichen Schulleiterinnen und Schulleiter aller Schulformen im Regierungsbezirk Münster sind auch im Kalenderjahr 2023 zur Teilnahme an Dienstbesprechungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingeladen.

    Dem Infektionsgeschehen angepasst finden die Besprechungen online in der Zeit von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist freiwillig, eine Anmeldung über den angegebenen Link zu den einzelnen Terminen ist zwingend erforderlich.

    Neben grundsätzlichen Informationen zum Themenbereich Arbeits- und Gesundheitsschutz, sind folgende Schwerpunkte vorgesehen:

    • Schule in Zeiten von Corona
    • Mutterschutz
    • Innenraumbelastungen
    • Meldung bei Dienst- und Arbeitsunfällen
    • Umgang mit Mängeln in und an Schulgebäuden
    • Grundsätze zum BEM-Verfahren
    • Unterstützungsangebote und Ansprechpersonen
    • Infektionskrankheiten

    Hinweis: In dem Buchungsportal wird ein Genehmigungscode benötigt. Wenn Sie diesen angefordert haben, bekommen Sie eine E-Mail mit einem Genehmigungslink in Ihr Dienstmailpostfach (Schulnummer.dienst@schule.nrw.de). Wenn Sie diesen bestätigen, können Sie sich für die Veranstaltung anmelden.

    Es handelt sich um dienstliche Veranstaltungen, für die die Dienstreisegenehmigung hiermit als erteilt gilt, die Regelungen des Landesreisekostengesetzes sind zu beachten.


    Schulsicherheitstraining

    Kontakt über: k-pueschel@posteo.de

    Im Rahmen des Projektes „Schulsicherheit im Regierungsbezirk Münster“ stellt das Schulsicherheitstraining ein Angebot der Bezirksregierung Münster neben den bereits bestehenden Angeboten wie beispielsweise der  „Schulpsychologie“ und anderen dar.

    Fortbildungsangebot der Polizei für Schulen aus dem Kreis Steinfurt:

    Inhalte u.a.:

    • Notfallordner NRW, Netzwerk „Sicher im Dienst“, Gewalt gegen Lehrkräfte
    • Zivilcourage
    • Umgang mit Gewalt, z.B. Messerangriff (Deeskalationstraining, Rollenspiele)
    • Wie erkenne ich einen Gewalttäter/ Wahrnehmungsfehler/ Vorstellung von Studien (Secret Service und Uni Gießen)
    • Arbeitsabläufe bei der Polizei bei „Zielgerichtete Gewalt und Amokläufe an Schule
    • Praktische Übung zu „Zielgerichtete Gewalt und Amokläufe an Schulen“

    Dem Fortbildungstag vorgeschaltet ist immer ein Vorbereitungsgespräch mit dem Krisenteam der Schule.

    Erreichbarkeit:
    Kreispolizeibehörde Steinfurt
    KK Kriminalprävention/ Opferschutz
    Hansaallee 10
    48429 Rheine

    E-Mail: kkkp/o.steinfurt@polizei.nrw.de
    Telefon: 02551-15-5910


    Sucht

    Der Arbeitsplatz der Lehrerinnen und Lehrer ist häufig mit psychischen Belastungen verbunden. Suchtprobleme sind deshalb auch im Berufsalltag von Lehrerinnen und Lehrern  ein nicht zu verleugnender Themenbereich. Es geht dabei nicht nur um Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit, sondern auch um nicht stoffgebundenes"  Suchtverhalten wie beispielsweise Spielsucht oder Essprobleme. Innerhalb der Bezirksregierung Münster steht neben den regionalen Beraterinnen und Beratern für Suchtkranke Bettina Ramor als betriebliche Ansprechpartnerin für Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen zur Verfügung.

    Zurzeit wird die Dienstvereinbarung Sucht aus dem Jahr 2004 in einer Arbeitsgruppe überarbeitet, bis zu ihrer Verabschiedung ist die bestehende Dienstvereinbarung anzuwenden.

    Verwandte Themen

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