Schüler vor der Tafel

Hauptinhalt

A – Z der Schulabteilung


Dienstunfälle und Sachschäden

Dienstunfall (Beamte)

Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung bestehendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimm­bares einen Körper­schaden ver­ursachendes Ereignis, das in Ausübung des Dienstes oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst zählen auch Dienst­reisen, Dienst­gänge und dienstliche Veranstaltungen.

Wird die verbeamtete Lehrkraft durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihr Unfall­fürsorge gewährt, nachdem der Dienst­unfall durch die Bezirksregierung anerkannt ist.

Die Unfallfürsorge umfasst:

  • Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen (§ 32 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG))
  • Heilverfahren (§§ 33, 34 BeamtVG, siehe auch Verordnung zur Durchführung des § 33 BeamtVG (Heilverfahrensverordnung – HeilvfV)
  • Unfallausgleich (§ 35 BeamtVG)
  • Unfallruhegehalt oder Unterhaltungsbeitrag (§§ 36 bis 38 BeamtVG)
  • Unfall-Hinterbliebenenversorgung (§§ 39 bis 42 BeamtVG)
  • einmalige Unfallentschädigung (§ 43 BeamtVG)
  • Schadensausgleich in besonderen Fällen (§ 43 a BeamtVG)
  • Einsatzversorgung im Sinne des § 31 a BeamtVG

Hinweis zum Heilverfahren: Gemäß § 1 Abs. 1 Heilverfahrens­verordnung (HeilvfV) wird der Anspruch eines durch Dienst­unfall Verletzten auf ein Heil­verfahren dadurch erfüllt, dass ihm die notwendigen und angemessenen Kosten erstattet werden, somit die Dienstbehörde das Heilverfahren nicht selbst durchführt oder durchführen lässt.

Arbeitsunfall (Tarifbeschäftigte)

Die personalakten­führende Dienststelle (Bezirksregierung Münster, Dezernat 47.7) ist für die Bearbeitung von Arbeits­unfällen tarif­beschäftigter Lehr­kräfte an öffentlichen Schulen nicht zuständig. Sie ist aber durch eine Kopie der Unfall­meldung zu informieren.

Das Dezernat 47 bearbeitet bei Tarif­beschäftigten nur Sachschäden. Im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen tätige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Tarif­beschäftigungs­verhältnis wenden sich wegen der Unfall­anzeige (nach den Vorschriften des SGB VII) bitte an folgenden Unfallversicherungsträger:

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Regionaldirektion Rheinland
Geschäftsbereich Land
Postfach 12 04 52
40604 Düsseldorf
Telefon: 0211 9024–0
E-Mail: info@unfallkasse-nrw.de

In der Unfallkasse NRW sind unter anderem Tarifbeschäftigte des Landes kraft Gesetzes beitrags­frei versichert. Die LUK NRW ist ein Bestand­teil der Sozial­versicherung. Auf der Inter­netseite der Unfallkasse kann unter Formulare/Unfall­anzeigen die Unfall­anzeige – Allgemeine Unfallversicherung ausgedruckt oder online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Der entsprechende Form­vordruck steht Ihnen zum Herunter­laden zur Verfügung.

Verwandte Themen

Zusätzliche Informationen

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}